Weiterbildung, allgemeine Inhalte · Stufe WBJ 2

Betreuung von Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung werden im Krankenhaus oft schlechter versorgt, weil Barrieren und Denkfehler im Weg stehen. Diese Einheit zeigt, wie Aufklärung, Einwilligung, Narkose und Schmerztherapie gelingen.

Neufassung für das E-Learning aus UN-Behindertenrechtskonvention, Sozialgesetzbuch, Bürgerlichem Gesetzbuch in der Fassung des Betreuungsrechts 2023, den internationalen Empfehlungen zur Duchenne-Muskeldystrophie und der Literatur zur Schmerzeinschätzung. Eigenes Schema und Rechner.
Lernziele
  • Behinderung im Sinne der Teilhabe verstehen und diagnostische Überschattung vermeiden.
  • Einwilligungsfähigkeit entscheidungsbezogen prüfen und Entscheidungen unterstützen.
  • Anästhesiologische Besonderheiten häufiger Behinderungen kennen.
  • Schmerz ohne Selbstauskunft einschätzen und behandeln.

Zu dieser Lerneinheit

  1. Vier Lektionen mit einem Rechner, danach Fälle, Aufgaben und ein Abschlussquiz.
  2. Rechtliche Angaben nach Bundesrecht; Einzelheiten der Betreuung klärt das Betreuungsgericht.
  3. Zur Vertiefung passen Kinderanästhesie, Aufklärung und Einwilligung sowie Schmerztherapie.

Lektion 1

Behinderung und Teilhabe im Krankenhaus

In Deutschland leben rund acht Millionen Menschen mit einer anerkannten schweren Behinderung. Nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs sind Menschen behindert, wenn körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen sie in Wechselwirkung mit Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe hindern. Diese Sicht folgt der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 in Deutschland gilt: Behinderung entsteht aus Beeinträchtigung und Umgebung, und die Umgebung ist der Teil, den ein Krankenhaus gestalten kann.

Menschen mit Behinderung erhalten im Krankenhaus häufiger eine schlechtere Versorgung. Ein wichtiger Grund ist die diagnostische Überschattung: neue Beschwerden werden der bekannten Behinderung zugeschrieben, und eine Appendizitis, ein Harnverhalt oder eine Fraktur bleiben unerkannt. Begleitpersonen aus dem Alltag kennen das gewohnte Verhalten und sind deshalb wertvolle Informanten; seit November 2022 können Angehörige, die einen Menschen mit Behinderung ins Krankenhaus begleiten, dafür Krankengeld erhalten (§ 44b SGB V). Leichte Sprache, Bildkarten, mehr Zeit und ein ruhiger Raum sind einfache Mittel, die die Versorgung sicherer machen.

Übung 1.1

Lektion 2

Einwilligung und unterstützte Entscheidung

Einwilligungsfähigkeit ist keine Eigenschaft eines Menschen, sondern wird für die jeweilige Entscheidung geprüft: Versteht die Person, worum es geht, kann sie Nutzen und Risiken abwägen, und kann sie eine Entscheidung äußern? Eine geistige Behinderung schließt die Einwilligungsfähigkeit für eine überschaubare Maßnahme nicht aus. Die Aufklärung muss verständlich sein (§ 630e BGB); dazu gehören einfache Sätze, Bilder, Wiederholung und die Frage, was die Person verstanden hat.

Unterstützte EntscheidungInformationverständlich, inLeichter SpracheUnterstützungAssistenz, Bezugs-personen, ZeitPrüfungEinwilligungsfähigkeitfür diese FrageEntscheidungselbst, sonst nachWünschen (§ 1821 BGB)Einwilligungsfähigkeit ist keine Eigenschaft eines Menschen, sondern wird für die konkrete Entscheidung geprüft.Unterstützung geht Stellvertretung vor; auch die rechtliche Betreuung richtet sich nach den Wünschen derbetreuten Person. Eigene Darstellung, nicht maßstabsgetreu.
Abbildung 1: Unterstützte Entscheidung. Eigene Darstellung

Seit der Reform des Betreuungsrechts 2023 gilt: Unterstützung geht Stellvertretung vor. Eine rechtliche Betreuerin oder ein Betreuer entscheidet nur, wenn die betreute Person nicht selbst einwilligen kann, und richtet sich dabei nach deren Wünschen (§ 1821 BGB). Ärztliche Zwangsmaßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen und mit gerichtlicher Genehmigung zulässig (§ 1832 BGB). Im Notfall gilt wie sonst der mutmaßliche Wille.

Übung 2.1

Lektion 3

Anästhesiologische Besonderheiten

Einige Behinderungen bringen typische anästhesiologische Fragen mit sich. Bei Trisomie 21 sind eine atlantoaxiale Instabilität, eine obstruktive Schlafapnoe, angeborene Herzfehler, eine große Zunge, eine subglottische Enge und schwierige Venen häufig; der Kopf wird neutral gelagert, und bei der Einleitung mit Sevofluran tritt häufiger eine Bradykardie auf. Bei Zerebralparese stehen Reflux und Aspiration, Auskühlung, Spastik, Kontrakturen, Druckstellen und die Fortführung der Antikonvulsiva im Vordergrund.

Evidence Box

Bei der Muskeldystrophie Duchenne ist Succinylcholin kontraindiziert, weil es eine lebensbedrohliche Hyperkaliämie und Rhabdomyolyse auslösen kann; auch volatile Anästhetika können eine Rhabdomyolyse verursachen, deshalb wird eine TIVA empfohlen. Kardiomyopathie und eingeschränkte Atemreserve werden vorab untersucht, die postoperative Atemunterstützung wird geplant (Birnkrant 2018).

Bei Querschnittlähmung droht oberhalb von Th6 die autonome Dysreflexie mit Blutdruckkrisen durch Reize unterhalb der Läsion, etwa eine volle Blase; auch bei fehlender Sensibilität wird deshalb eine Anästhesie gebraucht. Succinylcholin ist nach den ersten Tagen wegen Hyperkaliämie kontraindiziert. Menschen im Autismus-Spektrum profitieren von festen Abläufen, wenig Reizen, kurzer Wartezeit, Begleitperson bei der Einleitung und einer an ihre Bedürfnisse angepassten Prämedikation.

Tabelle 1: Anästhesiologische Schwerpunkte
BehinderungWorauf achten
Trisomie 21HWS neutral, Schlafapnoe, Herzfehler, kleiner Tubus, Bradykardie bei Einleitung
ZerebralpareseAspiration, Wärme, Lagerung, Antikonvulsiva
Muskeldystrophie Duchennekein Succinylcholin, TIVA, Herz und Atmung prüfen
Querschnitt oberhalb Th6autonome Dysreflexie, kein Succinylcholin nach den ersten Tagen
Autismus-Spektrumfeste Abläufe, wenig Reize, Begleitperson, Prämedikation

Übung 3.1

Lektion 4

Schmerz ohne Selbstauskunft

Menschen, die Schmerz nicht in Worten mitteilen können, zeigen ihn im Verhalten. Beobachtungsskalen machen diese Zeichen vergleichbar: für Erwachsene mit kognitiver Einschränkung die BESD, die deutsche Fassung der PAINAD-Skala, für Kinder mit geistiger Behinderung die Non-communicating Children’s Pain Checklist (Breau 2002). Entscheidend ist der Vergleich mit dem gewohnten Verhalten, das Begleitpersonen am besten kennen; manche Menschen lachen oder werden still, wenn sie Schmerzen haben.

Schmerz ohne Selbstauskunft: BESD

Deutsche Fassung der PAINAD-Skala (Basler 2006), je Merkmal 0 bis 2 Punkte, Beobachtung über etwa zwei Minuten. Lernhilfe; entscheidend ist die Veränderung gegenüber dem gewohnten Verhalten.

Atmung
negative Lautäußerung
Gesichtsausdruck
Körpersprache
Trost
Summe
Einordnung

Nach der Behandlung wird erneut eingeschätzt. Steigt der Wert trotz Analgesie, wird nach einer anderen Ursache gesucht, etwa einer vollen Blase, einer Druckstelle, einer Obstipation oder einer Fraktur.

Übung 4.1

Lektion 5

Fälle, Merksätze und Aufgaben

Fall 1: Zahnsanierung bei Trisomie 21

Ein 28-jähriger Mann mit Trisomie 21 lebt in einer Wohngruppe und soll eine Zahnsanierung in Narkose erhalten. Er schnarcht stark, sein Betreuer begleitet ihn, er selbst ist ängstlich, versteht aber einfache Erklärungen.

Fall 1

Fall 2: Skoliose-Operation bei Duchenne

Ein 16-jähriger Jugendlicher mit Muskeldystrophie Duchenne sitzt im Rollstuhl und soll eine Skoliose-Operation erhalten. Die Vitalkapazität liegt bei 40 % des Solls, die Echokardiographie zeigt eine leicht eingeschränkte Pumpfunktion.

Fall 2

Merksätze

  • Behinderung entsteht aus Beeinträchtigung und Barrieren; Barrieren kann das Krankenhaus abbauen.
  • Neue Beschwerden nicht vorschnell der Behinderung zuschreiben.
  • Einwilligungsfähigkeit wird für die konkrete Entscheidung geprüft; Unterstützung geht Stellvertretung vor.
  • Duchenne: kein Succinylcholin, TIVA; Querschnitt oberhalb Th6: autonome Dysreflexie.
  • Schmerz ohne Worte mit BESD einschätzen und mit dem gewohnten Verhalten vergleichen.

Aufgaben

Aufgabe 1: Aufklärung

Gegeben:
Eine Frau mit leichter geistiger Behinderung soll eine Magenspiegelung erhalten.

Frage:
Wie gestalten Sie die Aufklärung?

Lösung

Einfache Sätze und Bilder, eine Sache nach der anderen, Zeit lassen, Begleitperson einbeziehen, am Ende erfragen, was sie verstanden hat, und ihre Entscheidung dokumentieren.

Aufgabe 2: Autonome Dysreflexie

Gegeben:
Ein Patient mit Querschnitt Th4 bekommt bei der Zystoskopie in Analgosedierung plötzlich Blutdruck 220/120 mmHg, Kopfschmerz und Bradykardie.

Frage:
Was tun Sie?

Lösung

Reiz beenden, Oberkörper hoch, Narkose vertiefen oder Regionalanästhesie, bei Bedarf kurz wirksame Antihypertensiva; künftig immer mit ausreichender Anästhesie.

Aufgabe 3: Schmerz nach Operation

Gegeben:
Eine Frau mit schwerer geistiger Behinderung stöhnt, verzieht das Gesicht und lässt sich nicht beruhigen; die Betreuerin sagt, sie sei sonst ruhig.

Frage:
Wie gehen Sie vor?

Lösung

BESD erheben, analgetisch behandeln, neu einschätzen; bei fehlender Besserung nach anderen Ursachen suchen wie Harnverhalt, Lagerung oder Komplikation.

Aufgabenblock abschließen

Markieren Sie den Block als bearbeitet, wenn Sie alle Aufgaben gelöst und mit den Lösungen verglichen haben.

Abschlussquiz, etwa 10 Minuten

Abschlussquiz

Zehn Fragen. Bestanden ab 80 %.

Zum Nachschlagen

Begriffe und Literatur

BegriffBedeutung
diagnostische ÜberschattungZuschreibung neuer Beschwerden an eine bekannte Behinderung
EinwilligungsfähigkeitFähigkeit, eine konkrete Entscheidung zu verstehen, abzuwägen und zu äußern
autonome DysreflexieBlutdruckkrise bei Querschnitt oberhalb Th6 durch Reize unterhalb der Läsion
BESDBeurteilung von Schmerzen bei Demenz, deutsche Fassung der PAINAD-Skala
Leichte SpracheSprachform mit kurzen Sätzen und einfachen Wörtern für bessere Verständlichkeit

Literatur

  1. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, in Deutschland in Kraft seit 26. März 2009.
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 630e, 1821 und 1832, in der Fassung ab 1. Januar 2023; Sozialgesetzbuch V § 44b; Sozialgesetzbuch IX § 2.
  3. Birnkrant DJ, Bushby K, Bann CM et al. Diagnosis and management of Duchenne muscular dystrophy, part 2: respiratory, cardiac, bone health, and orthopaedic management. Lancet Neurol 2018;17:347–361.
  4. Basler HD, Hüger D, Kunz R et al. Beurteilung von Schmerz bei Demenz (BESD). Untersuchung zur Validität eines Verfahrens zur Beobachtung des Schmerzverhaltens. Schmerz 2006;20:519–526.
  5. Breau LM, Finley GA, McGrath PJ, Camfield CS. Validation of the Non-communicating Children’s Pain Checklist, postoperative version. Anesthesiology 2002;96:528–535.

© 2026 Ulrich Frey. Alle Rechte vorbehalten. Neufassung für das E-Learning, Recherchestand September 2026. Die Inhalte dienen der Aus- und Weiterbildung und ersetzen keine Leitlinie, keine Fachinformation und keine lokalen Standards.