Präsentation, ausgearbeitete Fassung

Praktischer Strahlenschutz in der Radiologie

Nach der Präsentation von Prof. Dr. Ulrich Frey, Stand 11/2025. 9 Lektionen, 60 Folien.

Abbildung aus Folie 1

Abbildung aus Folie 1 der Präsentation.

  • Strahlenschutz ist ein fundamentales Prinzip in der medizinischen Bildgebung und betrifft alle Bereiche der radiologischen Diagnostik und Intervention. Diese
  • Präsentation vermittelt umfassendes Fachwissen zu baulichen, apparativen und persönlichen Schutzmaßnahmen sowie deren praktische Umsetzung im klinischen Alltag.

Diese Lerneinheit führt den Inhalt der Präsentation als zusammenhängenden Text aus, ergänzt um Hintergrund und Erläuterungen. Die Bilder und komplexe Folien stehen an der passenden Stelle im Text. Wo die Folien fachlich zu korrigieren waren, ist der Text nach aktueller Evidenz richtiggestellt; eine Korrekturbox nennt die Abweichung und die Quelle. Der vollständige Folientext im Wortlaut folgt im letzten Abschnitt.

Passende Inhalte im E-Learning: Physikalische Grundlagen, Rechtfertigende Indikation.

LektionInhalt
1Strahlenschutzbereiche
2Schwangere und Unterweisung
3Baulicher Strahlenschutz
4Apparativer Strahlenschutz
5Persönliche Schutzausrüstung
6Personendosimetrie
7Am C-Bogen
8Patientenschutz und Referenzwerte
9Qualitätssicherung und Organisation

Lektion 1

Strahlenschutzbereiche: Überwachungs-, Kontroll- und Sperrbereich

Strahlenschutz ist ein Grundprinzip der medizinischen Bildgebung und betrifft alle Bereiche der radiologischen Diagnostik und Intervention, vom Röntgenraum über das Herzkatheterlabor bis zum mobilen C-Bogen im Operationssaal. Diese Lerneinheit behandelt die baulichen, apparativen und persönlichen Schutzmaßnahmen und ihre Umsetzung im klinischen Alltag.

Folie 2: Strahlenschutzbereiche: Grundlagen und Definition
Folie 2: Strahlenschutzbereiche: Grundlagen und Definition. Aus der Präsentation.

Die Strahlenschutzverordnung teilt Räume nach dem Risiko einer Exposition in Strahlenschutzbereiche ein. Maßgeblich ist dabei nicht die tatsächlich erhaltene, sondern die mögliche Dosis. Ein Überwachungsbereich liegt vor, wenn Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 mSv erhalten können, ein Kontrollbereich bei mehr als 6 mSv im Jahr, ein Sperrbereich bei einer Ortsdosisleistung von mehr als 3 mSv pro Stunde. Die korrekte Abgrenzung und Kennzeichnung dieser Bereiche ist die Grundlage des betrieblichen Strahlenschutzes, denn an sie knüpfen Zutrittsregeln und Überwachungspflichten an. Die Bereichsgrenzen werden von Sachverständigen vermessen und im Gutachten dokumentiert.

Folie 3: Der Überwachungsbereich
Folie 3: Der Überwachungsbereich. Aus der Präsentation.

Typische Überwachungsbereiche sind Wartezimmer, Flure neben Röntgenräumen und Technikräume mit geringer Exposition. Sie müssen nicht gesondert gekennzeichnet werden und sind für Laien oft nicht als solche erkennbar; ihre Lage ergibt sich aus dem Sachverständigengutachten. Der Zugang ist nicht beschränkt, eine besondere Unterweisung ist nicht erforderlich.

Abbildung aus Folie 4

Abbildung aus Folie 4 der Präsentation.

Der Kontrollbereich ist das Kernstück der Strahlenschutzorganisation. Hier finden die Untersuchungen statt, und hier gelten die strengsten Regeln zum Schutz von Personal und Patienten. Kontrollbereiche müssen mit dem Strahlenzeichen und dem Hinweis „Kontrollbereich“ gekennzeichnet sein, bei ortsfesten Anlagen dauerhaft, bei mobilen C-Bögen während des Betriebs, jeweils an allen Zugängen gut sichtbar.

Folie 5: Zutrittsberechtigung Kontrollbereich
Folie 5: Zutrittsberechtigung Kontrollbereich. Aus der Präsentation.

Wer darf den Kontrollbereich betreten?

Beruflich exponiertes Personal, also Medizinische Technologinnen und Technologen für Radiologie, Ärztinnen und Ärzte mit Fachkunde und Medizinphysik-Expertinnen und -Experten, darf den Kontrollbereich nach erfolgter Unterweisung und mit Dosimeter betreten. Patientinnen und Patienten betreten ihn, weil eine fachkundige Ärztin oder ein fachkundiger Arzt die rechtfertigende Indikation gestellt hat. Auszubildende und Studierende haben Zutritt, wenn dies zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, nicht aber für Schnupperpraktika oder kurze Hospitationen. Begleitpersonen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen, etwa Eltern bei Untersuchungen ihrer Kinder, und nur mit Zustimmung der Strahlenschutzbeauftragten.

Folie 6: Temporäre vs. permanente Kontrollbereiche
Folie 6: Temporäre vs. permanente Kontrollbereiche. Aus der Präsentation.

Bei fest installierten Röntgengeräten in abgeschirmten Räumen ist der Kontrollbereich dauerhaft festgelegt, baulich durch Wandabschirmung, Bleiglasfenster und Strahlenschutztüren begrenzt und im Abnahmegutachten genau dokumentiert. Bei mobilen C-Bögen entsteht er dagegen nur während der Durchleuchtung; sein Radius ist gerätespezifisch und muss am Gerät angegeben sein. Nach Ende der Strahlung besteht kein Kontrollbereich mehr, was für Abläufe und Zugangsregeln im Operationssaal wichtig ist.

Folie 7: Der Sperrbereich
Folie 7: Der Sperrbereich. Aus der Präsentation.

Sperrbereiche, Bereiche mit einer Ortsdosisleistung über 3 mSv pro Stunde, gibt es in der diagnostischen Radiologie praktisch nicht. Sie kommen in der Strahlentherapie und bei einzelnen nuklearmedizinischen Verfahren vor. Diagnostische Röntgenräume werden auch bei maximaler Röhrenbelastung nicht zum Sperrbereich, weil die bauliche Abschirmung so ausgelegt ist, dass außerhalb des Nutzstrahlenbündels keine Sperrbereichswerte erreicht werden.

Zum MitnehmenÜberwachungsbereich über 1 mSv im Jahr, Kontrollbereich über 6 mSv im Jahr, Sperrbereich über 3 mSv pro Stunde. Maßgeblich ist die mögliche, nicht die tatsächliche Dosis. Am mobilen C-Bogen existiert der Kontrollbereich nur während der Strahlung.

Lektion 2

Schwangere Mitarbeiterinnen und die Strahlenschutzunterweisung

Abbildung aus Folie 8

Abbildung aus Folie 8 der Präsentation.

Schwangere im Strahlenschutz

Der Schutz schwangerer Mitarbeiterinnen verlangt besondere Aufmerksamkeit. Das ungeborene Kind wird wie eine Einzelperson der Bevölkerung behandelt. Nach § 78 Strahlenschutzgesetz gilt für das ungeborene Kind vom Zeitpunkt der Mitteilung der Schwangerschaft bis zu ihrem Ende ein Grenzwert von 1 mSv. Unabhängig davon gilt für alle gebärfähigen Frauen ein Grenzwert der Organ-Äquivalentdosis der Gebärmutter von 2 mSv im Monat; er schützt eine Schwangerschaft, die noch nicht bekannt ist. Deshalb weist die Unterweisung ausdrücklich darauf hin, eine Schwangerschaft so früh wie möglich mitzuteilen.

Korrektur gegenüber der FolieDie Folie nennt „nach Bekanntgabe der Schwangerschaft höchstens 2 mSv im Monat“. Die 2 mSv im Monat gelten für die Gebärmutter aller gebärfähigen Frauen; nach der Mitteilung der Schwangerschaft gilt für das ungeborene Kind der Grenzwert von 1 mSv bis zum Ende der Schwangerschaft (§ 78 StrlSchG).

Tätigkeiten im Kontrollbereich sind für Schwangere grundsätzlich möglich, wenn die Grenzwerte eingehalten werden; die Strahlenschutzbeauftragten müssen das sicherstellen, und die Exposition wird engmaschig ermittelt. In begründeten Einzelfällen sind mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen und besonderer Überwachung auch Tätigkeiten mit höherem Expositionsrisiko denkbar; in der Praxis ist das selten.

Folie 9: Strahlenschutzunterweisung: Gesetzliche Pflicht
Folie 9: Strahlenschutzunterweisung: Gesetzliche Pflicht. Aus der Präsentation.

Die Strahlenschutzunterweisung

Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 63 StrlSchV). Sie findet erstmals vor dem ersten Zutritt zum Kontrollbereich oder vor Aufnahme einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Tätigkeit statt und wird mindestens einmal jährlich wiederholt, für alle Personen, die regelmäßig im Kontrollbereich arbeiten. Die Präsentation fordert, dass sie persönlich und mündlich erfolgt; elektronische Formate kommen nach ihr nur mit Zustimmung der Behörde in Betracht. Die Dokumentation ist Pflicht und wird bei Begehungen durch die Behörde kontrolliert.

Folie 10: Inhalte der Strahlenschutzunterweisung
Folie 10: Inhalte der Strahlenschutzunterweisung. Aus der Präsentation.

Zu den Pflichtinhalten gehören die Arbeitsmethoden und die möglichen Gefahren durch ionisierende Strahlung, die Sicherheits- und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, die wesentlichen Inhalte des Strahlenschutzrechts, die Aufgaben der Strahlenschutzbeauftragten, die Bedeutung und Nutzung der Personendosimetrie und die Verarbeitung der Dosisdaten, also der Datenschutz. Die Unterweisung ist dann wirksam, wenn sie arbeitsplatzbezogen ist und nur die für die konkrete Tätigkeit relevanten Punkte behandelt; bei kurzzeitigen Einsätzen genügt eine fokussierte Unterweisung von zwei bis fünf Minuten.

Folie 11: Wer darf unterweisen?
Folie 11: Wer darf unterweisen?. Aus der Präsentation.

Verantwortlich für die Unterweisung sind die Strahlenschutzbeauftragten. Sie können die Durchführung an fachkundige Personen der Abteilung delegieren, die mit den Gegebenheiten des Arbeitsplatzes vertraut sind, bleiben aber für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich. Inhalt und Zeitpunkt werden unverzüglich aufgezeichnet, die unterwiesene Person unterschreibt, und die Aufzeichnungen werden fünf Jahre lang aufbewahrt; bei Personen, denen der Zutritt nur gestattet wird, ein Jahr lang. Bei Notfällen, etwa einer Reanimation im Herzkatheterlabor mit Personal ohne Unterweisung, erfolgt unverzüglich eine Kurzunterweisung, die später durch eine ausführliche Unterweisung ergänzt wird.

Korrektur gegenüber der FolieDie Folie nennt eine Aufbewahrung bis ein Jahr nach Ende der Beschäftigung. Nach § 63 Absatz 6 StrlSchV sind die Aufzeichnungen fünf Jahre (Beschäftigte) beziehungsweise ein Jahr (sonstige Personen mit Zutritt) nach der Unterweisung aufzubewahren.
Zum MitnehmenUngeborenes Kind: 1 mSv ab Mitteilung der Schwangerschaft; Gebärmutter gebärfähiger Frauen: 2 mSv im Monat. Unterweisung vor dem ersten Zutritt und jährlich, arbeitsplatzbezogen, unterschrieben, fünf Jahre aufbewahrt.

Lektion 3

Baulicher Strahlenschutz und Abnahme

Abbildung aus Folie 12

Abbildung aus Folie 12 der Präsentation.

Der bauliche Strahlenschutz ist die erste und wichtigste Schutzbarriere. Abschirmungen in Wänden, Decken, Böden, Türen und Fenstern stellen sicher, dass außerhalb der Kontrollbereiche keine relevante Exposition auftritt. Er wirkt immer, unabhängig davon, ob jemand an ihn denkt, und ist deshalb allen Maßnahmen überlegen, die vom Verhalten abhängen.

Folie 13: Abschirmungsmaterialien und Bleigleichwerte
Folie 13: Abschirmungsmaterialien und Bleigleichwerte. Aus der Präsentation.

Als Material dienen vor allem Beton und Mauerwerk, das Standardmaterial für Wandabschirmungen; für diagnostische Anlagen bis 150 kV reichen nach der Präsentation in der Regel Wände von 25 bis 36 cm Normalbeton. Bleibleche und Bleilamellen werden in Trockenbaukonstruktionen eingesetzt, wenn Betonwände nicht möglich sind, und erlauben eine flexible Raumgestaltung bei gleichem Schutz. Bleiglas wird für Sichtfenster zwischen Untersuchungs- und Bedienraum verwendet und ermöglicht Strahlenschutz bei gleichzeitiger Sichtkontrolle des Patienten.

Folie 14: Dimensionierung von Abschirmungen
Folie 14: Dimensionierung von Abschirmungen. Aus der Präsentation.

Die Abschirmung wird von Medizinphysik-Expertinnen und -Experten oder Sachverständigen nach DIN 6812 berechnet. Eingangsgrößen sind die maximale Röhrenspannung und der Röhrenstrom, die Arbeitsbelastung in mAs pro Woche, der Nutzungsfaktor der einzelnen Wände, der Aufenthaltsfaktor der angrenzenden Räume und der Abstand zur Strahlenquelle. Das Ergebnis ist ein Abschirmungsplan mit Bleigleichwerten für jede Raumfläche, den der Hersteller in bauliche Spezifikationen übersetzt.

Folie 15: Kritische Bereiche: Türen und Zargen
Folie 15: Kritische Bereiche: Türen und Zargen. Aus der Präsentation.

Kritische Stellen sind Türen und Zargen. Strahlenschutztüren enthalten Bleischichten, deren Bleigleichwert dem der angrenzenden Wand entsprechen muss. Türschlösser, Türspalte und Schließmechanismen sind potenzielle Leckstellen und werden bei der Abnahme besonders geprüft; die Zarge ist ein neuralgischer Punkt. Der Bleigleichwert sollte auf dem Türblatt vermerkt sein, was die Dokumentation erleichtert.

Folie 16: Decken und Böden: Oft vergessener Schutz
Folie 16: Decken und Böden: Oft vergessener Schutz. Aus der Präsentation.

Decken und Böden werden oft vergessen. Sie sind in der Regel deutlich stärker als die Wände, typischerweise 36 cm Stahlbeton oder mehr, und bei Standardkonstruktionen ist durch sie praktisch keine Leckstrahlung messbar; Nachbesserungen sind hier fast nie nötig. Zum Vergleich: In der Strahlentherapie mit Linearbeschleunigern von 15 MV können bis zu drei Meter Stahlbeton erforderlich sein.

Abbildung aus Folie 17

Abbildung aus Folie 17 der Präsentation.

Die Abnahmeprüfung

Vor der Inbetriebnahme jeder Röntgeneinrichtung ist eine Abnahmeprüfung durch eine behördlich bestimmte Sachverständige oder einen Sachverständigen vorgeschrieben; ohne erfolgreich abgeschlossene Prüfung darf kein Patient untersucht werden. Nach Bauabschluss und Installation misst die oder der Sachverständige die Dosisleistung systematisch an allen Raumbegrenzungen, besonders an Türen und Durchführungen, erstellt das Gutachten mit der Festlegung der Bereichsgrenzen und gibt die Anlage für den Betrieb frei.

Folie 18: Beispiel: Messung eines HKL-Raums
Folie 18: Beispiel: Messung eines HKL-Raums. Aus der Präsentation.

Gemessen wird an einem Raster von Punkten, das an kritischen Stellen dichter ist: an Türen und Zargen mit ihren mechanischen Verbindungen, an Bleiglasfenstern am Übergang zwischen Blei und Glas und an den Befestigungspunkten, an Durchführungen wie Kabelschächten, Lüftungsrohren und Leerrohren, von denen jede eine Durchdringung der Abschirmung ist, und in Raumecken, wo verschiedene Wandelemente aneinanderstoßen.

Folie 19: Ergebnis der Abnahmemessung
Folie 19: Ergebnis der Abnahmemessung. Aus der Präsentation.

Auf Grundlage der Messwerte legt die oder der Sachverständige die Bereiche fest: die Kontrollbereichsgrenze, die immer innerhalb des Untersuchungsraums liegt, die Überwachungsbereichsgrenze, etwa in angrenzenden Fluren, und das übrige Betriebsgelände. Das Gutachten mit Grundrissen und Messtabellen ist Grundlage für die behördliche Genehmigung oder Anzeige, die betriebliche Organisation und die Arbeitsanweisungen. Es muss am Gerät oder in der Abteilung verfügbar sein und bei Änderungen aktualisiert werden.

Zum MitnehmenBauliche Abschirmung schützt immer und ist daher die wichtigste Maßnahme. Berechnet nach DIN 6812, geprüft bei der Abnahme mit besonderem Augenmerk auf Türen, Fenster, Durchführungen und Ecken. Das Gutachten legt die Bereiche fest und gehört an das Gerät.

Lektion 4

Apparativer Strahlenschutz und die Rolle der Anwenderin

Abbildung aus Folie 20

Abbildung aus Folie 20 der Präsentation.

Moderne Röntgengeräte haben integrierte Schutzfunktionen, die die Exposition ohne manuelles Zutun verringern.

Folie 21: Geräteintegrierter Strahlenschutz
Folie 21: Geräteintegrierter Strahlenschutz. Aus der Präsentation.

Die Einblendung begrenzt das Strahlenfeld mit automatischen und manuellen Kollimatoren auf die diagnostisch relevante Region; sie senkt die Patientendosis und, weil weniger Gewebe bestrahlt wird, auch die Streustrahlung. Die Filterung mit Kupfer- und Aluminiumfiltern entfernt niederenergetische Strahlung, die nicht zum Bild beiträgt, aber die Hautdosis erhöht. Die Dosisautomatik, die automatische Belichtungsregelung, passt die Parameter in Echtzeit an die Dicke des Patienten an und verhindert Über- und Unterbelichtung.

Folie 22: Optimierung am Anwenderarbeitsplatz
Folie 22: Optimierung am Anwenderarbeitsplatz. Aus der Präsentation.

Trotz dieser Automatik hat die Anwenderin oder der Anwender großen Einfluss. Bei der Geometrie wird der Abstand zwischen Patient und Detektor minimiert, der Abstand zwischen Fokus und Patient maximiert und der Zentralstrahl optimal ausgerichtet. Bei der Einblendung wird die engstmögliche Kollimation gewählt, am C-Bogen mit der Irisblende, und kein unnötiger Bereich mitbelichtet. Bei der Untersuchungsplanung werden die Durchleuchtungszeit und die Zahl der Serien minimiert und Niedrigdosis-Modi bevorzugt.

Röhre unter oder über dem Tisch

Die Position der Röhre hat großen Einfluss auf die Exposition des Personals und wird oft unterschätzt. Die Streustrahlung entsteht vor allem dort, wo der Strahl in den Patienten eintritt. Liegt die Röhre unter dem Tisch, wie es Standard ist, streut die Strahlung überwiegend nach unten, weg vom Oberkörper und Kopf des Operateurs; die Präsentation beziffert die Einsparung für den Operateur auf das 10- bis 20-Fache gegenüber der Übertisch-Anordnung. Liegt die Röhre über dem Patienten, wie traditionell in der Urologie, streut sie direkt in Gesicht und Oberkörper des Personals, und ohne Strahlenschutzbrille steigt das Kataraktrisiko deutlich. Die Übertisch-Anordnung in der Urologie hat historische und anatomische Gründe, Strahlenschutzaspekte wurden dabei lange nachrangig behandelt.

Folie 24: Pulsrate und Bildfrequenz
Folie 24: Pulsrate und Bildfrequenz. Aus der Präsentation.

Auch die Pulsrate der gepulsten Durchleuchtung bestimmt die Dosis. Messungen am C-Bogen zeigen, dass eine Halbierung der Pulsrate die Dosis auf etwa die Hälfte senkt. Deshalb wird stets die niedrigste Pulsrate gewählt, die eine ausreichende Bildqualität liefert; für reine Positionierungskontrollen genügen oft ein bis drei Bilder pro Sekunde.

Zum MitnehmenEinblenden, filtern, Automatik nutzen. Detektor nah am Patienten, Röhre weit weg und unter dem Tisch. Niedrigste ausreichende Pulsrate, möglichst wenige Serien.

Lektion 5

Persönliche Schutzausrüstung: Schürze, Schilddrüsenschutz, Brille

Abbildung aus Folie 25

Abbildung aus Folie 25 der Präsentation.

Die persönliche Schutzausrüstung ist die letzte Barriere zwischen Strahlung und Körper. Sie ist unverzichtbar bei allen Tätigkeiten in der Nähe des Strahlenfeldes, ersetzt aber weder Abstand noch Abschirmung.

Folie 26: Komponenten der persönlichen Schutzausrüstung
Folie 26: Komponenten der persönlichen Schutzausrüstung. Aus der Präsentation.

Zur Ausrüstung gehören vier Komponenten. Die Röntgenschürze oder der Mantel ist die Basis, mit einem Bleigleichwert von 0,35 mm vorn; eine Kombination aus Weste und Rock verteilt das Gewicht günstiger, ein Mantel bietet Rundumschutz. Der Schilddrüsenschutz gehört zu jeder Durchleuchtungstätigkeit, weil die Schilddrüse strahlenempfindlich ist; er muss eng anliegen. Die Strahlenschutzbrille ist seit der Senkung des Augenlinsengrenzwertes 2019 bei hoher Exposition des Auges erforderlich, besonders in Angiographie und Kardiologie, mit einem Bleigleichwert von 0,5 bis 0,75 mm. Strahlenschutzhandschuhe kommen bei direktem Kontakt mit dem Nutzstrahl in Betracht, etwa in Pädiatrie und Zahnmedizin; sie schützen nur am Rand des Strahlenfeldes vor Streustrahlung und dürfen nie in den Nutzstrahl gehalten werden, weil die Dosisautomatik sonst die Dosis erhöht.

Folie 27: Die Röntgenschürze: Bleigleichwert und Passform
Folie 27: Die Röntgenschürze: Bleigleichwert und Passform. Aus der Präsentation.

Das Etikett der Schürze

Jede Röntgenschürze trägt ein Etikett mit drei wichtigen Angaben. Der Bleigleichwert, etwa „0,35/0,25“, bedeutet 0,35 mm vorn und 0,25 mm hinten; er beschreibt die Abschirmwirkung, die reines Blei dieser Dicke hätte, das tatsächliche Material kann anders sein. Größe und Länge sind so zu wählen, dass die Schürze bis zu den Knien reicht und damit das blutbildende Knochenmark im Becken schützt; bei Weste und Rock müssen sich beide Teile in jeder Körperhaltung um mindestens 10 cm überlappen. Der Spannungsbereich liegt für die diagnostische Radiologie typisch bei 80 bis 120 kV; für höhere Spannungen, etwa bis 140 kV im CT, braucht es mehr Abschirmung.

Bleifreie Schürzen aus Bismut, Antimon oder anderen Materialien sind leichter, ihr Schutz ist aber stärker energieabhängig. Bei hohen Röhrenspannungen, im CT und bei sehr kräftigen Patienten nimmt ihre Schutzwirkung ab. Für Arbeitsplätze unter 100 kV sind sie gut geeignet, für CT-Bereiche nur bedingt.

Folie 29: Größenwahl und ergonomische Aspekte
Folie 29: Größenwahl und ergonomische Aspekte. Aus der Präsentation.

Bei der Größenwahl zählen die Länge bis zum Knie, eine Schulterbreite ohne Einschnüren, ein passender Armausschnitt, der besonders bei Frauen auf die richtige Größe achten lässt, und bei Weste mit Rock die Überlappung von 10 cm. Die Kombination aus Weste und Rock verteilt das Gewicht auf Schultern und Hüfte und entlastet den Rücken; ergonomische Modelle können Langzeitschäden am Bewegungsapparat vorbeugen. Das Gewicht hängt vor allem vom Bleigleichwert ab, weniger vom Material.

Folie 30: Messung der tatsächlichen Schutzwirkung
Folie 30: Messung der tatsächlichen Schutzwirkung. Aus der Präsentation.

Eigene Messungen, die die Präsentation vorstellt, zeigen, dass nomineller und tatsächlicher Bleigleichwert voneinander abweichen können. Vier Schürzen wurden unter identischen Bedingungen bei verschiedenen Röhrenspannungen durchstrahlt. Zwei hochwertige Modelle erreichten über den gesamten Spannungsbereich etwa 99 % Abschirmung, zwei Modelle trotz identischer Etikettierung nur 93 bis 94 %. Selbst die besten Schürzen lassen physikalisch bedingt 1 bis 2 % der Streustrahlung durch; bei minderwertigen Modellen waren es 5 bis 7 %. Ursachen sind minderwertige Verarbeitung oder Materialdefekte.

Folie 31: Etikettenchaos: Ein Praxisbeispiel
Folie 31: Etikettenchaos: Ein Praxisbeispiel. Aus der Präsentation.

Bei Begehungen fanden sich zudem teils abenteuerliche Etiketten: „0,35 x 2,5“, was nicht 2,5 mm Blei bedeutet, sondern vermutlich die Größe oder einen Druckfehler; „0,17/0,25“, also weniger als 0,35 mm vorn und damit unter dem Standard für Durchleuchtung; und häufiger als erwartet ein fehlendes Etikett, was jede Qualitätskontrolle unmöglich macht. Bei unklaren Angaben wird der Hersteller kontaktiert oder die Schürze ausgetauscht.

Folie 32: Prüfpflichten für Schutzausrüstung
Folie 32: Prüfpflichten für Schutzausrüstung. Aus der Präsentation.

Prüfung und Aussonderung

Schutzkleidung wird regelmäßig geprüft. Jährlich erfolgt eine visuelle und taktile Prüfung, bei der die Schürze systematisch auf Risse, Brüche und Verhärtungen abgetastet wird, besonders an Faltzonen, Aufhängungspunkten und Verschlüssen, dokumentiert im Prüfbuch. Nach der Präsentation wird die Schürze zusätzlich alle zwei Jahre vollständig durchleuchtet, mit Bilddokumentation, weil innere Defekte taktil nicht erfassbar sind; nach kleineren Schäden wird das Intervall auf zwölf Monate verkürzt, bei kritischen Defekten wird die Schürze sofort ausgesondert.

Folie 33: Taktile Prüfung: Worauf achten?
Folie 33: Taktile Prüfung: Worauf achten?. Aus der Präsentation.

Beim Abtasten wird die Schürze flach ausgebreitet und mit beiden Händen in Bahnen geprüft. Verdächtig sind Knistergeräusche, verhärtete Stellen, Wellen im Material und ungleichmäßige Dicke. Das Außenmaterial kann intakt erscheinen, während die innere Schicht beschädigt ist; die taktile Prüfung erkennt nur größere Defekte, deshalb ist die Durchleuchtung unverzichtbar.

Abbildung aus Folie 34
Abbildung aus Folie 34

Abbildung aus Folie 34 der Präsentation.

Typische Defekte in der Durchleuchtung sind kleine, oft nicht tastbare Löcher, Risse in Faltbereichen, Materialermüdung mit Absackung und Delaminierung der Schutzschicht. Schon kleine Löcher von 5 bis 10 mm führen zur Aussonderung.

Folie 35: Wann muss eine Schürze ausgesondert werden?
Folie 35: Wann muss eine Schürze ausgesondert werden?. Aus der Präsentation.

Ausgesondert wird bei jedem durchgehenden Loch im Schutzbereich, bei Rissen oder Brüchen in der Schutzschicht und bei Absackung oder Delaminierung, die zu ungleichmäßiger Verteilung führt; eine Reparatur ist nicht möglich. Bei Defekten an unkritischen Stellen außerhalb des Rumpfbereichs kann nach Einzelfallprüfung ein Weiterbetrieb vertretbar sein, was dokumentiert werden muss.

Folie 36: Strahlenschutzbrillen: Indikation und Effektivität
Folie 36: Strahlenschutzbrillen: Indikation und Effektivität. Aus der Präsentation.

Strahlenschutzbrillen

Seit der Absenkung des Augenlinsengrenzwertes auf 20 mSv im Jahr sind Strahlenschutzbrillen in vielen Bereichen notwendig geworden. Die Indikation richtet sich nach Messungen am Arbeitsplatz. In der Kardiologie braucht der Operateur sie praktisch immer, in der Angiographie abhängig von den Fallzahlen, in der Urologie bei Übertisch-Durchleuchtung zwingend, in der Gastroenterologie bei ERCP und Interventionen. Brillen mit 0,5 bis 0,75 mm Bleigleichwert senken die Augenlinsendosis erheblich; wie stark, hängt vom Sitz und vom seitlichen Schutz ab, denn die Streustrahlung kommt nicht nur von vorn. Nur eine kontinuierlich getragene Brille schützt wirksam.

Folie 37: Dosimetrie-Messungen: Kardiologie und Angiographie
Folie 37: Dosimetrie-Messungen: Kardiologie und Angiographie. Aus der Präsentation.

Messungen mit Dosimetern vor der Brille über drei Monate, hochgerechnet auf ein Jahr Vollzeittätigkeit, zeigen das Ausmaß: Ohne Bleiglas wird der Grenzwert bei Operateuren in Kardiologie und Angiographie deutlich überschritten, mit Bleiglas sicher eingehalten.

Folie 38: Urologie: Sonderfall Übertisch-Durchleuchtung
Folie 38: Urologie: Sonderfall Übertisch-Durchleuchtung. Aus der Präsentation.

Die Urologie ist ein Sonderfall. Ohne Brille würde ein Operateur bei typischer Fallzahl etwa 65 mSv im Jahr an der Augenlinse erhalten, mehr als das Dreifache des Grenzwertes. Der Wechsel auf die Untertisch-Position würde die Exposition um etwa 78 % senken, ist technisch aber oft nicht umsetzbar. Bei unvermeidbarer Übertisch-Position senkt die Brille die Augenlinsendosis um etwa 92 % und macht die Einhaltung des Grenzwertes möglich; zusätzlich sollte eine Deckenscheibe konsequent genutzt werden.

Abbildung aus Folie 39

Abbildung aus Folie 39 der Präsentation.

Abschirmende Auflagen auf dem Patienten

Bleihaltige Auflagen auf dem Patienten werden kontrovers diskutiert, oft ohne dass die Physik verstanden ist. Eine Auflage auf dem Patienten schützt vor allem das Personal, indem sie Streustrahlung aus dem Patienten in Richtung Personal verringert. Gerät sie in den Nutzstrahl, erhöht die Dosisautomatik die Leistung, und der Patient erhält mehr Dosis statt weniger. Die American Association of Physicists in Medicine hat 2019 empfohlen, die routinemäßige Gonaden- und Fetusabschirmung beim Patienten aufzugeben, weil sie wenig nützt und durch Fehlpositionierung schaden kann. Auflagen gehören daher nur dorthin, wo sie einen klaren Nutzen haben und präzise außerhalb des Nutzstrahls liegen.

Zum MitnehmenSchürze 0,35 mm vorn, bis zum Knie, 10 cm Überlappung; Schilddrüsenschutz bei jeder Durchleuchtung; Brille, wo die Augenlinsendosis hoch sein kann. Jährlich tasten, regelmäßig durchleuchten, Löcher bedeuten Aussonderung. Abschirmungen nie in den Nutzstrahl.

Lektion 6

Personendosimetrie: welches Dosimeter wohin

Folie 40: Personendosimetrie: Gesetzliche Anforderungen
Folie 40: Personendosimetrie: Gesetzliche Anforderungen. Aus der Präsentation.

Die Personendosimetrie belegt, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Das amtliche Dosimeter wird von einer behördlich bestimmten Messstelle ausgegeben und in der Regel monatlich gewechselt; seine Werte sind rechtsverbindlich und werden im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz dauerhaft gespeichert. Das elektronische Personendosimeter zeigt die Dosis sofort an und warnt bei Annäherung an Schwellenwerte; es eignet sich besonders zur Sensibilisierung und an Arbeitsplätzen mit hoher Exposition. Ein Augenlinsendosimeter wird an der Stirn oder an der Brille getragen, ein Fingerringdosimeter erfasst die Dosis an den Händen.

Wann die zusätzlichen Dosimeter nötig sind, regelt § 66 StrlSchV: Ist vorauszusehen, dass im Kalenderjahr die Organ-Äquivalentdosis der Augenlinse mehr als 15 mSv oder die Dosis an Händen, Unterarmen, Füßen oder die lokale Hautdosis mehr als 150 mSv betragen kann, muss die Personendosis auch an diesen Körperteilen gemessen werden.

Korrektur gegenüber der FolieDie Folie nennt für das Augenlinsendosimeter eine mögliche Überschreitung von 6 mSv im Jahr. Nach § 66 Absatz 1 StrlSchV liegt die Schwelle bei 15 mSv für die Augenlinse und bei 150 mSv für Hände, Unterarme, Füße und die lokale Hautdosis.
Folie 41: Tragedisziplin und korrekte Positionierung
Folie 41: Tragedisziplin und korrekte Positionierung. Aus der Präsentation.

Wo das Dosimeter getragen wird

Das Dosimeter wird an einer für die Exposition repräsentativen Stelle getragen, in der Regel an der Vorderseite des Rumpfes (§ 66 Absatz 2 StrlSchV). Wird eine Schutzschürze getragen, gehört das amtliche Dosimeter nach der Richtlinie zur physikalischen Strahlenschutzkontrolle unter die Schürze, denn es soll die Dosis der geschützten Organe abbilden, aus der die effektive Dosis abgeleitet wird. Ein zweites Dosimeter über der Schürze, etwa am Kragen, dient der Abschätzung der Dosis an ungeschützten Körperteilen wie Augenlinse und Schilddrüse. Ein falsch platziertes Dosimeter führt zu einer falschen Dosisdokumentation, deshalb ist die Tragedisziplin entscheidend.

Korrektur gegenüber der FolieDie Folie fordert, das amtliche Dosimeter über der Schürze zu tragen. In Deutschland wird es bei Tätigkeiten mit Schürze unter der Schürze getragen, wie auch die Präsentationen Physikalische Grundlagen und Strahlenschutzrecht beschreiben; über der Schürze trägt man gegebenenfalls ein zusätzliches Dosimeter.
Zum MitnehmenAmtliches Dosimeter vorn am Rumpf, bei Schürze darunter. Zusätzliche Dosimeter für Augenlinse ab möglichen 15 mSv und für Hände ab möglichen 150 mSv im Jahr. Elektronische Dosimeter sensibilisieren durch die sofortige Anzeige.

Lektion 7

Strahlenschutz am C-Bogen

Abbildung aus Folie 42

Abbildung aus Folie 42 der Präsentation.

Die Arbeit am mobilen C-Bogen stellt besondere Anforderungen. Ohne feste Raumabschirmung entscheidet das Verhalten des Personals über die Exposition.

Folie 43: Die 3A-Regel des Strahlenschutzes
Folie 43: Die 3A-Regel des Strahlenschutzes. Aus der Präsentation.

Die drei A

Die Grundregel des praktischen Strahlenschutzes sind die drei A. Aufenthaltsdauer minimieren: so kurz wie möglich durchleuchten, die Pulsrate senken und nur durchleuchten, wenn es diagnostisch erforderlich ist, nicht zur Orientierung. Abstand maximieren: Jeder zusätzliche Zentimeter senkt die Exposition; nach dem Abstandsquadratgesetz viertelt sich die Dosis bei doppeltem Abstand. Abschirmung nutzen: persönliche Schutzausrüstung konsequent tragen und raumfeste Einrichtungen wie Bleiglas und Untertischschutz optimal positionieren. Die Präsentation ergänzt zwei Gedanken: Andere Arbeiten übernehmen lassen, wenn möglich, und nicht benötigtes Personal außerhalb des Kontrollbereichs positionieren; und durch Übung und Routine die Untersuchungszeit verkürzen.

Eigene Messungen zeigen, dass der Abstand vor allem im Nahbereich wirkt: Innerhalb der ersten 50 cm vom Patienten sinkt die Dosis massiv, von 12,5 auf 25 cm etwa um die Hälfte. Dass es hier „nur“ die Hälfte und nicht ein Viertel ist, liegt daran, dass die Streustrahlungsquelle, der Patient, ausgedehnt ist und nicht punktförmig; das Abstandsquadratgesetz gilt streng nur für Punktquellen, im weiteren Abstand nähert sich die Messung ihm an. Mit zunehmender Entfernung nimmt der zusätzliche Nutzen ab, aber jeder Zentimeter zählt.

Folie 45: Optimale Positionierung bei C-Bogen Durchleuchtung
Folie 45: Optimale Positionierung bei C-Bogen Durchleuchtung. Aus der Präsentation.

Für die Positionierung gilt: Detektor nahe am Patienten, Röhre weit weg, Zentralstrahl senkrecht durch die interessierende Region, Patient mittig auf dem Tisch. Das Personal arbeitet möglichst hinter Bleiglas, sonst möglichst weit vom Patienten entfernt und niemals auf der Seite der Röhre. Und es wird so eng wie möglich eingeblendet; die Irisblende senkt die Streustrahlung und verbessert zugleich die Bildqualität.

Folie 46: Röhrenposition: Kritischer Faktor
Folie 46: Röhrenposition: Kritischer Faktor. Aus der Präsentation.

Die Röhrenposition ist dabei der kritische Faktor. Die Röhre oben ist zu vermeiden, weil die Streustrahlung dann direkt ins Gesicht geht; sie ist nur in Ausnahmefällen vertretbar. Die Röhre unten ist Standard und senkt die Exposition des Personals erheblich. Zusätzlich wird Bleiglas genutzt: Eine deckengeführte Scheibe zwischen Patient und Operateur senkt die Dosis nach der Präsentation um weitere Faktoren von 5 bis 10.

Abbildung aus Folie 47

Abbildung aus Folie 47 der Präsentation.

Der Untertischschutz aus bleihaltigen Vorhängen oder Platten blockt die Streustrahlung, die vom Patienten nach unten und zur Seite austritt, und schützt besonders die untere Körperhälfte; die Exposition von Beinen und Füßen kann um bis zu 90 % sinken. Er muss zwischen Patient und Personal hängen und flexibel positionierbar bleiben, nicht fest am Tischrand geklemmt.

Folie 48: Deckenbleiglas: Oft vernachlässigt
Folie 48: Deckenbleiglas: Oft vernachlässigt. Aus der Präsentation.

Die Deckenscheibe wird oft aus Bequemlichkeit nicht genutzt, obwohl die Messungen ein großes Einsparpotenzial zeigen. Richtig zwischen Strahlenquelle und Operateur positioniert, senkt sie die Kopf- und Halsdosis um etwa 85 %, am Oberkörper um etwa 60 %. Kombiniert mit Untertischschutz und persönlicher Schutzausrüstung ergibt sich ein Schutz, der die Exposition gegenüber einem ungeschützten Arbeiten um das 10- bis 30-Fache senkt.

Folie 49: Durchleuchtung vs. Serie: Dosisverhältnis
Folie 49: Durchleuchtung vs. Serie: Dosisverhältnis. Aus der Präsentation.

Eine Aufnahmeserie verursacht das 3- bis 18-Fache der Dosis einer Durchleuchtung. Die Strategie lautet daher: so viel wie möglich mit Durchleuchtung arbeiten und eine Serie nur anfertigen, wenn ein hochauflösendes Standbild nötig ist; moderne Geräte erlauben zudem, Durchleuchtungssequenzen zu speichern.

Folie 50: Pulsrate intelligent wählen
Folie 50: Pulsrate intelligent wählen. Aus der Präsentation.

Die Pulsrate wird bewusst gewählt. Fünfzehn Bilder pro Sekunde sind das Maximum für dynamische Untersuchungen wie die digitale Subtraktionsangiographie, mit maximaler Dosis. Siebeneinhalb Bilder pro Sekunde reichen für die meisten Interventionen und halbieren die Dosis. Drei Bilder pro Sekunde genügen für Positionierung und langsame Manipulationen, mit etwa einem Viertel der Maximaldosis. Ein Bild pro Sekunde reicht für statische Kontrollen.

Folie 51: Verhalten im OP: Praktische Tipps
Folie 51: Verhalten im OP: Praktische Tipps. Aus der Präsentation.

Im Operationssaal helfen einfache Verhaltensregeln. Der Operateur kündigt die Durchleuchtung an, damit sich alle positionieren können; bei der Ankündigung vergrößern alle den Abstand oder treten hinter einen Schutz, nicht benötigtes Personal verlässt den Saal oder geht an die entfernteste Stelle. Niemand blickt in den Nutzstrahl, auch nicht kurz. Hände gehören nie in den Primärstrahl, auch nicht mit Strahlenschutzhandschuhen, die nur vor Streustrahlung schützen. Die Durchleuchtungszeiten werden dokumentiert.

Folie 52: Optimierungsmaßnahmen: Zusammenfassung
Folie 52: Optimierungsmaßnahmen: Zusammenfassung. Aus der Präsentation.

Zusammengefasst bedeutet Optimierung: Zeit reduzieren mit kürzester Durchleuchtung und niedrigster Pulsrate, Abstand erhöhen, Abschirmung nutzen, Röhre unten und Detektor oben positionieren, eng einblenden und durch Training Routine und standardisierte Abläufe entwickeln.

Zum MitnehmenAufenthaltsdauer, Abstand, Abschirmung. Röhre unten, Detektor nah, Deckenscheibe und Untertischschutz nutzen. Durchleuchtung statt Serie, niedrigste ausreichende Pulsrate, Hände nie in den Strahl.

Lektion 8

Patientenschutz und diagnostische Referenzwerte

Folie 53: Diagnostische Referenzwerte (DRW)
Folie 53: Diagnostische Referenzwerte (DRW). Aus der Präsentation.

Diagnostische Referenzwerte sind Orientierungshilfen, mit denen die Exposition bei Standarduntersuchungen bewertet wird. Das Bundesamt für Strahlenschutz legt sie als 75. Perzentil der bundesweiten Dosisverteilung fest: Statistisch liegt ein Viertel der Untersuchungen darüber. Sie sind keine Grenzwerte, sondern Auslöser für eine Überprüfung. Entscheidend ist, dass der Mittelwert einer Untersuchungsart an einem Gerät den Referenzwert nicht überschreitet; einzelne Überschreitungen müssen begründbar sein, etwa durch Adipositas, eine schwierige Anatomie oder technische Probleme, systematische Überschreitungen erfordern Optimierung. Referenzwerte gibt es für Radiographie, CT, Durchleuchtung, Interventionen und Mammographie; sie werden regelmäßig an den technischen Fortschritt angepasst.

Folie 54: DRW-Beispiele: Typische Untersuchungen
Folie 54: DRW-Beispiele: Typische Untersuchungen. Aus der Präsentation.

Die aktuell gültigen Werte hat das Bundesamt für Strahlenschutz am 17. November 2022 bekannt gemacht. Einige Beispiele für Erwachsene:

Diagnostische Referenzwerte (BfS, 17.11.2022), Auswahl
UntersuchungGrößeReferenzwert
Thorax p.a.Dosisflächenprodukt12 cGy·cm²
Abdomen a.p.Dosisflächenprodukt200 cGy·cm²
KoronarangiographieDosisflächenprodukt1 800 cGy·cm²
Koronarangiographie mit PCIDosisflächenprodukt4 000 cGy·cm²
PCIDosisflächenprodukt3 500 cGy·cm²
CT GehirnCTDIvol55 mGy
CT ThoraxCTDIvol8 mGy
CT AbdomenCTDIvol12 mGy
Korrektur gegenüber der FolieDie Tabelle der Folie weicht erheblich von den gültigen Referenzwerten ab, etwa mit 1 800 statt 12 cGy·cm² für den Thorax p.a. und 4 200 statt 200 cGy·cm² für das Abdomen. Maßgeblich ist die Bekanntmachung des BfS vom 17.11.2022.
Folie 55: Patientenschutz: ALARA-Prinzip
Folie 55: Patientenschutz: ALARA-Prinzip. Aus der Präsentation.

Der Patientenschutz folgt dem ALARA-Prinzip, „as low as reasonably achievable“: so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar, unter Beibehaltung der diagnostischen Aussagekraft. Praktisch bedeutet das: Jede Untersuchung wird durch eine fachkundige Ärztin oder einen fachkundigen Arzt gerechtfertigt; Ultraschall und MRT werden bevorzugt, wenn sie gleich aussagekräftig sind; die Geräteparameter werden an die Fragestellung angepasst; konsequent eingeblendet, sodass nur die relevante Region erfasst wird; und die Referenzwerte werden als Qualitätskontrolle genutzt.

Folie 56: Besondere Patientengruppen
Folie 56: Besondere Patientengruppen. Aus der Präsentation.

Drei Patientengruppen verlangen besondere Aufmerksamkeit. Kinder sind strahlenempfindlicher und haben eine längere Lebenserwartung, in der sich ein Risiko verwirklichen kann; sie erhalten drastisch reduzierte Protokolle nach eigenen pädiatrischen Referenzwerten, und alternative Verfahren wie das MRT werden bevorzugt. Bei Schwangeren ist die Indikation besonders streng zu stellen; der Uterus liegt möglichst außerhalb des Primärstrahls, bei unvermeidbarer Exposition wird die fetale Dosis abgeschätzt und die Patientin informiert, und bei unklarem Status wird ein Schwangerschaftstest erwogen. Bei adipösen Patienten ist eine höhere Dosis technisch unvermeidbar, um eine diagnostische Bildqualität zu erreichen; Überschreitungen der Referenzwerte sind hier häufig gerechtfertigt, und Geräte mit hoher Leistungsreserve helfen.

Zum MitnehmenReferenzwerte sind das 75. Perzentil, keine Grenzwerte, und gelten für Mittelwerte. Thorax p.a. 12 cGy·cm², CT Thorax 8 mGy, CT Abdomen 12 mGy. Kinder mit eigenen Protokollen, Schwangere mit strenger Indikation.

Lektion 9

Qualitätssicherung, Organisation und Verantwortung

Folie 57: Qualitätssicherung: Regelmäßige Prüfungen
Folie 57: Qualitätssicherung: Regelmäßige Prüfungen. Aus der Präsentation.

Röntgeneinrichtungen werden regelmäßig geprüft. Die Konstanzprüfung durch die Medizinischen Technologinnen und Technologen erfolgt nach den Vorgaben der Qualitätssicherungs-Richtlinie in festen Intervallen; geprüft werden Bildqualität, Artefakte und Dosisanzeige, bei erweiterten Prüfungen auch Einblendung und Dosisindikation, und alles wird im Prüfbuch dokumentiert. An Befundungsmonitoren ist das arbeitstägliche Testbild eine vorgeschriebene Konstanzprüfung. Die Sachverständigenprüfung durch behördlich bestimmte Sachverständige ist gesetzlich vorgeschrieben, die Frist darf nicht überschritten werden. Nach Installation, Umbau oder sicherheitsrelevanten Reparaturen ist vor der Wiederinbetriebnahme eine Abnahmeprüfung erforderlich.

Korrektur gegenüber der FolieDie Folie nennt eine jährliche Sachverständigenprüfung. Nach der Strahlenschutzverordnung sind Röntgeneinrichtungen in Abständen von höchstens fünf Jahren durch Sachverständige zu prüfen, so auch die Präsentation Strahlenschutzrecht.
Folie 58: Strahlenschutzorganisation in der Klinik
Folie 58: Strahlenschutzorganisation in der Klinik. Aus der Präsentation.

Die Strahlenschutzorganisation einer Klinik hat mehrere Ebenen. Der oder die Strahlenschutzverantwortliche, meist die Klinikleitung, trägt die Gesamtverantwortung, bestellt die Strahlenschutzbeauftragten und stellt die Ressourcen bereit. Die Strahlenschutzbeauftragten, Ärztinnen, Ärzte und Medizinische Technologinnen und Technologen mit Fachkunde, haben Entscheidungs- und Weisungsbefugnis in Strahlenschutzfragen und sind für Unterweisungen, Überwachung und Optimierung zuständig. Die Medizinphysik-Experten sind bei komplexen Anwendungen wie CT und Angiographie hinzuzuziehen und verantworten Optimierung, Dosisabschätzungen, Qualitätssicherungsprogramme und Schulungen. Die Behörden erteilen Genehmigungen und führen Inspektionen durch, Sachverständige prüfen die Anlagen, und Messstellen führen die Personendosimetrie durch.

Folie 59: Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Folie 59: Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen. Aus der Präsentation.

Verstöße haben rechtliche Folgen. Ordnungswidrigkeiten sind etwa fehlende oder unvollständige Unterweisungen, nicht durchgeführte Qualitätsprüfungen, unvollständige Dokumentation und die Nichtbeachtung von Auflagen; das Strahlenschutzgesetz sieht dafür Bußgelder bis 50 000 Euro vor. Straftaten wie der Betrieb ohne Genehmigung, die Überschreitung von Grenzwerten, die Missachtung behördlicher Anordnungen oder die Gefährdung von Personen können mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden und zum Entzug der Fachkunde führen. Die Verantwortung liegt bei den Strahlenschutzverantwortlichen und -beauftragten; eine sorgfältige Dokumentation schützt vor ungerechtfertigten Vorwürfen.

Folie 60: Zusammenfassung: Kernpunkte des Strahlenschutzes
Folie 60: Zusammenfassung: Kernpunkte des Strahlenschutzes. Aus der Präsentation.

Zusammenfassung

Strahlenschutz ruht auf vier Säulen. Der bauliche Schutz ist das Fundament: fachgerecht dimensioniert, von Sachverständigen geprüft, mit regelmäßiger Kontrolle von Türen und Durchführungen. Der apparative Schutz nutzt die integrierten Funktionen moderner Geräte und optimiert sie durch das richtige Setup mit enger Einblendung, günstiger Geometrie und niedriger Pulsrate. Der persönliche Schutz verlangt die konsequente Nutzung passender und regelmäßig geprüfter Schutzausrüstung, Strahlenschutzbrillen wo nötig und lückenlose Dosimetrie. Verhalten und Organisation schließlich bedeuten die drei A, regelmäßige Unterweisungen, die Referenzwerte als Orientierung und eine gelebte Strahlenschutzkultur. Strahlenschutz ist Teamarbeit: Nur wenn alle Beteiligten alle Maßnahmen konsequent umsetzen, sind Personal und Patienten optimal geschützt.

Zum MitnehmenKonstanzprüfung nach Richtlinie, Monitortestbild arbeitstäglich, Sachverständigenprüfung alle fünf Jahre, Abnahme nach jeder relevanten Änderung. Verantwortung: Strahlenschutzverantwortliche für das Ganze, Strahlenschutzbeauftragte für die Umsetzung, Medizinphysik-Experten für die Optimierung.

Anhang

Folientext im Wortlaut

Der Text aller Folien, ungekürzt; geändert sind nur Zeilenumbrüche, Gedankenstriche und Kopfzeilen. Die Korrekturboxen stehen an den betroffenen Folien.

Folie 2: Strahlenschutzbereiche: Grundlagen und Definition

Gesetzliche Grundlagen

Praktische Bedeutung

  • Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) definiert verschiedene
  • Die korrekte Kennzeichnung und Abgrenzung dieser Bereiche ist
  • Bereiche nach Expositionsrisiko. Diese Klassifizierung dient dem essentiell für den betrieblichen Strahlenschutz. Jeder Bereich systematischen Schutz von Personal und Öffentlichkeit.
  • unterliegt spezifischen Zugangsregelungen und
  • Überwachungspflichten.

Überwachungsbereich: >1 mSv/Jahr

Kontrollbereich: >6 mSv/Jahr

  • Wichtig: Bereiche müssen durch Sachverständige
  • Sperrbereich: temporär sehr hohe Dosis vermessen und in Gutachten dokumentiert werden.
Folie 3: Der Überwachungsbereich

Definition

Typische Bereiche

  • Bereiche, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis
  • Wartezimmer, Flure angrenzend an Röntgenräume, von mehr als 1 mSv erhalten können.
  • Technikräume mit reduzierter Exposition.

Kennzeichnung

Zutrittsbeschränkung

  • Keine spezielle Kennzeichnung erforderlich: oft nicht direkt
  • Keine Beschränkungen: Zugang für Öffentlichkeit erlaubt. Keine erkennbar für Laien. Identifikation nur durch besondere Unterweisung erforderlich.
  • Sachverständigengutachten.
Folie 4: Der Kontrollbereich: Kern des Strahlenschutzes
  • Der Kontrollbereich ist das Herzstück der Strahlenschutzorganisation. Hier finden die eigentlichen röntgenologischen Untersuchungen statt, und hier gelten die strengsten Regelungen zum Schutz von Personal und Patienten.
  • Kontrollbereiche müssen durch das Strahlenschutzsymbol gekennzeichnet sein.
  • Bei ortsfesten Anlagen ist dies dauerhaft, bei mobilen C-Bögen temporär während des Betriebs. Die Kennzeichnung muss an allen Zugängen deutlich sichtbar angebracht sein.
Folie 5: Zutrittsberechtigung Kontrollbereich
  • 01 02 Beruflich exponiertes Personal

Patienten

  • MTRA, Ärzte mit Fachkunde, Medizinphysik-Experten: nach erfolgter
  • Zutritt nur mit Zustimmung eines fachkundigen Arztes, der die
  • Unterweisung und mit Dosimetrie.
  • rechtfertigende Indikation gestellt hat.
  • 03 04 Auszubildende und Studenten

Begleitpersonen

  • Zutritt wenn zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich, nicht
  • Nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung des für Schnupperpraktika oder kurze Hospitationen.
  • Strahlenschutzbeauftragten, z.B. bei Kinderuntersuchungen.
Folie 6: Temporäre vs. permanente Kontrollbereiche

Ortsfeste Anlagen

Mobile Anlagen

  • Bei fest installierten Röntgengeräten in abgeschirmten Räumen ist
  • Bei mobilen C-Bögen entsteht der Kontrollbereich temporär der Kontrollbereich permanent definiert und durch während der Durchleuchtung. Der Radius ist gerätespezifisch und
  • Wandabschirmungen, Bleiglasfenster und Strahlenschutztüren muss am Gerät angegeben sein.
  • baulich manifestiert.
  • Nach Beendigung der Strahlung existiert kein Kontrollbereich mehr
  • Die Grenzen sind im Abnahmegutachten genau dokumentiert und
  • - wichtig für OP-Abläufe und Zugangsregelungen.
  • ändern sich nicht.
Folie 7: Der Sperrbereich

Definition und Vorkommen

Zutrittsbeschränkungen

  • Bereiche mit Ortsdosisleistung >3 mSv/h. In der diagnostischen
  • Strengste Regelungen: Zutritt nur unter Kontrolle eines
  • Radiologie praktisch nicht existent. Relevant in Strahlentherapie
  • Strahlenschutzbeauftragten. Patienten nur in absoluten und Nuklearmedizin bei speziellen Verfahren.
  • Ausnahmefällen mit spezieller Genehmigung.
  • In der Regel werden diagnostische Röntgenräume niemals zum Sperrbereich, selbst nicht während maximaler Röhrenbelastung. Die bauliche
  • Abschirmung ist so dimensioniert, dass außerhalb des Nutzstrahlbündels keine Sperrbereichswerte erreicht werden.
Folie 8: Schwangere im Strahlenschutz
  • Der Schutz schwangerer Mitarbeiterinnen erfordert besondere Aufmerksamkeit und differenzierte Regelungen. Das ungeborene Kind gilt als Einzelperson der Bevölkerung mit einem Grenzwert von 1 mSv für die gesamte Schwangerschaft.

Meldepflicht und Grenzwerte

  • 1 Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft: max. 2 mSv/Monat am
  • Arbeitsplatz, nach Feststellung max. 1 mSv bis Schwangerschaftsende.

Arbeitsplatzgestaltung

  • 2 Tätigkeiten in Kontrollbereichen sind grundsätzlich möglich, wenn
  • Grenzwerte eingehalten werden. Strahlenschutzbeauftragter muss
  • Einhaltung gewährleisten.

Ausnahmegenehmigungen

  • 3 In begründeten Einzelfällen mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen und besonderer Überwachung möglich: sehr selten in der Praxis.
Einordnung (Fachgutachten 09/2026)Nach § 78 Strahlenschutzgesetz gilt für gebärfähige Frauen ein Grenzwert der Organ-Äquivalentdosis der Gebärmutter von 2 mSv im Monat; für das ungeborene Kind gilt ab der Mitteilung der Schwangerschaft bis zu ihrem Ende 1 mSv. Die 2 mSv im Monat sind also kein Wert „nach Bekanntgabe der Schwangerschaft“.
Folie 9: Strahlenschutzunterweisung: Gesetzliche Pflicht
  • 1 2 Zeitpunkt der ersten Unterweisung

Wiederholungsturnus

  • Vor dem erstmaligen Zutritt zu einem Kontrollbereich oder vor
  • Jährliche Wiederholung für alle Personen, die regelmäßig in
  • Aufnahme einer anzeigepflichtigen Tätigkeit. Die
  • Kontrollbereichen arbeiten oder anzeigepflichtige Tätigkeiten
  • Unterweisung muss zwingend persönlich und mündlich ausüben. Dokumentation ist Pflicht und wird bei erfolgen: Online-Formate nur nach behördlicher
  • Behördenbegehungen kontrolliert.
  • Genehmigung.
Folie 10: Inhalte der Strahlenschutzunterweisung
  • Pflichtinhalte nach §63 StrlSchV
  • Praxistipp: Die Unterweisung sollte
  • Arbeitsmethoden und mögliche Gefahren durch ionisierende Strahlung arbeitsplatzspezifisch erfolgen und nur die
  • Sicherheits- und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz relevanten Aspekte für die konkrete
  • Tätigkeit behandeln. Bei kurzzeitigen
  • Relevante Inhalte des Strahlenschutzrechts
  • Einsätzen reicht eine fokussierte 2-5

Aufgaben der Strahlenschutzbeauftragten

  • Minuten Unterweisung.
  • Bedeutung und Nutzung der Personendosimetrie

Datenschutzaspekte (rechtliche Vorgabe)

Folie 11: Wer darf unterweisen?

Strahlenschutzbeauftragter

Delegation möglich

Dokumentation

  • Primär verantwortlich für die
  • Unterweisung kann an fachkundige
  • Schriftliche Dokumentation mit Datum,
  • Durchführung der Unterweisung. Kann
  • Personen in der Abteilung delegiert
  • Unterweiser, Teilnehmer und Inhalten.
  • diese Aufgabe delegieren, bleibt aber werden. Wichtig: Unterweiser muss mit
  • Unterschrift des Unterwiesenen verantwortlich für die ordnungsgemäße den spezifischen Gegebenheiten des erforderlich. Aufbewahrungspflicht bis
  • Durchführung.
  • Arbeitsplatzes vertraut sein.
  • ein Jahr nach Ende der Beschäftigung.
  • Bei Notfalleinsätzen (z.B. Reanimation im Herzkatheterlabor) sollte unverzüglich eine Kurzunterweisung erfolgen, diese kann dann später durch eine ausführliche Unterweisung ergänzt werden.
Einordnung (Fachgutachten 09/2026)Nach § 63 Absatz 6 StrlSchV sind die Aufzeichnungen über die Unterweisung fünf Jahre lang aufzubewahren, bei Personen, denen der Zutritt zum Kontrollbereich nur gestattet wird, ein Jahr lang; die Frist beginnt mit der Unterweisung, nicht mit dem Ende der Beschäftigung.
Folie 12: Baulicher Strahlenschutz
  • Der bauliche Strahlenschutz bildet die erste und wichtigste Schutzbarriere in der
  • Radiologie. Durch dimensionierte Abschirmungen an Wänden, Decken, Böden,
  • Türen und Fenstern wird sichergestellt, dass außerhalb der Kontrollbereiche keine relevante Strahlenexposition auftritt.
Folie 13: Abschirmungsmaterialien und Bleigleichwerte

Beton und Mauerwerk

Bleiblech und Bleilamellen

Bleiglas

Standardmaterial für

Werden in

Für Sichtfenster zwischen

Wandabschirmungen. 13 cm

Trockenbaukonstruktionen

Untersuchungsraum und

  • Normalbeton entsprechen ca. 1 mm eingesetzt, wenn Betonwände nicht

Bedienraum. Bietet Strahlenschutz

  • Bleigleichwert. Für diagnostische realisierbar sind. Ermöglichen bei gleichzeitiger Sichtkontrolle des
  • Röntgenanlagen bis 150 kV reichen flexible Raumgestaltung bei
  • Patienten: essentiell für sichere in der Regel 25-36 cm aus.
  • gleichem Schutz.
  • Untersuchungsabläufe.
Folie 14: Dimensionierung von Abschirmungen
  • Die Abschirmungsberechnung erfolgt durch Medizinphysik-Experten oder
  • Sachverständige nach DIN 6812. Dabei werden folgende Parameter berücksichtigt:

Maximale Röhrenspannung und

  • Das Ergebnis ist ein individueller

Röhrenstrom

Abschirmungsplan mit

Arbeitsbelastung (mAs pro

  • Bleigleichwerten für jede Raumfläche.

Woche)

  • Dieser wird vom Hersteller in bauliche

Nutzungsfaktor der einzelnen

Wände

Aufenthaltsfaktor angrenzender

Räume

Abstand zur Strahlenquelle

  • Spezifikationen übersetzt.
Folie 15: Kritische Bereiche: Türen und Zargen

Strahlenschutztüren

Schwachstellen

Kennzeichnung

  • Spezielle Türen mit eingearbeiteten

Türschlösser, Türspalte und

  • Bleigleichwert sollte auf Türblatt
  • Bleischichten. Bleigleichwert muss der
  • Schließmechanismen sind potenzielle vermerkt sein: häufig an Türkante oder angrenzenden Wandabschirmung

Leckstrahlung-Punkte. Werden bei

  • Rahmen. Nicht immer vorhanden, aber entsprechen. Türzargen als neuralgischer
  • Abnahmemessung besonders überprüft hilfreich für Dokumentation.
  • Punkt besonders zu beachten.
  • und ggf. nachgebessert.
Folie 16: Decken und Böden: Oft vergessener Schutz

Dimensionierung

Praktische Bedeutung

  • In der Regel deutlich stärker als Wände, typischerweise 36
  • Bei Standardkonstruktionen praktisch keine Leckstrahlung durch cm Stahlbeton oder mehr. Dies liegt an der größeren Fläche
  • Decken/Böden messbar. Anders als bei Wänden sind Nachbesserungen und möglichen Aufenthaltsräumen darüber/darunter.
  • hier quasi nie erforderlich.
  • Bei modernen Neubauten werden oft mehrere Etagen mit
  • In Strahlentherapie mit 15 MV Linearbeschleunigern können bis zu hochdichtem Beton (2,8 kg/dm³) zwischengeschaltet.
  • 3 m Stahlbeton erforderlich sein: in Diagnostik nie relevant.
Folie 17: Abnahmemessung durch Sachverständige
  • Vor Inbetriebnahme jeder Röntgenanlage ist eine Abnahmeprüfung durch einen behördlich bestimmten Sachverständigen zwingend erforderlich. Ohne erfolgreich abgeschlossene
  • Abnahme darf keine Patientenuntersuchung erfolgen.

Bauabschluss

  • Nach Fertigstellung aller Abschirmungsmaßnahmen und Installation des
  • Röntgengeräts.

Messung

  • Systematische Dosisleistungsmessung an allen Raumbegrenzungen, besonders an kritischen Punkten wie Türen und Durchführungen.

Dokumentation

  • Erstellung des Sachverständigengutachtens mit Festlegung der
  • Bereichsgrenzen und Freigabe für Betrieb.
Folie 18: Beispiel: Messung eines HKL-Raums
  • Die Abbildung zeigt ein typisches Messprotokoll mit eingezeichneten Messpunkten. Der Sachverständige misst systematisch an einem Raster von Punkten, besonders dicht an:

Türen und Zargen

Bleiglasfenster

  • Höchstes Leckage-Risiko durch mechanische Verbindungen
  • Übergang zwischen Blei und Glas sowie Befestigungspunkte und Schließmechanismen.
  • im Rahmen.

Durchführungen

Raumecken

  • Kabelschächte, Lüftungsrohre, Leerrohre: jede
  • Übergänge zwischen verschiedenen Wandelementen können
  • Durchdringung der Abschirmung wird geprüft.
  • Schwachstellen darstellen.
Folie 19: Ergebnis der Abnahmemessung

Bereichsfestlegung

Dokumentation

  • Basierend auf gemessenen Dosiswerten legt der Sachverständige
  • Das Gutachten enthält Grundrisse mit eingezeichneten Bereichen fest:
  • und Messtabellen. Dieses Dokument ist Grundlage für:
  • Kontrollbereichsgrenze (immer innerhalb des

Behördliche Genehmigung

Untersuchungsraums)

Betriebliche Organisation

  • Überwachungsbereichsgrenze (z.B. angrenzende Flure)

Arbeitsanweisungen

Betriebsgelände (normale Aufenthaltsbereiche)

  • Das Sachverständigengutachten muss am Gerät oder in der Abteilung verfügbar sein und bei Änderungen aktualisiert werden.
Folie 20: Apparativer Strahlenschutz
  • Moderne Röntgengeräte verfügen über integrierte Strahlenschutzfunktionen, die vom Hersteller implementiert wurden. Diese automatischen Systeme minimieren die Exposition ohne manuelle Eingriffe.
Folie 21: Geräteintegrierter Strahlenschutz

Einblendung

Filterung

Dosisautomatik

  • Automatische und manuelle Kollimatoren
  • Kupfer- und Aluminiumfilter entfernen

Automatische Belichtungsregelung (AEC)

  • begrenzen das Strahlenfeld auf die niederenergetische Strahlung, die nicht zur passt Parameter in Echtzeit an diagnostisch relevante Region. Reduktion
  • Bildgebung beiträgt, aber die Hautdosis
  • Patientendicke an. Verhindert Über- und von Streustrahlung und Patientendosis.
  • erhöht.
  • Unterbelichtung.
Folie 22: Optimierung am Anwenderarbeitsplatz
  • Trotz automatischer Systeme hat der Anwender erheblichen Einfluss auf die Strahlenexposition durch Setup und Untersuchungsplanung:

Geometrie

Einblendung

Untersuchungsplanung

Patient-Detektor-Abstand minimieren

Engste mögliche Kollimation

Durchleuchtungszeit minimieren

Fokus-Patient-Abstand maximieren

  • Iris-Blenden bei C-Bögen nutzen
  • Anzahl der Serien reduzieren

Zentralstrahl optimal ausrichten

  • Keine unnötigen Bereiche mitbelichten

Niedrigdosis-Modi bevorzugen

Folie 23: Röhrenposition: Unter- vs. Übertisch
  • Die Position der Röntgenröhre hat fundamentalen Einfluss auf die Personalexposition, ein Aspekt, der in der Praxis oft unterschätzt wird.

Untertisch (Standard)

  • Röhre unter dem Patienten, Detektor darüber. Streustrahlung entsteht primär am Eintrittspunkt (unten) und streut nach unten weg vom Personal. Dosiseinsparung für Operateur um Faktor 10-20 im Vergleich zu Übertisch.

Übertisch (Urologie)

  • Röhre über dem Patienten, Detektor darunter. Streustrahlung entsteht am Eintrittspunkt (oben) und streut direkt in Gesicht und Oberkörper des Personals. Ohne Strahlenschutzbrille deutlich erhöhtes Kataraktrisiko.
  • Historischer Hintergrund: Übertisch-Anordnung in Urologie aus anatomischen Überlegungen, Nieren dorsal gelegen. Strahlenschutzaspekte wurden lange nachrangig behandelt.
Folie 24: Pulsrate und Bildfrequenz
  • 15 Bilder/s
  • 7,5 Bilder/s
  • 3,75 Bilder/s
  • 1,87 Bilder/s

0 40 80 120 Messungen am C-Bogen zeigen: Halbierung der Pulsrate reduziert Dosis auf ca. 50%. Bei diagnostisch ausreichender Bildqualität sollte stets die niedrigste vertretbare Pulsrate gewählt werden. Für reine Positionierungskontrollen reichen oft 1-3 Bilder/s.

Folie 25: Persönlicher Strahlenschutz
  • Der persönliche Strahlenschutz umfasst alle Schutzausrüstungen, die direkt am
  • Körper getragen werden. Dies ist die letzte Schutzbarriere und essentiell für
  • Tätigkeiten in unmittelbarer Nähe zum Strahlenfeld.
Folie 26: Komponenten der persönlichen Schutzausrüstung

Röntgenschürze/-mantel

Schilddrüsenschutz

  • Basis-Schutzausrüstung: 0,35 mm Pb
  • Obligatorisch für alle Tätigkeiten in vorne obligatorisch. Westen-Rock-

Durchleuchtung. Schilddrüse

  • Kombination verteilt Gewicht hochsensibles Organ mit hohem ergonomischer. Mantel bietet

Gewebegewichtungsfaktor. Muss eng

  • Rundumschutz.
  • anliegen.

Strahlenschutzbrille

Strahlenschutzhandschuhe

  • Seit 2019 bei hoher Augenexposition
  • Bei Direktkontakt mit Nutzstrahl (z.B.
  • erforderlich (Grenzwert 20 mSv/Jahr).
  • Pädiatrie, Zahnmedizin). Nicht in primäres
  • Besonders relevant in Angiographie und
  • Strahlenfeld halten! Nur für Randbereich
  • Kardiologie. Bleigleichwert 0,5-0,75 mm des Strahlenfeldes.
  • Pb.
Folie 27: Die Röntgenschürze: Bleigleichwert und Passform
  • Jede Röntgenschürze trägt ein Etikett mit essentiellen Informationen. Die korrekte Interpretation dieser Angaben ist für optimalen Schutz entscheidend.
  • 1 2 3 Bleigleichwert

Größe und Länge

Spannungsbereich

  • Angabe wie "0,35/0,25" bedeutet: 0,35 mm
  • Muss bis Kniehöhe reichen: Schutz des
  • Typisch: 80-120 kV für diagnostische vorne, 0,25 mm hinten. Dies entspricht der Abschirmwirkung von reinem Blei dieser Dicke
  • Knochenmarks in den Beckenknochen. Bei Westen-Rock: mindestens 10 cm
  • Radiologie. Schürzen für höhere Spannungen (CT: bis 140 kV) benötigen mehr
  • - tatsächliches Material kann variieren.
  • Überlappung in jeder Position.
  • Abschirmung.
Folie 28: Bleifreie Schürzen: Vor- und Nachteile
  • 150 100 50 0 Röhrenspannung (kV)

Vollbleischürze

Bleifreie Schürze

Bleifreie Schürzen aus Bismut, Antimon oder anderen Materialien sind leichter, bieten aber energieabhängigen Schutz. Bei hohen kV-Werten (CT, dicke Patienten) nimmt Schutzwirkung ab. Für Arbeitsplätze unter 100 kV gut geeignet, für CT-Bereiche nur bedingt.

Folie 29: Größenwahl und ergonomische Aspekte

Kritische Maße

Gewichtsverteilung

  • Länge: Bis Kniehöhe für Knochenmarkschutz
  • Westen-Rock-Kombination verteilt Gewicht auf Schultern und
  • Schulterbreite: Vollständige Abdeckung ohne Einschnüren
  • Hüfte, reduziert Rückenbelastung. Gewicht korreliert mit
  • Bleigleichwert, nicht primär mit Material.
  • Armausschnitt: Besonders bei Frauen auf passende Größe achten
  • Ergonomische Schürzen mit Gewichtsverteilung können
  • Überlappung: Bei Westen-Rock-Kombination 10 cm
  • Langzeitschäden am Bewegungsapparat vorbeugen.

Überlappung

Folie 30: Messung der tatsächlichen Schutzwirkung
  • Eigene Messungen an verschiedenen Schürzenmodellen zeigen Unterschiede zwischen nominellem und realem Bleigleichwert. Vier Schürzen wurden unter identischen Bedingungen bei verschiedenen Röhrenspannungen durchstrahlt.
  • 99% 93% 5% Hochwertige Schürzen

Reduzierte Schürzen

Durchlässigkeit

  • Zwei Modelle zeigten 93-

Selbst beste Schürzen

Zwei Modelle erreichten

  • 94% Abschirmung: lassen 1-2% Reststrahlung
  • 99% Abschirmung über deutlich unter Sollwert durch: bei 0,35 mm Pb gesamten kV-Bereich, trotz identischer physikalisch bedingt. 5-7% entspricht exakt dem
  • Etikettierung.

bei minderwertigen deklarierten

Minderwertige

  • Modellen.
  • Bleigleichwert.

Verarbeitung oder

  • Materialdefekte.
Folie 31: Etikettenchaos: Ein Praxisbeispiel
  • Bei Inspektion in verschiedenen Abteilungen fanden sich teils abenteuerliche Etikettierungen, die die Relevanz korrekter Kennzeichnung unterstreichen:
  • "0,35 x 2,5": Fehlinterpretation: nicht
  • "0,17 / 0,25": Unzureichender Schutz
  • Komplett fehlendes Etikett: häufiger
  • 2,5 mm Blei, sondern wahrscheinlich mit weniger als 0,35 mm vorne, als erwartet, macht Qualitätskontrolle
  • Größe 2,5 oder fehlerhafte entspricht nicht dem Standard für unmöglich

Beschriftung

Durchleuchtung

  • Solche Befunde zeigen: Systematische Kennzeichnung und regelmäßige Qualitätskontrolle sind essentiell. Bei unklaren Angaben sollte
  • Kontakt zum Hersteller aufgenommen oder Schürze ausgetauscht werden.
Folie 32: Prüfpflichten für Schutzausrüstung
  • Jährlich: Visuelle und taktile Prüfung
  • 1 Systematisches Abtasten auf Risse, Brüche, Verhärtungen.
  • Besonders kritisch: Faltzonen, Aufhängungspunkte,
  • Verschlüsse. Dokumentation in Prüfbuch.
  • 2 Zweijährlich: Röntgendurchleuchtung
  • Vollständige Durchstrahlung der Schürze mit
  • Bilddokumentation. Erkennung innerer Defekte, die taktil

Bei Schadensfeststellung: Verkürzung

  • 3 Intervall auf 12 Monate reduzieren bei entdeckten kleineren
  • Schäden. Bei kritischen Defekten sofortige Aussonderung.
  • 32 nicht erfassbar sind. Durch Sachverständigen oder qualifizierte Person.
Folie 33: Taktile Prüfung: Worauf achten?

Systematisches Abtasten

Verdächtige Befunde

Kritische Zonen

  • Schürze flach ausbreiten, mit beiden

Knittergeräusche, verhärtete

  • Nähte, Faltzonen bei Lagerung,
  • Händen in Bahnen abtasten. Besonders
  • Stellen, Wellen in Material,

Aufhängungspunkte, Bereiche um

  • Bereiche mit häufiger Beanspruchung ungleichmäßige Dicke. Jede
  • Verschlüsse. Hier entstehen Defekte intensiv prüfen.
  • Auffälligkeit dokumentieren.
  • zuerst.
  • Wichtig: Außenmaterial kann intakt erscheinen während innere Bleischicht beschädigt ist. Taktile Prüfung erkennt nur größere
  • Defekte: Röntgendurchleuchtung ist unverzichtbar.
Folie 34: Röntgenprüfung: Beispiele von Defekten
  • Röntgenbilder von Schutzschürzen werden systematisch dokumentiert und auf Defekte untersucht. Die Bilder werden digital nachkoloriert entsprechend der Schürzenfarbe für bessere Zuordnung.
  • Typische Defekte: kleine Löcher (oft nicht tastbar), Risse in Faltbereichen, Materialermüdung mit Absackung, Delaminierung des Bleimaterials.
  • Bereits kleine Löcher (5-10 mm) führen zur Aussonderung.
Folie 35: Wann muss eine Schürze ausgesondert werden?

Durchgehende Löcher

  • Jedes durchgehende Loch im Schutzbereich, auch kleinste, führt zur sofortigen Aussonderung. Keine Reparatur möglich.

Risse im Bleimaterial

  • Sichtbare Risse oder Brüche in der Bleischicht. Oft in Faltbereichen. Führen zu lokaler Durchlässigkeit.

Absackung und Delaminierung

  • Wenn Bleimaterial abgesackt ist, ungleichmäßige Verteilung. Kritische Bereiche unzureichend geschützt.
  • Bei Defekten an unkritischen Stellen (außerhalb Rumpfbereich) kann nach Einzelfallprüfung Weiterbetrieb möglich sein, dies muss dokumentiert werden.
Folie 36: Strahlenschutzbrillen: Indikation und Effektivität
  • Seit Absenkung des Augenlinsen-Grenzwerts auf 20 mSv/Jahr (2019) sind
  • Strahlenschutzbrillen in vielen Bereichen notwendig geworden. Die
  • Indikationsstellung basiert auf Dosismessungen am Arbeitsplatz.
  • Wann erforderlich?

Schutzwirkung

Kardiologie: Operateur praktisch

  • Bleigleichwert 0,5-0,75 mm Pb immer reduziert Augenlinsen-Dosis um 90-

Angiographie: abhängig von

  • 95%. Seitlicher Schutz wichtig -

Fallzahlen

  • Streustrahlung kommt nicht nur
  • Urologie: bei Übertisch- frontal.

Durchleuchtung obligatorisch

Tragedisziplin entscheidend: Nur

  • Gastroenterologie: bei ERCP und kontinuierlich getragene Brille schützt
  • Interventionen effektiv.
Folie 37: Dosimetrie-Messungen: Kardiologie und Angiographie
  • 45 30 15 0 Kardiologie Operateur

Kardiologie Assistent

Ohne Bleiglas (mSv/Jahr)

Angiographie Operateur

Mit Bleiglas (mSv/Jahr)

ZNA mobiler C-Bogen

  • Hochgerechnet auf Jahresexposition bei Vollzeittätigkeit. Messungen mit Dosimetern vor der Brille über 3 Monate. Ohne Schutz wird Grenzwert deutlich überschritten, mit Bleiglas sichere Einhaltung.
Folie 38: Urologie: Sonderfall Übertisch-Durchleuchtung
  • 78% 92% 65 Dosisreduktion durch Position

Schutz durch Brille

Hochrechnung mSv/Jahr

  • Wechsel von Übertisch auf Untertisch würde

Bei unvermeidbarer Übertisch-Position

  • Ohne Brille würde Operateur bei typischer
  • Exposition um ca. 78% senken: technisch reduziert Strahlenschutzbrille Augenlinsen-
  • Fallzahl ca. 65 mSv/Jahr an Augenlinse jedoch oft nicht umsetzbar.
  • Dosis um 92%: macht Grenzwerteinhaltung erhalten: mehr als 3-facher Grenzwert.
  • möglich.
  • In Urologie ist Strahlenschutzbrille nicht optional sondern zwingend erforderlich zur Grenzwerteinhaltung. Zusätzlich sollte Deckenbleiglas konsequent genutzt werden.
Folie 39: Abschirmende Auflagen (Drapes): Wirkung und Risiken
  • Abschirmende Patientenauflagen aus bleihaltigem Material werden kontrovers diskutiert. Die physikalischen Grundlagen sind oft nicht richtig verstanden.
  • Wo wirkt eine Auflage?
  • Auflage AUF dem Patienten schützt primär das PERSONAL, nicht den Patienten.
  • Streustrahlung aus Patient wird Richtung Personal reduziert.

Hauptrisiko: Falsche Positionierung

  • Wird Auflage in Nutzstrahl geschoben, regelt Dosisautomatik hoch, Patient bekommt MEHR Dosis. Kritisch bei ungenauer Positionierung.
  • Empfehlung: Auflagen nur bei klarem Nutzen und präziser Positionierung außerhalb Nutzstrahl. Im CT bei Kindern unter strenger Kontrolle sinnvoll.
Folie 40: Personendosimetrie: Gesetzliche Anforderungen
  • 01 02 Elektronisches Dosimeter (EPD)

Amtliches Dosimeter (Film/TLD)

  • Trägerpflicht für alle Kategorie A Personen während Arbeit in
  • Monatlicher Wechsel durch Messstelle. Rechtsverbindliche
  • Kontrollbereichen. Sofortige Dosisanzeige, Alarmfunktion bei
  • Dokumentation der Jahresdosis. Lebenslange Archivierung der
  • Grenzwertannäherung.
  • Messwerte.
  • 03 04 Augenlinsen-Dosimeter

Fingerring-Dosimeter

  • Bei Arbeitsplätzen mit potentieller Überschreitung 6 mSv/Jahr an
  • Bei Tätigkeiten mit Direktkontakt zu Nutzstrahl oder Handhabung
  • Augenlinse. Wird an Stirn oder Brille getragen.
  • offener radioaktiver Stoffe. Erfasst Extremitätendosis.
Einordnung (Fachgutachten 09/2026)Nach § 66 Absatz 1 StrlSchV ist die Augenlinsendosis mit einem zusätzlichen Dosimeter zu messen, wenn im Kalenderjahr mehr als 15 mSv möglich sind; für Hände, Unterarme, Füße und die lokale Hautdosis gilt die Schwelle von 150 mSv. Die Angabe 6 mSv auf der Folie trifft nicht zu.
Folie 41: Tragedisziplin und korrekte Positionierung

Über der Schürze

Elektronisches Dosimeter

  • Das amtliche Dosimeter muss ÜBER der Röntgenschürze getragen
  • EPD sollte ebenfalls über Schürze getragen werden für realistische werden: es misst die Exposition am ungeschützten Körper. Aus
  • Sofortanzeige. Vorteil: Direktes Feedback über Expositionshöhe diesem Messwert wird die Organdosis berechnet.
  • ermöglicht Verhaltensanpassung.
  • Position: Brustbereich, Hemdtasche oder Kragennähe. Nicht in der
  • Akustischer Alarm warnt bei Grenzwertannäherung: wichtig für
  • Tasche, nicht unter der Schürze.
  • Sensibilisierung.
  • Falsch positioniertes Dosimeter führt zu falscher Dosisdokumentation, Compliance ist essentiell für korrekte
  • Strahlenschutzüberwachung.
Einordnung (Fachgutachten 09/2026)In Deutschland wird das amtliche Personendosimeter bei Tätigkeiten mit Schutzschürze unter der Schürze getragen (Richtlinie zur physikalischen Strahlenschutzkontrolle), so auch in den Präsentationen Physikalische Grundlagen und Strahlenschutzrecht. Ein zweites Dosimeter über der Schürze dient der Abschätzung von Augenlinsen- und Schilddrüsendosis.
Folie 42: am C-Bogen
  • Die Arbeit am mobilen C-Bogen stellt besondere Anforderungen an den praktischen Strahlenschutz. Ohne feste Raumabschirmung ist korrektes Verhalten des Personals entscheidend.
Folie 43: Die 3A-Regel des Strahlenschutzes

Aktivität minimieren

Abstand maximieren

Abschirmung nutzen

  • So kurze Durchleuchtungszeiten wie
  • Jeder zusätzliche Zentimeter Abstand
  • Persönliche Schutzausrüstung möglich. Pulsrate reduzieren.
  • reduziert Exposition.

konsequent tragen. Raumfeste

  • Durchleuchtung nur wenn diagnostisch

Abstandsquadratgesetz beachten -

  • Schutzeinrichtungen (Bleiglas, erforderlich: nicht zur Orientierung.
  • Verdopplung des Abstands = Vierteilung
  • Untertisch-Strahlenschutz) optimal der Dosis.
  • positionieren.
  • Diese Regel lässt sich erweitern: Andere machen lassen, wenn möglich Personal außerhalb Kontrollbereich postieren. Aufmerksamkeit minimieren: durch Übung und Routine Untersuchungszeit verkürzen.
Folie 44: Abstandsquadratgesetz: Praktische Bedeutung
  • 240 160 80 0 Abstand vom Patienten (cm)

Relative Dosis (%)

Eigene Messungen zeigen: Im Nahbereich (0-50 cm) massive Dosisreduktion durch Abstand möglich. Von 12,5 cm auf 25 cm = Halbierung der Dosis. Weitere Distanzierung bringt abnehmenden Zusatznutzen, aber jeder Zentimeter zählt.

Folie 45: Optimale Positionierung bei C-Bogen Durchleuchtung

Geometrie optimieren

Personal positionieren

Einblendung nutzen

  • Detektor nahe am Patienten, Röhre weit weg.
  • Primär hinter Bleiglas arbeiten. Wenn nicht
  • Engste mögliche Kollimation. Iris-Blenden
  • Zentralstrahl senkrecht durch Region of möglich: möglichst weit vom Patienten, aktiv einsetzen. Reduziert Streustrahlung
  • Interest. Patient zentriert auf Tisch.
  • niemals auf Seite der Röhre stehen.
  • und verbessert Bildqualität gleichzeitig.
Folie 46: Röhrenposition: Kritischer Faktor
  • Die Entscheidung, wo die Röhre positioniert wird, hat dramatischen Einfluss auf die Personalexposition, oft unterschätzt im klinischen Alltag.

Röhre OBEN (vermeiden!)

  • Maximale Personalexposition. Streustrahlung direkt in Gesicht. Nur in Ausnahmefällen vertretbar (Urologie).

Röhre UNTEN (Standard)

  • Deutlich reduzierte Streustrahlung Richtung Personal. Faktor 10-20 geringere Exposition im Vergleich zu Übertisch.

Zusätzlich Bleiglas nutzen

  • Deckenbleiglas konsequent zwischen Patient und Operateur positionieren. Weitere Reduktion um Faktor 5-10 möglich.
Folie 47: Untertisch-Strahlenschutz effektiv einsetzen

Funktion und Wirkung

  • Bleihaltige Vorhänge oder Platten unterhalb des OP-Tisches blocken
  • Streustrahlung, die vom Patienten nach unten und zu den Seiten austritt.
  • Besonders effektiv zum Schutz der unteren Körperhälfte. Kann
  • Bein- und Fußexposition um bis zu 90% reduzieren.

Korrekte Anwendung

  • Muss zwischen Strahlenquelle (Patient) und Personal hängen. Nicht am Tischrand festklemmen: flexibel positionierbar lassen.
Folie 48: Deckenbleiglas: Oft vernachlässigt
  • Deckengeführte Bleiglasschilde bieten hervorragenden Schutz für Oberkörper und Kopf: werden aber aus Bequemlichkeit oft nicht genutzt. Messungen zeigen massives Einsparungspotential.
  • 85% 60% 3 Dosisreduktion Kopf/Hals

Reduktion Oberkörper

Sicherheitsfaktor

Korrekt positioniertes

Auch Dosis am

Untertisch-Schutz und

Bleiglas zwischen

Oberkörper profitiert persönlicher

Strahlenquelle und durch

Schutzausrüstung ergibt

Operateur reduziert

  • Reflexionsminderung: sich Sicherheitsfaktor 10-
  • Kopf- und Halsdosis um circa 60% weniger
  • 30 gegenüber
  • 85%. Exposition messbar.
  • ungeschützt.

Kombiniert mit

Folie 49: Durchleuchtung vs. Serie: Dosisverhältnis
  • 180 120 60 0 Durchleuchtung Low
  • Durchleuchtung Durchleuchtung High Normal

Serie Normal

Serie High

  • Serie verursacht 3-18 fache Dosis im Vergleich zu Durchleuchtung. Strategie: Maximal viel in Durchleuchtung arbeiten, Serie nur wenn hochauflösendes Standbild benötigt. Moderne Geräte erlauben auch Speicherung von Durchleuchtungssequenzen.
Folie 50: Pulsrate intelligent wählen
  • 15 7.5 Bilder/Sekunde Maximum

Bilder/Sekunde Standard

  • Höchste Bildrate für dynamische Untersuchungen (Angiographie DSA, schnelle Gefäßfüllungen). Maximale Dosis.
  • Für die meisten interventionellen Eingriffe ausreichend. Halbiert die Dosis im Vergleich zu 15 B/s.
  • 3 1 Bilder/Sekunde Positionierung

Bilder/Sekunde Minimum

  • Für reine Positionierungskontrollen und langsame Manipulationen. Nur noch ca. 25% der Maximaldosis.
  • Für statische Kontrollen ausreichend. Minimale Dosis bei noch akzeptabler Bildfrequenz für Orientierung.
Folie 51: Verhalten im OP: Praktische Tipps

Ankündigung beachten

  • Nicht in Strahl schauen
  • Bei akustischem Signal ("Strahlung!") Abstand maximieren
  • Niemals direkt in Nutzstrahl blicken, auch nicht "kurz".
  • oder hinter Schutz gehen. Nicht notwendiges Personal sollte
  • Augenschäden möglich trotz Schutzbrille bei
  • OP verlassen oder sich an entfernteste Stelle begeben.
  • Direktexposition.

Hände aus Strahl

Kommunikation

  • Hände niemals in Primärstrahl halten, auch nicht mit
  • Operateur sollte Durchleuchtungsbedarf ankündigen.
  • Strahlenschutzhandschuhen. Diese schützen nur vor
  • Personal kann sich optimal positionieren.
  • Streustrahlung, nicht vor Nutzstrahl.
  • Durchleuchtungszeiten dokumentieren.
Folie 52: Optimierungsmaßnahmen: Zusammenfassung

Zeit reduzieren

Abstand erhöhen

  • Kürzeste Durchleuchtung, niedrigste Pulsrate
  • Maximum an Distanz zum Patienten

Training

Abschirmung nutzen

Routine entwickeln, Abläufe

  • Alle verfügbaren Schutzeinrichtungen standardisieren

Position optimieren

Einblenden

  • Röhre unten, Detektor oben, Personal
  • Engste Kollimation, Streustrahlung geschützt minimieren
Folie 53: Diagnostische Referenzwerte (DRW)
  • Diagnostische Referenzwerte sind Orientierungshilfen für Anwender, um die
  • Strahlenexposition bei Standarduntersuchungen zu bewerten. Sie dienen der
  • Qualitätssicherung und Dosisoptimierung.
  • Was sind DRWs?

Praktische Anwendung

  • Statistische Obergrenzen (75.

Überschreitung muss begründbar

  • Perzentil) für typische sein (adipöser Patient, komplexe

Untersuchungen an

  • Anatomie, technische Probleme).
  • Standardpatienten. Keine Grenzwerte,
  • Systematische Überschreitungen aber Auslöser für Überprüfung bei erfordern Optimierungsmaßnahmen.
  • häufiger Überschreitung.
  • DRWs existieren für Radiographie, CT,

Werden regelmäßig aktualisiert

  • Durchleuchtung, Mammographie: basierend auf technologischem nicht für OP-Anwendungen.
  • Fortschritt und klinischen Daten.
Folie 54: DRW-Beispiele: Typische Untersuchungen

Untersuchung

Parameter

Referenzwert

Thorax PA

DFP

  • 1800 cGy·cm²

Abdomen AP

DFP

  • 4200 cGy·cm²

CT Schädel

CTDIvol

  • 60 mGy

CT Thorax

CTDIvol

  • 11 mGy

CT Abdomen

CTDIvol

  • 15 mGy

Koronarangiographie

DFP

  • 5000 cGy·cm²

PTCA

DFP

  • 9000 cGy·cm²
  • DFP = Dosisflächenprodukt, CTDI = Computed Tomography Dose Index. Werte für Erwachsene mittlerer Statur. Pädiatrische Werte deutlich niedriger.
Einordnung (Fachgutachten 09/2026)Die Tabelle entspricht nicht den aktuellen diagnostischen Referenzwerten des BfS (Bekanntmachung vom 17.11.2022): Thorax p.a. 12 cGy·cm², Abdomen 200 cGy·cm², Koronarangiographie 1 800 cGy·cm², PCI 3 500 cGy·cm², CT Hirnschädel 55 mGy, CT Thorax 8 mGy, CT Abdomen 12 mGy (CTDIvol).
Folie 55: Patientenschutz: ALARA-Prinzip

Rechtfertigende Indikation

  • 1 2 3 4 Jede Untersuchung durch fachkundigen Arzt rechtfertigen

Alternative Verfahren prüfen

  • Ultraschall, MRT wenn gleich aussagekräftig bevorzugen

Optimierte Protokolle

  • Geräteparameter auf Fragestellung anpassen

Einblendung konsequent

  • Nur diagnostisch relevante Region erfassen

DRWs einhalten

  • 5 Referenzwerte als Qualitätskontrolle nutzen
  • As Low As Reasonably Achievable: so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar unter Beibehaltung diagnostischer Aussagekraft.
Folie 56: Besondere Patientengruppen
  • 1 2 3 Kinder

Schwangere

Adipöse Patienten

Drastisch reduzierte Protokolle

Strenge Indikationsstellung. Uterus

  • Höhere Dosis technisch unvermeidbar erforderlich. Höhere wenn möglich außerhalb Primärstrahl.
  • für diagnostische Bildqualität. DRW-

Strahlenempfindlichkeit und längere

Bei unvermeidbarer Uterusexposition:

  • Überschreitung häufig gerechtfertigt.
  • Lebenserwartung → höheres Risiko.
  • Dosisabschätzung für Fetus, Information
  • Alternative Verfahren (MRT) wenn
  • Eigene pädiatrische DRWs beachten. Bei der Patientin. Schwangerschaftstest bei möglich bevorzugen. Geräte mit hoher
  • Durchleuchtung besondere unklarem Status erwägen.
  • Leistungsreserve nutzen.
  • Zurückhaltung.
Folie 57: Qualitätssicherung: Regelmäßige Prüfungen

Täglich: Konstanzprüfung

  • Durch MTRA vor Arbeitsbeginn. Bildqualität, Artefakte,
  • Dosisanzeige. Dokumentation in Prüfbuch.

Monatlich: Erweiterte Konstanzprüfung

  • Zusätzliche Parameter wie Einblendung, Dosisindikation. Bei
  • Auffälligkeiten Servicetechniker informieren.

Jährlich: Sachverständigenprüfung

  • Umfassende technische Prüfung durch behördlich bestimmten Sachverständigen. Gesetzlich vorgeschrieben,

Bei Bedarf: Abnahmeprüfung

  • Frist nicht überschreitbar.
  • Nach Installation, Umbau, Reparatur mit sicherheitsrelevanten
  • Änderungen. Vor Wiederinbetriebnahme zwingend erforderlich.
Einordnung (Fachgutachten 09/2026)Die Sachverständigenprüfung an Röntgeneinrichtungen ist nach der Strahlenschutzverordnung alle fünf Jahre vorgeschrieben, nicht jährlich; so auch die Präsentation Strahlenschutzrecht.
Folie 58: Strahlenschutzorganisation in der Klinik

Strahlenschutzverantwortlicher

Strahlenschutzbeauftragter (SSB)

  • Klinikleitung oder bestellte Person. Gesamtverantwortung für
  • Ärzte und MTRA mit Fachkunde. Entscheidungs- und
  • Strahlenschutz, Bestellung der SSB, Bereitstellung von Ressourcen.
  • Weisungsbefugnis in Strahlenschutzfragen. Unterweisungen,
  • Überwachung, Optimierung.

Medizinphysik-Experte (MPE)

Behörden

  • Bei komplexen Anwendungen (CT, Angiographie) hinzuzuziehen.
  • Zuständige Behörde erteilt Genehmigungen, führt Inspektionen
  • Optimierung, Dosisabschätzungen, QS-Programme, Schulungen.
  • durch. Sachverständige prüfen technische Anlagen. Messstellen führen Personendosimetrie durch.
Folie 59: Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Ordnungswidrigkeiten

Straftaten

  • Fehlende oder unvollständige Unterweisungen

Betrieb ohne Genehmigung

Nicht durchgeführte Qualitätsprüfungen

Überschreitung von Grenzwerten

Unvollständige Dokumentation

Missachtung behördlicher Anordnungen

Nichtbeachtung von Auflagen

Gefährdung von Personen

  • Bußgelder bis 50.000 Euro möglich.
  • Geld- oder Freiheitsstrafen möglich. Entzug der Fachkunde.
  • Wichtig: Strafrechtliche Verantwortung liegt beim Strahlenschutzverantwortlichen und -beauftragten. Sorgfältige Dokumentation schützt vor ungerechtfertigten Vorwürfen.
Folie 60: Zusammenfassung: Kernpunkte des Strahlenschutzes

Baulicher Schutz

Apparativer Schutz

  • Fundament aller Maßnahmen. Fachgerechte Abschirmung durch
  • Moderne Geräte mit integrierten Schutzfunktionen. Optimierung
  • Sachverständige dimensioniert und geprüft. Regelmäßige durch korrektes Setup: enge Einblendung, optimale Geometrie,
  • Kontrolle von Türen und Durchführungen.
  • niedrige Pulsraten.

Persönlicher Schutz

Verhalten und Organisation

  • Konsequente Nutzung von Schutzausrüstung. Korrekte Passform
  • 3A-Regel konsequent anwenden. Regelmäßige Unterweisungen.
  • und regelmäßige Prüfung. Strahlenschutzbrille wo erforderlich.
  • DRWs als Orientierung. Qualitätssicherung ernst nehmen.
  • Dosimetrie lückenlos.
  • Strahlenschutzkultur etablieren.
  • Strahlenschutz ist Teamarbeit: nur durch konsequente Umsetzung aller Maßnahmen durch alle Beteiligten kann optimaler Schutz für
  • Personal und Patienten erreicht werden.

Nach der Präsentation von Prof. Dr. Ulrich Frey, Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Schmerz- und Palliativmedizin, Marien Hospital Herne, Stand 11/2025. Ausgearbeitete Fassung für das E-Learning, September 2026.