Ein Gutachten beantwortet Fragen eines Auftraggebers mit medizinischem Sachverstand. Es unterscheidet sich vom Attest, das einen Befund bescheinigt, und vom Befundbericht, der Ergebnisse mitteilt. Auftraggeber sind Gerichte in Zivil-, Straf- und Sozialsachen, Staatsanwaltschaften, Sozialversicherungsträger wie Berufsgenossenschaften und Rentenversicherung, private Versicherungen, die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern und der Medizinische Dienst.
| Feld | typische Frage |
|---|---|
| Arzthaftung | Wurde der Facharztstandard eingehalten, und hat ein Fehler den Schaden verursacht? |
| gesetzliche Unfallversicherung | Ist der Schaden wesentlich durch den Arbeitsunfall bedingt? Wie hoch ist die MdE? |
| Schwerbehindertenrecht | Welcher Grad der Behinderung ergibt sich nach der Versorgungsmedizin-Verordnung? |
| Schmerzmedizin | Wie wirken sich chronische Schmerzen auf die Leistungsfähigkeit aus? |
| Strafverfahren | Hat eine Maßnahme den Tod verursacht, und war das vorhersehbar? |
Die Weiterbildungsordnung verlangt Grundlagen der Begutachtung. Für die Anästhesie sind vor allem Behandlungsfehlervorwürfe von Bedeutung: Zahnschäden, Lagerungsschäden, Nervenschäden nach Regionalanästhesie, Aspiration, Wachheit in Narkose und hypoxische Schäden. Wer die Maßstäbe der Begutachtung kennt, dokumentiert und klärt im Alltag so, dass eine spätere Prüfung möglich ist.