Weiterbildung, allgemeine Inhalte · Stufe WBJ 4

Ökonomie und Strukturen des Gesundheitswesens

Wer Oberärztin oder Oberarzt wird, entscheidet mit über Geld, Personal und Strukturen. Diese Einheit erklärt, wie Krankenhäuser finanziert werden und wie die Reform sie verändert.

Neufassung für das E-Learning aus Krankenhausfinanzierungsgesetz, Krankenhausentgeltgesetz, dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz 2024 und dem Krankenhausreformanpassungsgesetz 2026, Veröffentlichungen des InEK und der Literatur zum OP-Management. Eigenes Schema und Rechner.
Lernziele
  • Selbstverwaltung und duale Krankenhausfinanzierung erklären.
  • Die Vergütung über DRG, Pflegebudget und Zusatzentgelte berechnen und verstehen.
  • Die Krankenhausreform mit Leistungsgruppen und Vorhaltevergütung einordnen.
  • OP-Kennzahlen, Personalbemessung und Qualitätssicherung kennen.

Zu dieser Lerneinheit

  1. Vier Lektionen mit einem Rechner, danach Fälle, Aufgaben und ein Abschlussquiz.
  2. Beträge sind Beispiele; Landesbasisfallwerte und Kataloge ändern sich jährlich.
  3. Zur Vertiefung passen Patientensicherheit und das Kapitel Weiterbildung.

Lektion 1

Strukturen und Finanzierung

Das deutsche Gesundheitswesen beruht auf der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung und auf der Selbstverwaltung: Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenhausgesellschaften gestalten die Versorgung im gesetzlichen Rahmen, der Gemeinsame Bundesausschuss legt fest, welche Leistungen die Kassen bezahlen und welche Qualitätsanforderungen gelten. Krankenhäuser werden dual finanziert: Die Länder tragen die Investitionen, die Krankenkassen die Betriebskosten. Weil viele Länder zu wenig investieren, fließen Mittel aus den Erlösen in Gebäude und Geräte, die eigentlich der Versorgung dienen sollten.

Übung 1.1

Lektion 2

Fallpauschalen und Kodierung

Die Betriebskosten werden seit 2004 über diagnosebezogene Fallpauschalen bezahlt. Jeder Fall wird aus Hauptdiagnose, Nebendiagnosen und Prozeduren nach ICD und OPS einer DRG zugeordnet; deren Relativgewicht multipliziert mit dem Landesbasisfallwert ergibt den Erlös. Seit 2020 sind die Kosten der Pflege am Bett ausgegliedert und werden über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget bezahlt. Unter- und Überschreitung der Grenzverweildauer führen zu Ab- und Zuschlägen, teure Medikamente und Verfahren werden über Zusatzentgelte vergütet. Seit 2024 gibt es für ausgewählte Eingriffe Hybrid-DRG, die ambulant und stationär gleich vergütet werden.

Erlös einer Fallpauschale

Relativgewicht mal Landesbasisfallwert; Pflegeentgelt, Zusatzentgelte und Zu- oder Abschläge kommen hinzu. Der Landesbasisfallwert wird je Land und Jahr vereinbart. Lernhilfe.

Erlös der Fallpauschale

Für Ärztinnen und Ärzte folgt daraus: Vollständig und richtig dokumentierte Diagnosen und Prozeduren, etwa Beatmungsstunden, intensivmedizinische Komplexbehandlung, Transfusionen und Nebendiagnosen wie Delir oder Mangelernährung, bestimmen die Vergütung und werden vom Medizinischen Dienst geprüft. Richtig kodieren heißt dokumentieren, was geschehen ist, nicht mehr und nicht weniger.

Übung 2.1

Lektion 3

Krankenhausreform

Die Krankenhausreform soll die Versorgung stärker bündeln. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ist seit Dezember 2024 in Kraft; das Krankenhausreformanpassungsgesetz, im März 2026 beschlossen und seit April 2026 in Kraft, hat Fristen gestreckt und die Zahl der Leistungsgruppen von 65 auf 61 verringert. Krankenhäuser erhalten Leistungsgruppen nur, wenn sie deren Qualitätskriterien erfüllen, etwa Fachärzte, Geräte und Mindestmengen; die Länder können befristete Ausnahmen zulassen.

Wie ein Krankenhausfall bezahlt wirdFallpauschaleRelativgewicht malLandesbasisfallwertPflegebudgetPflege am Bettseit 2020 getrenntZusatzentgelteteure Medikamente,VerfahrenVorhaltevergütungnach Leistungsgruppen,volle Wirkung 2030Betriebskosten zahlen die Krankenkassen, Investitionen die Länder (duale Finanzierung). Die Vorhaltevergütungaus der Krankenhausreform ersetzt einen Teil der Fallpauschale; nach dem Anpassungsgesetz 2026 sind 2026 und2027 budgetneutral. Eigene Darstellung, nicht maßstabsgetreu.
Abbildung 1: Wie ein Krankenhausfall bezahlt wird. Eigene Darstellung
Evidence Box

Ein Teil der Fallpauschale wird künftig als Vorhaltevergütung nach Leistungsgruppen gezahlt, unabhängig von der einzelnen Fallzahl. Nach dem Anpassungsgesetz ist die Einführung um ein Jahr verschoben, 2026 und 2027 sind budgetneutral, die volle Wirkung soll ab 2030 eintreten. Ein Transformationsfonds finanziert den Umbau der Strukturen.

Übung 3.1

Lektion 4

OP-Management, Personal und Qualität

Im OP entstehen hohe Kosten je Minute, deshalb wird er über Kennzahlen gesteuert: Auslastung, pünktlicher Beginn, Wechselzeiten, Schnitt-Naht-Zeit und Ausfälle. Gutes OP-Management verkürzt vor allem die Zeiten zwischen den Eingriffen, nicht die Operation selbst, und plant realistisch statt optimistisch. Die Personalbemessung ist zunehmend gesetzlich geregelt: Pflegepersonaluntergrenzen gelten unter anderem auf Intensivstationen, die Pflegepersonalregelung PPR 2.0 wird eingeführt, und für den ärztlichen Dienst hat die Bundesärztekammer ein eigenes Bemessungssystem entwickelt.

Tabelle 1: OP-Kennzahlen (Auswahl)
KennzahlBedeutung
Auslastunggenutzte Saalzeit geteilt durch verfügbare Saalzeit
PünktlichkeitSchnitt oder Einleitung zur geplanten Zeit
WechselzeitNaht des einen bis Schnitt des nächsten Eingriffs
Ausfallquoteabgesetzte geplante Eingriffe
ÜberziehungArbeit nach dem geplanten Saalende

Qualität wird über gesetzliche Qualitätssicherung mit Indikatoren des IQTIG, Mindestmengen, Zweitmeinungsverfahren und Register gemessen. Ökonomie und Qualität sind kein Gegensatz: Vermeidbare Komplikationen verlängern die Verweildauer und kosten mehr, als ihre Vermeidung kostet.

Übung 4.1

Lektion 5

Fälle, Merksätze und Aufgaben

Fall 1: Beatmet auf der Intensivstation

Ein Patient wird nach einer Pneumonie 120 Stunden beatmet. Im Entlassbrief fehlen die Beatmungsstunden, die Nebendiagnose Delir und die Transfusion von zwei Erythrozytenkonzentraten. Die DRG hat ohne diese Angaben ein Relativgewicht von 2,0.

Fall 1

Fall 2: Der überzogene OP-Tag

Im Saal 3 sind täglich acht Eingriffe geplant, der letzte beginnt meist nach 17 Uhr, und einmal pro Woche wird ein Eingriff abgesetzt. Die Wechselzeiten liegen bei 45 Minuten.

Fall 2

Merksätze

  • Länder zahlen Investitionen, Kassen Betriebskosten.
  • Erlös der Fallpauschale: Relativgewicht mal Landesbasisfallwert; Pflege am Bett über das Pflegebudget.
  • Richtig dokumentieren heißt vollständig dokumentieren, was geschehen ist.
  • Reform: 61 Leistungsgruppen mit Qualitätskriterien; Vorhaltevergütung mit voller Wirkung ab 2030.
  • Im OP gewinnt man Zeit bei Wechseln und Planung, nicht beim Operieren.

Aufgaben

Aufgabe 1: Kodierung

Gegeben:
Ein Patient entwickelt nach der Operation ein Delir, das behandelt wird, aber nicht im Brief steht.

Frage:
Warum ist das wichtig?

Lösung

Das Delir ist eine behandelte Nebendiagnose; sie gehört in die Dokumentation, beeinflusst die Vergütung und ist für die Weiterbehandlung wichtig.

Aufgabe 2: Pflegebudget

Gegeben:
Eine Kollegin fragt, ob Pflegekosten in der DRG enthalten sind.

Frage:
Was antworten Sie?

Lösung

Seit 2020 sind die Kosten der Pflege am Bett ausgegliedert und werden über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget bezahlt.

Aufgabe 3: Leistungsgruppen

Gegeben:
Ein kleines Krankenhaus möchte weiter Pankreaschirurgie anbieten, erfüllt aber die Mindestmenge nicht.

Frage:
Welche Folge hat die Reform?

Lösung

Ohne Erfüllung der Qualitätskriterien erhält es die Leistungsgruppe nur über eine befristete Ausnahme des Landes; sonst entfällt die Vergütung dafür.

Aufgabenblock abschließen

Markieren Sie den Block als bearbeitet, wenn Sie alle Aufgaben gelöst und mit den Lösungen verglichen haben.

Abschlussquiz, etwa 10 Minuten

Abschlussquiz

Zehn Fragen. Bestanden ab 80 %.

Zum Nachschlagen

Begriffe und Literatur

BegriffBedeutung
DRGdiagnosebezogene Fallgruppe mit Pauschalvergütung
RelativgewichtBewertungsfaktor einer DRG im Verhältnis zum Durchschnittsfall
Landesbasisfallwertin jedem Land jährlich vereinbarter Eurobetrag je Relativgewicht
LeistungsgruppeGruppe von Leistungen mit Qualitätskriterien nach der Krankenhausreform
Vorhaltevergütungfallzahlunabhängiger Vergütungsanteil nach Leistungsgruppen

Literatur

  1. Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), in der geltenden Fassung.
  2. Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG), in Kraft seit Dezember 2024.
  3. Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG), Bundestagsdrucksachen 21/2512 und 21/4527, beschlossen am 6. März 2026, Zustimmung des Bundesrates am 27. März 2026.
  4. Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). aG-DRG-Fallpauschalen-Katalog, aktuelle Fassung.
  5. Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV), in der geltenden Fassung.

© 2026 Ulrich Frey. Alle Rechte vorbehalten. Neufassung für das E-Learning, Recherchestand September 2026. Die Inhalte dienen der Aus- und Weiterbildung und ersetzen keine Leitlinie, keine Fachinformation und keine lokalen Standards.