Die meisten Atemwegssicherungen im Rettungsdienst erfolgen bei Reanimationen; weitere häufige Anlässe sind akute kardiopulmonale Erkrankungen, neurologische Notfälle mit Bewusstseinsstörung und schwere Traumen. Die Leitlinie stellt eine Empfehlung an den Anfang: Die Indikation zur invasiven Atemwegssicherung wird prähospital immer kritisch geprüft (Timmermann 2019). Enge, Licht, Lagerung und fehlende Hilfe machen jede Intubation außerhalb der Klinik riskanter als im OP.
Die Dringlichkeit bestimmt, wie viel Zeit für Vorbereitung bleibt. Sofort handeln muss, wer einen Patienten mit Apnoe oder Kreislaufstillstand vor sich hat. Unmittelbar, aber nach kurzer Vorbereitung mit Präoxygenierung, wird gesichert bei Hypoxämie trotz Sauerstoff oder bei Bewusstlosigkeit mit Verlust der Schutzreflexe. Dringlich, also vorausschauend und möglichst unter besten Bedingungen, ist die Sicherung bei drohender Verlegung, etwa durch eine zunehmende Schwellung bei Anaphylaxie oder Inhalationstrauma.
Vor jeder invasiven Maßnahme stehen die einfachen: Kopf überstrecken und Kinn anheben, bei Verdacht auf eine Verletzung der Halswirbelsäule vorrangig den Esmarch-Handgriff, sichtbare Fremdkörper und Sekret absaugen, einen Guedel- oder Wendltubus einlegen und bewusstlose, ausreichend atmende Patienten in die stabile Seitenlage bringen.
Sauerstoff wird nach Ziel gegeben, nicht nach Gewohnheit. Bei den meisten akut Kranken wird eine Sättigung von 94 bis 98 % angestrebt, bei Patienten mit Risiko einer hyperkapnischen Ateminsuffizienz, etwa bei schwerer COPD, 88 bis 92 % (O’Driscoll 2017). Welche inspiratorische Sauerstofffraktion eine Applikationsform erreicht, hängt vom Fluss, vom Maskensitz und vom Atemminutenvolumen ab.