In Deutschland leben rund acht Millionen Menschen mit einer anerkannten schweren Behinderung. Nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs sind Menschen behindert, wenn körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen sie in Wechselwirkung mit Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe hindern. Diese Sicht folgt der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 in Deutschland gilt: Behinderung entsteht aus Beeinträchtigung und Umgebung, und die Umgebung ist der Teil, den ein Krankenhaus gestalten kann.
Menschen mit Behinderung erhalten im Krankenhaus häufiger eine schlechtere Versorgung. Ein wichtiger Grund ist die diagnostische Überschattung: neue Beschwerden werden der bekannten Behinderung zugeschrieben, und eine Appendizitis, ein Harnverhalt oder eine Fraktur bleiben unerkannt. Begleitpersonen aus dem Alltag kennen das gewohnte Verhalten und sind deshalb wertvolle Informanten; seit November 2022 können Angehörige, die einen Menschen mit Behinderung ins Krankenhaus begleiten, dafür Krankengeld erhalten (§ 44b SGB V). Leichte Sprache, Bildkarten, mehr Zeit und ein ruhiger Raum sind einfache Mittel, die die Versorgung sicherer machen.