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Folie 2: Überblick: Themen der Aktualisierung
- 01 02 Strahlenschutzrecht
Dosisgrenzwerte
- Hierarchie der Rechtsnormen, aktuelle Gesetzgebung und
- Aktuelle Grenzwerte für Personal und Referenzwerte für Patienten
Verordnungen
Schutzmaßnahmen
- Rollen und Verantwortlichkeiten im Strahlenschutz
- Gerätetechnische und persönliche Schutzausrüstung
- 05 06 Besondere Vorkommnisse
Fachkunde
Meldepflichten und Dokumentation
Anforderungen und Aktualisierungen
Folie 3: Die Hierarchie des Strahlenschutzrechts
Das Strahlenschutzrecht in Deutschland folgt einer klaren hierarchischen Struktur. An der Spitze steht das Strahlenschutzgesetz, das 2018 in Kraft getreten ist und den Strahlenschutz auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt hat. Dieses Gesetz bildet den übergeordneten Rahmen für alle weiteren Regelungen.
DIN-Normen
- 1 Technische Prüfstandards für Geräte
Richtlinien
- 2 Fachkunde, Sachkunde, spezifische Regelungen
Strahlenschutzverordnung
- 3 Detaillierte Ausführungsbestimmungen
Strahlenschutzgesetz
- 4 Grundlegende gesetzliche Regelungen
Unter dem Gesetz regelt die Strahlenschutzverordnung die Details der praktischen Umsetzung. Sie ist deutlich umfangreicher und wird regelmäßig angepasst.
Darunter folgen zahlreiche Richtlinien, die spezifische Bereiche wie Fachkundeerwerb oder Qualitätssicherung regeln. Ganz unten stehen die DIN-Normen, nach denen Röntgen- und Strahlentherapiegeräte geprüft werden.
Folie 4: Strahlenschutzgrundsätze
Rechtfertigende Indikation
Optimierung
- Jede Anwendung ionisierender gering wie möglich gehalten werden
Strahlung muss medizinisch
- – bei gleichzeitig ausreichender gerechtfertigt sein. Die Frage "Ist diagnostischer Qualität (ALARA- diese Untersuchung wirklich
- Die Strahlenexposition muss so
- Prinzip).
- notwendig?" steht an erster Stelle.
Vermeidung
- Unnötige Strahlenexpositionen müssen vermieden werden. Alternative Verfahren ohne Strahlung sind zu prüfen.
- Diese drei Grundsätze sind im Strahlenschutzgesetz verankert und bilden das
- Fundament aller Strahlenschutzmaßnahmen in der Medizin. Die rechtfertigende
- Indikation ist dabei die wichtigste Aufgabe der Ärztin oder des Arztes und darf nicht delegiert werden.
Folie 5: Inhalte des Strahlenschutzgesetzes
Grundlegende Regelungen
Spezifische Bereiche
- Strahlenschutzgrundsätze und deren Anwendung
- Radiologischer Arbeitsschutz für das Personal
- Grenzwerte für beruflich exponiertes Personal
- Medizinischer Strahlenschutz für Patienten
- Dosisgrenzwerte für die Bevölkerung
- Kategorisierung des Personals (A/B)
Regelungen zum Katastrophenschutz
Definition bedeutsamer Vorkommnisse
- Nuklearer und radiologischer Notfallschutz
Genehmigungsverfahren für Anlagen
- Wichtiger Hinweis: Das Strahlenschutzgesetz trat 2018 in Kraft und wurde bereits einmal überarbeitet. Achten Sie immer darauf, die aktuellste Fassung zu verwenden.
Folie 6: Die Strahlenschutzverordnung
- Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist das zentrale Regelwerk für die praktische
- Umsetzung des Strahlenschutzes. Sie konkretisiert die im Gesetz festgelegten
- Grundsätze und wurde seit 2018 bereits mehrfach angepasst, aktuell liegt sie in der vierten Änderungsfassung vor, und eine fünfte ist in Vorbereitung.
Detaillierte Vorschriften
Strahlenschutzbereiche
- Konkrete Dosisgrenzwerte,
- Definition und Anforderungen für
Messverfahren und
Überwachungs-, Kontroll- und
Dokumentationspflichten
Sperrbereiche
Qualitätssicherung
- Prüffristen und Anforderungen an die technische Qualitätssicherung
Ein interessantes Detail: In der ursprünglichen Fassung wurde vergessen, die Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung im Kontrollbereich zu regeln, dieser Fehler aus der alten Röntgenverordnung wurde erst in der vierten Änderung korrigiert.
Folie 7: Richtlinien im Strahlenschutz
- Richtlinien konkretisieren die Anforderungen des Gesetzes und der Verordnung für spezifische Bereiche. Besonders relevant sind die Richtlinien für den Fachkunde- und Sachkundeerwerb sowie für die Qualitätssicherung.
Fachkunde-Richtlinie Medizin
- 1 Regelungen für Ärztinnen und Ärzte: derzeit noch die Version von 2012, obwohl seit 7 Jahren an einer Überarbeitung gearbeitet wird
- 2 Fachkunde-Richtlinie Technik
- Anforderungen für MTR und andere technische Berufsgruppen, ebenfalls in Überarbeitung
Qualitätssicherungs-Richtlinie
- 3 Technische Prüfungen und Konstanzprüfungen an Geräten
- 4 Sachverständigen-Richtlinie
- Anforderungen an Prüfungen durch Sachverständige
- Aktueller Stand: Bis eine neue Richtlinie verabschiedet ist, gilt weiterhin die alte Fassung, auch wenn dort noch "Röntgenverordnung" steht.
Folie 8: Der Gesetzgebungsprozess
- Die Überarbeitung von Richtlinien folgt einem
- Typischer Ablauf festgelegten Verfahren, das allerdings zu deutlichen Zeitverzögerungen führen kann. Während der
- 1. Entwurf wird erstellt (Jahre)
- Gesetzgeber Jahre für die Erarbeitung von
- 2. Veröffentlichung des
- Entwürfen benötigt, haben Fachgesellschaften und
- Entwurfs betroffene Organisationen oft nur 1-2 Wochen Zeit für Stellungnahmen.
- 3. Stellungnahmefrist (1-2
- Ein Entwurf wird veröffentlicht, verschiedene
- 4. Prüfung der Eingaben
Gremien müssen sich positionieren, und die
Stellungnahmen werden geprüft. Allerdings ist der
- 5. Überarbeitung
- Gesetzgeber nicht verpflichtet, die eingereichten
Wochen)
- 6. Verabschiedung
- Änderungsvorschläge zu übernehmen. Nach der
- Stellungnahmefrist wird der Entwurf überarbeitet und, idealerweise, verabschiedet.
- Das Ungleichgewicht zwischen jahrelanger Erarbeitung und sehr kurzen Fristen für fundierte fachliche Stellungnahmen ist problematisch und führt häufig zu suboptimalen
- Ergebnissen.
Folie 9: Dosisgrenzwerte für Personal
- 20 20 500 Ganzkörperdosis
Augenlinsendosis
Extremitätendosis
- Millisievert pro Jahr für
- Millisievert pro Jahr –
- Millisievert pro Jahr für beruflich exponiertes deutliche Reduktion
Hände, Unterarme, Füße
Personal (effektive Dosis)
- gegenüber früher und Knöchel
(vorher: 150 mSv)
Die Grenzwerte legt der Gesetzgeber im Strahlenschutzgesetz fest. Sie gelten für beruflich exponierte Personen und dürfen nicht überschritten werden. Besonders bedeutsam war 2018 die drastische Reduktion des Grenzwerts für die Augenlinse von 150 auf 20 mSv pro Jahr, dies führte in vielen Bereichen zu neuen
- Schutzmaßnahmen wie Strahlenschutzbrillen oder Deckenscheiben.
Folie 10: Änderungen durch neue Grenzwerte
- Auswirkungen in der Praxis
- Die Reduktion des Augenlinsen-Grenzwerts von 150 auf 20 mSv pro Jahr hatte erhebliche praktische Konsequenzen. In vielen Herzkatheter-Laboren und OP-Bereichen wurden nachträglich Schutzmaßnahmen ergänzt:
- Installation von Deckenscheiben aus Bleiacryl
Bereitstellung von Strahlenschutzbrillen
- Zusätzliche Dosimeter zur Augenlinsendosimetrie
Anpassung der Arbeitsabläufe
- Verstärkte Schulungen zum Augenschutz
- In Bereichen mit hoher Durchleuchtungszeit ist die Einhaltung des neuen
- Grenzwerts ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen praktisch unmöglich. Die
- Scheiben und Brillen gehören deshalb heute zur Standardausstattung in interventionellen Bereichen.
Folie 11: Grenzwerte vs. Referenzwerte
Grenzwerte für Personal
- Einheit: Millisievert (mSv) pro Jahr
- Bedeutung: Darf nicht überschritten werden
- Festlegung: Durch den Gesetzgeber im StrlSchG
- Beispiel: 20 mSv/Jahr Ganzkörperdosis
Referenzwerte für Patienten
- Einheit: Dosisflächenprodukt (cGy·cm²) oder CTDI (mGy)
- Bedeutung: Richtwert, der bei Standardpatienten eingehalten werden sollte
- Festlegung: Durch das Bundesamt für Strahlenschutz
- Beispiel: 4000 cGy·cm² für Koronarangiographie
Der wesentliche Unterschied: Grenzwerte für Personal sind absolute Obergrenzen, während Referenzwerte für Patienten überschritten werden dürfen, wenn dies medizinisch begründet ist. Bei Notfällen oder komplexen Eingriffen kann die Patientendosis deutlich höher liegen, die medizinische Notwendigkeit rechtfertigt dies.
Einordnung (Fachgutachten 09/2026)Die 4 000 cGy·cm² gelten für die kombinierte Koronarangiographie mit PCI; für die Koronarangiographie allein liegt der Referenzwert bei 1 800 cGy·cm² (BfS 2022).
Folie 12: Zuständigkeiten: Die drei Ebenen
SSV
- 1 2 3 Strahlenschutzverantwortliche/r
SSB-Bevollmächtigte
Koordination mehrerer Bereiche
SSB
Strahlenschutzbeauftragte in Abteilungen
Tätige Personen
- 4 Beruflich exponiertes Personal
Die Organisation des Strahlenschutzes folgt einer klaren Hierarchie. An der Spitze steht der oder die Strahlenschutzverantwortliche (SSV), typischerweise die Geschäftsführung oder der Betreiber. In großen Kliniken kann es zusätzlich Strahlenschutzbevollmächtigte (SSBV) geben, die mehrere Bereiche koordinieren. Die praktische Umsetzung erfolgt durch die Strahlenschutzbeauftragten (SSB) in den einzelnen Abteilungen.
Folie 13: Der Strahlenschutzverantwortliche (SSV)
Keine Fachkunde erforderlich
- Kann mehrere Personen umfassen
- Der SSV muss keine Strahlenschutz-Fachkunde besitzen, trägt
- Bei Krankenhauskonzernen mit mehreren Standorten kann es aber die rechtliche Gesamtverantwortung mehrere SSV geben
Trägt die Verantwortung
Stellt Mittel bereit
- Die Verantwortung kann nicht delegiert werden, sie bleibt
- Der SSV muss die erforderlichen finanziellen und personellen beim SSV, auch wenn SSB die praktische Arbeit machen
- Ressourcen zur Verfügung stellen
- Praxisbeispiel: In einer niedergelassenen Praxis ist der Betreiber automatisch SSV, und muss gleichzeitig eine Fachkunde besitzen, wenn eigene Patienten untersucht werden sollen.
Folie 14: Der Strahlenschutzbeauftragte (SSB)
Anforderungen
- Jeder SSB sollte ein schriftliches Bestellungsdokument erhalten, in dem der genaue Verantwortungsbereich definiert ist. Dies kann eine Abteilung sein, ein bestimmtes Gerät oder ein räumlich abgegrenzter Bereich.
- Muss eine Fachkunde im Strahlenschutz besitzen
- Wird schriftlich vom SSV bestellt
- Erhält einen definierten Entscheidungsbereich
- Die Verantwortung für die Durchführung von Strahlenschutzmaßnahmen liegt beim SSB, die rechtliche Gesamtverantwortung jedoch weiterhin beim SSV.
- Hat Weisungsbefugnis in Strahlenschutzfragen
- Ist für die praktische Umsetzung zuständig
Wichtige Aufgaben
- Durchführung oder Organisation von Unterweisungen
- Überwachung der Einhaltung von Schutzvorschriften
Koordination der Dosimetrie
Meldung besonderer Vorkommnisse
Beratung des Personals
Folie 15: Externe Nutzung von Geräten
- Eine besondere Situation entsteht, wenn externe Ärztinnen oder Ärzte Röntgengeräte eines Krankenhauses nutzen möchten: beispielsweise für periradikuläre Therapien (PRT)
- am C-Bogen einer Klinik.
Vertragliche Regelung erforderlich
- 1 2 3 Es muss ein Nutzungsvertrag geschlossen werden, der die Verantwortlichkeiten klärt
Externe wird Betreiber
- Für die Zeit der Nutzung gilt die externe Person als Betreiber des Geräts
Meldung an Behörde
- Die Nutzungsvereinbarung muss der zuständigen Behörde gemeldet werden
Regelung Details
- 4 Dosimetrie, Qualitätssicherung, Wartung: alle Details müssen vertraglich geklärt sein
Folie 16: Der Strahlenschutzbevollmächtigte (SSBV)
- In großen Krankenhäusern oder Klinikverbunden mit mehreren Standorten kann eine Zwischenebene sinnvoll sein: der oder die
- Strahlenschutzbevollmächtigte. Diese Position ist nicht verpflichtend, kann aber die Organisation deutlich verbessern.
Koordination
Schulungen
- Bindeglied zwischen SSV (Geschäftsführung) und den einzelnen SSB
- Organisation und Durchführung übergreifender Strahlenschutz- in den Abteilungen
Schulungen
Fachliche Expertise
Weisungsbefugnis
- Beratung aller Beteiligten bei komplexen Strahlenschutzfragen
- Kann den SSB gegenüber weisungsbefugt sein, aber die letzte
- Verantwortung bleibt beim SSV
- Typischerweise sind Medizinphysik-Experten oder erfahrene MTR als SSBV tätig. Sie verfügen über umfassende Fachkunde und können die verschiedenen Bereiche effektiv koordinieren und unterstützen.
Folie 17: Die drei Säulen des Strahlenschutzes
- 1. Gerätetechnische Maßnahmen
- 2. Baulicher Strahlenschutz
- Anmeldung und Genehmigung von Anlagen, regelmäßige
- Strahlenschutzwände und -türen, Deckenschilde und Schutzscheiben,
Qualitätsprüfungen, Wartung und
Instandhaltung, Optimierung der
Kennzeichnung der Bereiche
Geräteeinstellungen
- 3. Persönliche Schutzmaßnahmen
- Schutzkleidung (Schürzen, Brillen), Dosimetrie und Überwachung, Unterweisung und Schulung, Organisatorische Regelungen
- Effektiver Strahlenschutz funktioniert nur, wenn alle drei Bereiche zusammenwirken.
- Technische Maßnahmen haben dabei Vorrang vor organisatorischen, und diese wiederum vor persönlichen Schutzmaßnahmen.
Folie 18: Anmeldung und Genehmigung von Geräten
Anzeigeverfahren
- Für Röntgengeräte zur Diagnostik: Anmeldung mindestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme bei der Behörde
- 1 2 Genehmigungsverfahren
- Für Strahlentherapie-Geräte und IORT: umfassendes Prüfverfahren, dauert mehrere Monate
- Die Anmeldepflicht wurde im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes von 4 Wochen auf 2 Wochen verkürzt, dies war allerdings die einzige strahlenschutzrechtliche "Entlastung" in diesem Gesetz.
- Wichtig: Kein Röntgengerät darf ohne vorherige Anmeldung oder Genehmigung betrieben werden. Dies gilt auch für gebrauchte Geräte, die innerhalb Deutschlands den Standort wechseln.
Folie 19: Zeitplanung bei Gerätebeschaffung
Planung & Beschaffung
- Geräteauswahl, Raumprüfung, Finanzierung: mehrere Wochen
Baulicher Strahlenschutz
- Prüfung und ggf. Verstärkung der Wände, Installation von Türen und Fenstern, 4-6 Wochen
Geräteinstallation
- Aufbau durch Hersteller, technische Einrichtung: 1-2 Wochen
Abnahmeprüfung
- Prüfung durch Hersteller und Sachverständigen, Einweisung, 1 Woche
Behördliche Anmeldung
- Mindestens 2 Wochen vor geplanter Inbetriebnahme
Inbetriebnahme
- Start des klinischen Betriebs
- Gesamtdauer: Mindestens 12 Wochen unter optimalen Bedingungen. Bei Genehmigungsverfahren (z.B. Strahlentherapie) deutlich länger, oft 6-12 Monate.
Folie 20: Zuständige Behörden in Deutschland
- Die Zuständigkeiten für strahlenschutzrechtliche Angelegenheiten sind in Deutschland föderal organisiert und unterscheiden sich zwischen den Bundesländern erheblich. In
- Nordrhein-Westfalen sind die fünf Bezirksregierungen zuständig:
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Münster
Bezirksregierung Arnsberg
Bezirksregierung Detmold
In anderen Bundesländern tragen die zuständigen Behörden oft andere Bezeichnungen:
Gewerbeaufsichtsämter, Landesämter für Umwelt oder spezielle Strahlenschutzbehörden.
- Auch die Zuständigkeiten innerhalb der Behörden ändern sich gelegentlich durch
- Wichtige Aufgaben der Behörden:
- Reorganisation.
Erteilung von Genehmigungen
Entgegennahme von Anzeigen
Überwachung und Kontrolle
Anerkennung von Fachkunden
Bearbeitung von Meldungen
Folie 21: Qualitätssicherung an Röntgengeräten
Konstanzprüfung
Abnahmeprüfung
- Regelmäßige Prüfung (monatlich oder
- Erstprüfung bei Inbetriebnahme: vierteljährlich) durch Servicetechniker
- Festlegung der Bezugswerte oder MPE
Tägliche Sichtprüfung
Sachverständigenprüfung
- Visuelle Kontrolle und ggf. Testbilder (z.B.
- Umfassende Prüfung alle 5 Jahre durch bei Befundungsmonitoren täglich)
- einen amtlich bestellten Sachverständigen
- Die Qualitätssicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherstellung, dass die Geräte optimal funktionieren und die
- Strahlenexposition so gering wie möglich bleibt. Alle Prüfungen müssen dokumentiert und die Ergebnisse aufbewahrt werden.
Folie 22: Konstanzprüfungen in der Praxis
Prüfintervalle
- Die Häufigkeit der Konstanzprüfungen hängt von Gerät und Alter ab:
Monatlich: Ältere Röntgengeräte, Geräte mit Auffälligkeiten
Vierteljährlich: Neuere digitale Systeme, Angiographie-Anlagen in gutem Zustand Täglich: Befundungsmonitore (Testbild)
Wöchentlich: CT-Geräte (automatische Kalibrierung)
Typische Prüfpunkte
Dosisleistung und Dosisindikation Bildqualität und Auflösung
Schwärzung und Kontrast
Geometrische Genauigkeit
Einblendung und Zentrierung
Automatische Belichtungsregelung
- Achtung: Das morgendliche Testbild am Befundungsmonitor sollte nicht einfach weggeklickt werden, es ist eine vorgeschriebene Konstanzprüfung! Prüfen Sie, ob alle Strukturen sichtbar sind.
Folie 23: Persönliche Schutzausrüstung
- Die erforderliche Schutzausrüstung hängt vom konkreten Anwendungsfall und der zu erwartenden Strahlenexposition ab. Der oder die
- Strahlenschutzbeauftragte legt fest, welche Schutzausrüstung in welcher Situation getragen werden muss.
Röntgenschürzen
Strahlenschutzbrillen
Schilddrüsenschutz
- Standard: 0,35 mm Bleigleichwert. Bei hoher
- Seit Senkung des Augenlinsen-Grenzwerts
- Schutz der besonders strahlensensiblen
- Exposition: 0,5 mm. Verschiedene Modelle:
- oft erforderlich. Mindestens 0,5 mm
Schilddrüse. Bei Durchleuchtungen
- Mantel, Weste mit Rock, Weste mit
- Bleigleichwert, mit seitlichem Schutz empfohlen, bei Interventionen Standard
Halbschürze
Folie 24: Strahlenschutzbereiche
- Strahlenschutzbereiche werden aufgrund der potenziellen Strahlenexposition definiert, nicht aufgrund der tatsächlich erhaltenen Dosis. Die
- Definition basiert auf Dosisleistungswerten, die theoretisch auftreten könnten.
Sperrbereich
- 1 Mehr als 3 mSv/h Dosisleistung
Kontrollbereich
- 2 Mehr als 6 mSv/Jahr möglich
Überwachungsbereich
- 3 Mehr als 1 mSv/Jahr möglich
Die Einteilung hat praktische Konsequenzen: Im Kontrollbereich sind Schutzkleidung und Dosimetrie erforderlich, im Überwachungsbereich nur Dosimetrie. Der Sperrbereich darf in der Regel nicht betreten werden (Ausnahme: interventionelle Radiologie während der Anwendung mit
Folie 25: Definition der Strahlenschutzbereiche
Bereich
Effektive Dosis (Körper)
Augenlinse
Hände/Füße
Überwachungsbereich
- > 1 mSv/Jahr
- – > 50 mSv/Jahr
Kontrollbereich
- > 6 mSv/Jahr
- > 15 mSv/Jahr
- > 150 mSv/Jahr
Sperrbereich
- > 3 mSv/Stunde
- –: Überwachungsbereich
Kontrollbereich
Sperrbereich
- Wer darf rein: Alle mit dem Vorgang
- Wer darf rein: Nur beruflich exponiertes
- Wer darf rein: Grundsätzlich niemand befassten Personen
Personal
(Ausnahmen geregelt)
- Maßnahmen: Dosimetrie erforderlich (falls
- Maßnahmen: Schutzkleidung + Dosimetrie
Maßnahmen: Maximalschutz erforderlich
- >1 mSv)
- + Unterweisung
- Typisch: Schalt- und Vorbereitungsräume,
Typisch: Untersuchungsräume während
- Bestrahlung, unmittelbare Nähe zum
Bereiche hinter Schutzscheiben
Röntgenbetrieb, HKL während
Patienten bei Durchleuchtung
Typisch: Strahlentherapie während
Durchleuchtung
Folie 26: Kontrollbereiche in der Praxis
- Ein wichtiges Merkmal von Kontrollbereichen in der Röntgendiagnostik: Sie existieren nur während der Strahlenanwendung. Sobald das Röntgengerät nicht mehr betrieben wird, ist der Raum kein Kontrollbereich mehr.
Kontrollbereich aktiv
Kein Kontrollbereich
Während Durchleuchtung oder
Röntgengerät ist ausgeschaltet
Aufnahmen
Zwischen Untersuchungen
- Leuchtzeichen "Röntgen" ist aktiv
Normaler Aufenthalt möglich
Schutzkleidung ist Pflicht
Keine Schutzkleidung nötig
- Nur befugtes Personal darf rein
- Reinigung und Wartung möglich
Türen geschlossen halten
- Anders in der Nuklearmedizin: Hier existieren dauerhafte Kontrollbereiche, da mit offenen radioaktiven Stoffen gearbeitet wird, die nicht einfach "ausgeschaltet"
- werden können.
Folie 27: Der Sperrbereich
- Sperrbereiche sind durch extrem hohe Dosisleistungen gekennzeichnet (mehr als 3 mSv pro Stunde). Sie treten hauptsächlich in zwei Situationen auf:
Strahlentherapie
- Während der Bestrahlung herrscht im Behandlungsraum ein Sperrbereich.
- Niemand darf den Raum betreten. Die Türen sind verriegelt,
- Überwachungskameras gewährleisten die Patientensicherheit.
Interventionelle Radiologie
- In unmittelbarer Nähe zum Patienten während längerer Durchleuchtungen können theoretisch Sperrbereich-Dosisleistungen auftreten. Durch Schutzmaßnahmen
- (Scheiben, Abstand) wird der Aufenthalt dort dennoch ermöglicht.
- In der Strahlenschutzverordnung steht explizit, dass in der interventionellen Radiologie das notwendige Personal trotz Sperrbereich-Dosisleistungen anwesend sein darf, unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen.
Folie 28: Unterweisung des Personals
- Personen, die Kontrollbereiche betreten, müssen vor dem erstmaligen Zutritt und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Die Unterweisung ist eine zentrale Aufgabe der Strahlenschutzbeauftragten.
Inhalte der Unterweisung
- Arbeitsabläufe und Gefährdungen im Kontrollbereich
- Schutzmaßnahmen und deren korrekte Anwendung
Verhalten bei Störfällen
Bedeutung der Dosimetrie
- Aktuelle Änderungen und Besonderheiten
Dokumentation
- Datum und Dauer der Unterweisung
Teilnehmende Personen (Unterschriften)
Durchführende Person
Behandelte Themen
- Aufbewahrung: Solange Person tätig ist
- Empfehlung: Idealerweise führt jeder SSB die Unterweisung für die eigene Abteilung durch. So können konkrete Fallbeispiele und spezifische Situationen besprochen werden, nicht nur allgemeine Theorie.
Einordnung (Fachgutachten 09/2026)Nach § 63 Absatz 6 StrlSchV sind die Aufzeichnungen über die Unterweisung fünf Jahre aufzubewahren, bei Personen, denen der Zutritt nur gestattet wird, ein Jahr.
Folie 29: Einweisung in Röntgengeräte
- Probleme in der Praxis
- Leider zeigt die Erfahrung, dass qualifizierte Geräteeinweisungen oft nicht stattfinden:
- "Die Kollegin hat mir gezeigt, wie man das Gerät einschaltet"
- Viele Funktionen des Geräts bleiben unbekannt
- Optimierungsmöglichkeiten werden nicht genutzt
- Fehlerquellen werden nicht erkannt
- Dokumentation fehlt oft komplett
- Oft übersehen, aber genauso wichtig wie die
- Unterweisung: Die gerätespezifische Einweisung.
- Jede Person, die ein Röntgengerät bedient, muss in dieses spezifische Gerät eingewiesen worden sein.
- Dabei gibt es eine klare Anforderung: Der Hersteller oder ein geschulter Key-User muss die Einweisung durchführen und dokumentieren. Dies gilt auch für ärztliches
- Personal, das am Gerät steht: Kenntnisse über Blenden, Positionierung und
- Programme sind essentiell für guten Strahlenschutz.
Folie 30: Kategorisierung beruflich exponierter Personen
Kategorie A
Potenzielle Dosis:
- > 6 mSv/Jahr (effektive Dosis)
- > 15 mSv/Jahr (Augenlinse)
- > 150 mSv/Jahr (Hände/Füße)
- Arbeitsmedizinische Überwachung: Mindestens alle 2 Jahre, bei erstmaliger Exposition jährlich
- Typische Bereiche: Herzkatheter-Labor, Nuklearmedizin mit offenen radioaktiven Stoffen
Kategorie B
Potenzielle Dosis:
- > 1 mSv/Jahr (effektive Dosis)
- > 5 mSv/Jahr (Augenlinse)
- > 50 mSv/Jahr (Hände/Füße)
- Arbeitsmedizinische Überwachung: Nicht zwingend vorgeschrieben (kann auf Wunsch erfolgen)
- Typische Bereiche: Diagnostische Radiologie, gelegentliche Tätigkeit im Kontrollbereich
- Wichtig: Beide Kategorien arbeiten im Kontrollbereich! Der Unterschied liegt in der Expositionshöhe und der Häufigkeit arbeitsmedizinischer Untersuchungen, nicht im Arbeitsort.
Einordnung (Fachgutachten 09/2026)Nach § 71 StrlSchV hat die Kategorie B keine eigene Augenlinsenschwelle (Kategorie B: mehr als 1 mSv effektiv oder mehr als 50 mSv an Händen, Unterarmen, Füßen, Knöcheln oder Haut möglich). Nach § 77 StrlSchV wird die ärztliche Untersuchung in Kategorie A innerhalb eines Jahres vor Aufnahme der Tätigkeit und danach jährlich durchgeführt, nicht alle zwei Jahre.
Folie 31: Dosimetrie und Strahlenschutzregister
Alle beruflich exponierten Personen erhalten eine individuelle Kennnummer im Strahlenschutzregister.
Diese Nummer begleitet die Person über das gesamte Berufsleben, auch bei Arbeitgeberwechsel.
- 1 2 3 4 Dosimeter-Ausgabe
- Der Arbeitgeber beantragt bei einer Messstelle die Personendosimetrie und erhält Dosimeter für das Personal
Monatliche Auswertung
- Dosimeter werden regelmäßig ausgewertet, meist monatlich. Die Daten gehen an die Messstelle
Zentralregister
- Die Messstelle meldet die Dosiswerte an das Strahlenschutzregister beim Bundesamt für Strahlenschutz
Auskunft
- Jede Person kann beim Strahlenschutzregister Auskunft über die eigene Lebensdosis anfordern
- Die Dokumentation erfolgt dauerhaft. Selbst Jahrzehnte nach Ende der beruflichen Tätigkeit sind die Dosiswerte noch abrufbar, wichtig für eventuelle spätere medizinische Fragestellungen.
Folie 32: Schwangere im Strahlenschutz
Rechtliche Situation
- Schwangere Mitarbeiterinnen dürfen Kontrollbereiche betreten: dies ist EU-rechtlich so festgelegt, um Berufsnachteile zu vermeiden. Allerdings gelten strikte Dosisgrenzen:
- Grenzwert: 1 mSv für die gesamte Schwangerschaft (nicht pro Jahr!)
Dosimetrie: Zwei Dosimeter erforderlich (Mutter + Kind)
Auswertung: Wöchentlich statt monatlich
Meldepflicht: Schwangerschaft muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden
Praxis
- In der Realität arbeiten kaum schwangere Kolleginnen aktiv am Tisch im Kontrollbereich. Gründe:
Schwere Bleischürzen (5-8 kg) sind belastend Infektionsrisiken im OP/HKL
Andere arbeitsschutzrechtliche Einschränkungen
- Freiwilliger Verzicht aus Vorsicht
- Strahlenschutzrechtlich wäre es jedoch bei Einhaltung des 1-mSv-Grenzwerts möglich.
Folie 33: Minderjährige und Auszubildende
- 1 Personen unter 18 Jahren
- Grenzwert: 1 mSv pro Jahr
- Zugang: Kontrollbereiche grundsätzlich verboten
- Ausnahme: Schülerpraktika mit stark eingeschränktem Zugang
- 2 Auszubildende unter 18
- Grenzwert: 6 mSv pro Jahr (Sondergenehmigung)
- Zugang: Kontrollbereiche erlaubt, wenn für Ausbildung erforderlich
- Bedingung: Dosimetrie ab dem ersten Tag!
Wichtig für Praxisanleiter: Auszubildende müssen vom ersten Tag an ein Dosimeter erhalten! Leider wird dies in der Praxis oft verzögert oder vergessen. Dies ist ein Verstoß gegen die
Strahlenschutzverordnung.
- Viele Ausbildungsstätten umgehen das Problem, indem sie erst Bewerber ab 18 Jahren aufnehmen oder mit der Tätigkeit im Kontrollbereich warten, bis die Auszubildenden volljährig sind.
Folie 34: Arten von Dosimetern
Ganzkörperdosimeter (Plakette)
Elektronisches Dosimeter
Fingerringdosimeter
Augenlinsen-Dosimeter
- Zeigt die Dosis in Echtzeit an.
Zur Messung der
- Als Stirnband oder Brillenclip
Thermolumineszenzdosimeter
Warnfunktion bei
- Extremitätendosis. Erforderlich, getragen. Seit Senkung des
- (TLD) oder Filmplakette. Trägt
- Überschreitung von wenn mehr als 150 mSv/Jahr an
- Grenzwerts teilweise man unter der Schutzkleidung
- Schwellenwerten. Besonders den Händen möglich sind (z.B.
- erforderlich. Misst die Dosis auf Brusthöhe. Monatliche wichtig für Schwangere oder an bei interventionellen Eingriffen).
- direkt an der Augenlinse.
- Auswertung durch Messstelle.
- Hochdosis-Arbeitsplätzen.
Folie 35: Messstellen in Deutschland
- In Deutschland gibt es vier amtlich zugelassene Messstellen für die
- Personendosimetrie. Arbeitgeber können frei wählen, welche Messstelle sie beauftragen: eine regionale Bindung besteht nicht mehr.
Die vier Messstellen
Aufgaben der Messstellen
Helmholtz Zentrum München
Ausgabe der Dosimeter
- Karlsruher Institut für Technologie
Regelmäßige Auswertung
(KIT)
Meldung an das
Dosimetrie Wolfenbüttel (PTB)
Strahlenschutzregister
Landesmessstelle Hamburg
- Übermittlung der Ergebnisse an
Arbeitgeber
Archivierung der Daten
- Die Messstellen stellen monatlich Listen mit den Dosiswerten zur Verfügung.
- Strahlenschutzbeauftragte sollten diese regelmäßig prüfen und bei Auffälligkeiten
- (z.B. ungewöhnlich hohen Werten) nachforschen.
Einordnung (Fachgutachten 09/2026)Die behördlich bestimmten Personendosismessstellen sind die Auswertungsstelle für Strahlendosimeter in München (seit 2020 Mirion Technologies, bundesweit), das Materialprüfungsamt NRW in Dortmund (unter anderem NRW, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bremen), die LPS in Berlin (ostdeutsche Flächenländer) und die Personendosismessstelle des Landes Berlin; KIT, PTB und eine Landesmessstelle Hamburg gehören nicht dazu.
Folie 36: Dosisstatistik: Beruflich Exponierte in Deutschland
Medizin
Flugpersonal
Industrie
Forschung
Sonstige
Von insgesamt etwa 422.000 beruflich exponierten Personen in Deutschland arbeitet die deutliche Mehrheit in der Medizin. Interessant: Das fliegende Personal steht an zweiter Stelle, aufgrund der kosmischen Strahlung in großer Flughöhe.
Durchschnittsdosis
Grenzwertüberschreitung
- Von allen Personen in der Medizin haben 88% keine messbare Dosis im Auswertungszeitraum
- Millisievert pro Jahr bei denjenigen mit messbarer Exposition
- Eine einzige Person überschritt 2023 den Grenzwert von 20 mSv
Folie 37: Dosisvergleich: Verschiedene Berufsgruppen
Flugpersonal
Radon-Arbeit
Industrie
Forschung
Die durchschnittliche Jahresdosis im medizinischen Bereich ist erfreulich niedrig. Dies zeigt, dass die Schutzmaßnahmen wirksam sind. Zum Vergleich: Ein CT des Abdomens führt beim Patienten zu etwa
10-15 mSv: medizinisches Personal erhält im Durchschnitt nur einen Bruchteil davon pro Jahr.
- Das fliegende Personal erhält trotz höherer Durchschnittsdosis keine Dosimeter im sichtbaren Sinn, die Dosis wird rechnerisch anhand von Flugstrecken, Höhe und Flugdauer ermittelt.
Folie 38: Teilkörperdosen: Hände und Augen
Extremitätendosimetrie (Hände)
Augenlinsen-Dosimetrie
- Nur etwa 5.700 Personen trugen 2023 Fingerringdosimeter. Die durchschnittliche Dosis betrug 19 mSv, deutlich unter dem Grenzwert von 500 mSv pro Jahr.
Typische Anwendungen:
Interventionelle Kardiologie
Interventionelle Radiologie
Nuklearmedizin (Präparation)
Brachytherapie
- Viele Bereiche verzichten auf Fingerringdosimetrie, obwohl sie sinnvoll wäre, oft aus Unwissenheit über die tatsächliche Handdosis.
- Nur 720 Personen trugen 2023 ein Augenlinsendosimeter, bei einem Durchschnitt von 1,1 mSv. Diese geringe Zahl ist überraschend, da seit der Grenzwertsenkung eigentlich viel mehr Personen betroffen sein müssten.
- Die niedrige Zahl deutet darauf hin, dass viele Bereiche die Notwendigkeit noch nicht erkannt haben oder durch Deckenscheiben und Brillen bereits ausreichend geschützt sind.
Folie 39: Begleitpersonen im Kontrollbereich
- Häufige Situation in der Kinderradiologie: Eltern möchten ihr Kind zur Untersuchung begleiten. Ist das erlaubt? Brauchen die Eltern ein Dosimeter?
- 01 Grundsätzlich erlaubt
- Begleitpersonen dürfen Kontrollbereiche betreten: für Kinder unter 18 Jahren ist die Einwilligung der Eltern erforderlich
- 02 Dosimetrie meist nicht nötig
- Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Begleitperson unter 1 mSv bleibt, ist keine Dosimetrie erforderlich
- 03 Schwangerschaft abklären
- Bei Müttern/Frauen im gebärfähigen Alter muss eine Schwangerschaft ausgeschlossen werden
- 04 Schutzkleidung bereitstellen
- Begleitpersonen erhalten Röntgenschürzen und werden in die Position eingewiesen
- Rechtliche Situation: Im Notfall oder bei vitaler Indikation kann auch ohne schriftliche Einwilligung untersucht werden. Die Dokumentation sollte dann das Gespräch mit den Eltern und die Dringlichkeit festhalten.
Folie 40: Medizinphysik-Experten (MPE)
- Medizinphysik-Experten sind seit 2018 für viele Bereiche verpflichtend. Sie unterstützen bei der Optimierung des Strahlenschutzes und beraten in technischen Fragen.
Dosismanagement
Schulung
- Überwachung und Optimierung der Patientendosen, Auswertung von
- Fortbildungen für Ärzte und MTR, Einweisung in neue Geräte,
- Dosisdaten, Vergleich mit Referenzwerten
Beratung zu Strahlenschutzfragen
Qualitätssicherung
Besondere Vorkommnisse
- Begleitung von Abnahme- und Konstanzprüfungen, Optimierung von
- Untersuchung und Bewertung von Vorkommnissen, Meldung an
Protokollen
- Behörden, Entwicklung von Präventionsmaßnahmen
- MPE-Pflicht besteht für: CT, Angiographie, Interventionen, Strahlentherapie. Für konventionelles Röntgen ist kein MPE erforderlich. Der MPE muss nicht im Krankenhaus angestellt sein, Beratungsverträge sind möglich.
Folie 41: Besondere Vorkommnisse
Ein besonderes Vorkommnis ist ein unbeabsichtigtes Ereignis, das zu einer erheblichen
Strahlenexposition geführt hat oder hätte führen können. Die Meldung dient der Fehlerprävention, nicht der Bestrafung!
Definition
- Unbeabsichtigt bedeutet: Es war nicht geplant oder vorhersehbar. Geplante hohe Dosen (z.B. bei komplexen Eingriffen) sind kein Vorkommnis.
Meldepflichtige Kriterien
- Deterministische Wirkung aufgetreten (z.B. Hautrötung)
- Überschreitung definierter Dosiswerte (z.B. DFP > 50.000 bei Interventionen)
Patientenverwechslung
Falsche Körperregion bestrahlt
Gerätedefekt mit Dosiskonsequenz
Ablauf der Meldung
- SSB/MPE meldet an zuständige Behörde → Behörde prüft und meldet an BfS → Zentrale Erfassung und Auswertung → Erkenntnisse fließen in Prävention ein
Folie 42: Meldepflichtige Dosiswerte
Modalität
Parameter
Meldeschwelle
Durchleuchtung diagnostisch
DFP
Durchleuchtung interventionell
DFP
Computertomographie
DLP
Abhängig von Untersuchung
Alle Modalitäten
Hautdosis
Hautreaktion aufgetreten
- Diese Schwellenwerte basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen über deterministische Strahlenschäden. Ab etwa 2 Gray Hautdosis kann eine Hautrötung auftreten, bei längerer oder wiederholter Exposition auch schwerere Reaktionen.
- Wichtig: Die Anlage warnt oft automatisch (z.B. durch rote Anzeige), wenn kritische Werte erreicht werden. Diese Warnung sollte ernst genommen und nicht einfach ignoriert werden.
Einordnung (Fachgutachten 09/2026)Nach der Bekanntmachung des BfS vom 17.11.2022 sind 20 000 cGy·cm² (Durchleuchtung) und 50 000 cGy·cm² (Interventionen) Aktionsschwellen für nicht einzeln aufgeführte Untersuchungen. Bei ihrer Überschreitung wird der Medizinphysik-Experte informiert, der prüft, ob ein bedeutsames Vorkommnis vorliegt; für die aufgeführten Untersuchungen liegt die Aktionsschwelle beim Dreifachen des Referenzwerts.
Folie 43: Beispiel: Meldepflichtiges Vorkommnis
Der Fall
- Bei einer Angiographie mit Embolisation von vier Arterien wurde ein Dosisflächenprodukt von 90.000 cGy·cm² erreicht. Die Durchleuchtungszeit betrug 62 Minuten.
- Erschwerender Faktor: Der Patient war sehr adipös (stark übergewichtig), was die erforderliche Dosis deutlich erhöhte.
- Folge: Nach 21 Tagen zeigte sich eine deutliche Hautreaktion im Bestrahlungsfeld, eine deterministische Wirkung war eingetreten.
- Was geschah danach?
- Meldung an die Behörde
Analyse der Ursachen
Nachschulung des Teams
Installation zusätzlicher Alarmgrenzen
Optimierung der Protokolle
- Keine Bestrafung der Beteiligten
- Der Eingriff war medizinisch notwendig. Das Vorkommnis diente der Verbesserung zukünftiger Abläufe und der Sensibilisierung für Hochrisiko-Situationen.
Folie 44: Statistik: Besondere Vorkommnisse 2022
Dosisüberschreitung
Hautreaktion
Verwechslung
Gerätedefekt
- In Deutschland wurden 2022 insgesamt etwa 140 besondere Vorkommnisse in der Medizin gemeldet, bei mehreren Millionen Untersuchungen pro Jahr. Die niedrige Zahl zeigt: Strahlenschutz in der Medizin funktioniert sehr gut.
- Die meisten Vorkommnisse betrafen Interventionen, wo hohe Dosen durch lange Durchleuchtungszeiten und schwierige Patientenverhältnisse entstehen können.
Folie 45: Umgang mit besonderen Vorkommnissen
Bewertung
- Gerätealarm, Hautreaktion beim Patienten oder auffällige Dosiswerte im Dosisprotokoll
SSB und MPE prüfen, ob Meldekriterien erfüllt sind. War es unbeabsichtigt?
Wurden Schwellenwerte überschritten?
Analyse
- Fristgerechte Meldung an die zuständige Behörde mit allen relevanten Informationen
- Ursachenforschung: Warum ist es passiert? Was kann verbessert werden?
- 05 06 Prävention
Dokumentation
- Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Vorkommnisse: Schulung, Protokollanpassung, technische Änderungen
- Vollständige Dokumentation des Vorgangs und der ergriffenen Maßnahmen
- Wichtig: Meldungen dienen der Verbesserung der Patientensicherheit, nicht der Schuldzuweisung. Eine offene Fehlerkultur ist essentiell.
Folie 46: Dokumentation im Strahlenschutz
- Umfassende Dokumentation ist rechtlich vorgeschrieben und dient der Qualitätssicherung. Moderne Systeme erfassen die meisten Daten automatisch.
- Pflichtangaben bei jeder Untersuchung
Weitere wichtige Dokumentationen
Rechtfertigende Indikation
- Unterweisungen (Datum, Teilnehmer, Inhalte)
Zeitpunkt der Untersuchung
Qualitätssicherungsprüfungen
Dosisflächenprodukt (bzw. CTDI/DLP)
Geräteeinweisungen
Durchführende Person
Bestellung von SSB
Geräte-Identifikation
Besondere Vorkommnisse
Untersuchungsprotokoll/Programm
Dosimetrieauswertungen
- Aufbewahrungsfristen: Patientendaten 10 Jahre, bei Kindern bis zum 28. Lebensjahr. Strahlentherapie: 30 Jahre. Personendosimetrie: Dauerhaft im Strahlenschutzregister.
Folie 47: Diagnostische Referenzwerte (DRW)
- Referenzwerte sind keine Grenzwerte, sondern Orientierungswerte für die Patientendosis bei Standarduntersuchungen. Sie werden vom
- Bundesamt für Strahlenschutz festgelegt und regelmäßig aktualisiert.
Ziel der DRW
Anwendung
Aktualisierung
- Sicherstellung, dass Untersuchungen mit
- Einrichtungen vergleichen ihre eigenen
- Etwa alle 5 Jahre werden die DRW angemessener Dosis durchgeführt
- Dosiswerte mit den DRW. Systematische anhand aktueller Erhebungen angepasst werden: nicht zu viel, aber auch nicht zu
Überschreitungen erfordern eine
- – technischer Fortschritt ermöglicht oft wenig für gute Bildqualität
Ursachenanalyse niedrigere Werte
- Die DRW basieren auf dem 75. Perzentil: 75% der Untersuchungen sollten unterhalb dieses Werts liegen. Überschreitungen sind bei komplexen
- Fällen zulässig und müssen begründet werden.
Folie 48: Beispiele für Referenzwerte
Untersuchung
Parameter
Referenzwert
Thorax PA
DFP
Abdomen
DFP
Koronarangiographie
DFP
CT Schädel
CTDI
CT Abdomen
CTDI
ERCP
DFP
TAVI
DFP
- 20.000 cGy·cm²
- Die Werte zeigen deutlich: Je komplexer das Verfahren, desto höher der Referenzwert. Bei interventionellen Eingriffen sind deutlich höhere
- Dosen als in der Diagnostik akzeptabel, die medizinische Notwendigkeit rechtfertigt dies.
Einordnung (Fachgutachten 09/2026)Aktuelle Referenzwerte des BfS (17.11.2022): Thorax p.a. 12 cGy·cm², Abdomen 200 cGy·cm², Koronarangiographie 1 800 cGy·cm² (kombiniert mit PCI 4 000), CT Hirnschädel 55 mGy, CT Abdomen 12 mGy, ERCP 2 000 cGy·cm², TAVI 5 000 cGy·cm².
Folie 49: Teleradiologie
- Teleradiologie ermöglicht radiologische Untersuchungen auch ohne Radiologen vor Ort. Sie wird vor allem im Bereitschaftsdienst eingesetzt, zunehmend aber auch als dauerhafte Lösung in ländlichen Regionen ohne eigene Radiologie.
Teleradiologe
MTR vor Ort
Arzt/Ärztin vor Ort
- Trägt die Gesamtverantwortung, muss CT-
- Führt die Untersuchung durch, benötigt
- Stellt Indikation, betreut den Patienten, klärt
- Fachkunde besitzen, sollte die Einrichtung kennen und regional verfügbar sein
Fachkunde. Das Nadelöhr der Teleradiologie
– oft Personalmangel über Kontrastmittel auf. Benötigt Kenntnisse oder Fachkunde
- Problem in der Praxis: Teleradiologie erfordert MTR mit Fachkunde. Bei nur 2 MTR in einer Abteilung müssten diese das ganze Jahr jeden Nacht- und
- Wochenenddienst allein abdecken: praktisch unmöglich.
Folie 50: Verantwortlichkeiten in der Teleradiologie
Teleradiologe
- 1 Rechtfertigende Indikation (final)
Befundung
Gesamtverantwortung
- Kommunikation mit anforderdem Arzt
MTR vor Ort
- 2 Technische Durchführung
Lagerung und Positionierung
Kontrastmittelapplikation
Erste Bildkontrolle
Arzt vor Ort
Patientenaufklärung KM
Notfallmanagement
Patientenbetreuung
Die Aufgabenteilung ist klar geregelt, erfordert aber gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten.
Technische Systeme ermöglichen Sprachverbindung und gemeinsame Bildbetrachtung in Echtzeit.
Folie 51: Behördliche und ärztliche Kontrollen
Behördliche Aufsicht
Ärztliche Stellen
- Viel engmaschiger arbeiten die ärztlichen Stellen nach § 130 StrlSchV. Sie prüfen alle 2 Jahre:
Bildqualität eingereichten Aufnahmen
Angemessenheit der Indikationen
Einhaltung der Referenzwerte
- Die zuständigen Behörden (in NRW die Bezirksregierungen) führen stichprobenartige Kontrollen durch. Sie prüfen:
Technische Qualität
Vollständigkeit der Dokumentation
Einhaltung der Genehmigungsauflagen
- Ergebnis: Kategorisierung von 1 (optimal) bis 4 (erhebliche Mängel). Bei schlechteren Kategorien müssen Verbesserungen nachgewiesen werden.
- Ordnungsgemäße Bestellung von SSB
Dokumentation der Unterweisungen
Dosimetrievorgänge
Qualitätssicherung
- Die Kontrolldichte ist gering: oft vergehen Jahre zwischen Inspektionen. Dennoch: Verstöße können Bußgelder oder im Extremfall Betriebsuntersagungen zur Folge haben.
Folie 52: Sachverständigenprüfung
- Alle 5 Jahre muss jedes Röntgengerät von einem amtlich bestellten Sachverständigen geprüft werden, vergleichbar mit der Hauptuntersuchung (TÜV) beim Auto.
Terminierung
- Rechtzeitige Beauftragung eines Sachverständigen, oft Vorlauf von mehreren Monaten nötig
Prüfung
- Umfassende technische Prüfung, Baulicher Strahlenschutz, Dokumentationsprüfung
Prüfbericht
- Detaillierter Bericht mit Feststellungen und ggf. Mängeln
Mängelbeseitigung
- Behebung festgestellter Mängel, Nachprüfung bei schweren Mängeln
Prüfplakette
- Nach erfolgreicher Prüfung: Plakette am Gerät mit nächstem Prüfdatum
- Die Sachverständigenprüfung ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach Aufwand und Komplexität des Geräts, von einigen hundert Euro für ein konventionelles Röntgengerät bis zu mehreren tausend Euro für komplexe Angiographie-Anlagen.
Folie 53: Leitlinien der Bundesärztekammer
- Die Leitlinien der Bundesärztekammer sind umfangreiche Empfehlungen zur Durchführung von Röntgenuntersuchungen. Sie wurden 2023 grundlegend überarbeitet und sind deutlich ausführlicher als die Vorgängerversion.
Inhalt der Leitlinien
- Für jede Standarduntersuchung detaillierte Angaben zu: Indikationen, Einstellung und Zentrierung, Aufnahmeparameter (kV, mAs), Abstand, Rasterverwendung, Einblendung
Rechtlicher Status
- Keine gesetzliche Verpflichtung, aber "Stand der Technik". Bei Abweichungen sollte eine Begründung dokumentiert werden.
Praktische Bedeutung
Hilfreich für Standardisierung, Einarbeitung neuer Kolleg*innen und Qualitätssicherung.
Auch für ärztliche Stellen relevant.
- Die Leitlinien sind online verfügbar und sollten in jeder Röntgenabteilung zugänglich sein, idealerweise auch digital am Arbeitsplatz.
Folie 54: Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz
Fachkunde
- Erforderlich für: Ärzte, MPE, MTR
- Erwerb: Umfangreicher Kurs + praktische Erfahrung + Prüfung
- Berechtigt zu: Eigenverantwortlicher Anwendung, Rechtfertigender Indikation (Ärzte), SSB-Tätigkeit
- Aktualisierung: Alle 5 Jahre verpflichtend (mindestens 8 Stunden Kurs)
- Anerkennung: Durch zuständige Behörde, Dokumentation im Fachkundezeugnis
Kenntnisse
- Erforderlich für: Helfer, Assistenzpersonal ohne Ausbildung, Ärzte in Teleradiologie
- Erwerb: Kurzkurs (4-12 Stunden je nach Bereich)
- Berechtigt zu: Assistenz unter Aufsicht, Positionierung, Tätigkeit im Kontrollbereich
- Aktualisierung: Alle 5 Jahre empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben
- Anerkennung: Durch Arbeitgeber, Teilnahmebescheinigung ausreichend
Folie 55: Aktualisierung der Fachkunde
- Die Aktualisierung der Fachkunde ist alle 5 Jahre verpflichtend. Wer die Frist versäumt, verliert formal die Fachkunde und darf nicht mehr selbstständig röntgen.
- 1 8 Stunden Kurs
- Anerkannte Kurse bei verschiedenen Anbietern, auch Online-Kurse sind zugelassen (mit Präsenzanteil)
- 2 Aktuelle Themen
- Rechtliche Änderungen, neue Erkenntnisse, Dosisoptimierung, besondere Vorkommnisse
- 3 Bescheinigung
- Teilnahmebescheinigung aufbewahren, bei Behördenkontrolle vorzeigen können
Tipp: Nicht bis kurz vor Ablauf der Frist warten! Kurse können ausgebucht sein.
Idealerweise 6-12 Monate vorher planen.
- Die Aktualisierungspflicht gilt auch dann, wenn aktuell nicht geröntgt wird. Wer pausiert, sollte trotzdem regelmäßig aktualisieren, um die Fachkunde zu erhalten.
Folie 56: Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte
Rechtliche Grundlagen
Grenzwerte
Organisation
- Strahlenschutzgesetz und -verordnung seit
- 20 mSv/Jahr Körper, 20 mSv/Jahr
- SSV (Verantwortung), SSB (Umsetzung),
- 2018, regelmäßige Anpassungen,
- Augenlinse (neu!), 500 mSv/Jahr klare Aufgabenteilung, schriftliche
Richtlinien in Überarbeitung
Extremitäten
Bestellung
Schutzmaßnahmen
Bereiche
Qualitätssicherung
- Gerätetechnik, baulicher Schutz,
- Überwachungsbereich (>1 mSv),
- Konstanzprüfungen, Sachverständige alle 5 persönliche Schutzausrüstung, Dosimetrie
- Kontrollbereich (>6 mSv), Sperrbereich (>3
- Jahre, ärztliche Stellen alle 2 Jahre verpflichtend mSv/h)
Dokumentation
MPE
Besondere Vorkommnisse
- Indikation, Dosis, Personal: umfassend und
- Pflicht für CT/Angiographie/Therapie,
- Unbeabsichtigte Ereignisse mit Dosisfolgen langfristig aufbewahren
- Dosismanagement, Schulung, besondere melden, nicht zur Bestrafung, sondern zur
Vorkommnisse
Prävention
Folie 57: Praktische Tipps für den Alltag
- Einblenden, einblenden, einblenden!
- Die wirksamste Dosisreduktion: Nur bestrahlen, was wirklich gesehen werden muss. Konsequente Einblendung reduziert das DFP drastisch.
- Abstand ist Ihr Freund
- Die Dosisleistung nimmt mit dem Quadrat der Entfernung ab. Ein Schritt zurück halbiert oft die Dosis, nutzen Sie das!
Schutzkleidung konsequent nutzen
- Auch bei "kurzen" Durchleuchtungen: Schürze, Schilddrüsenschutz, ggf. Brille. Die Dosen addieren sich.
Dosimeter nie vergessen
- Ohne Dosimeter keine Aufzeichnung, ohne Aufzeichnung kein Nachweis. Das Dosimeter ist Ihre Versicherung.
Im Zweifelsfall nachfragen
- Bei unklaren Situationen lieber einmal zu viel den SSB oder MPE konsultieren als ein vermeidbares Risiko eingehen.
Folie 58: Häufige Fehlerquellen vermeiden
- Was oft schief geht
- Dosimeter vergessen: Konsequent tragen, pünktlich abgeben
- Geräte-Einweisung fehlt: Niemals ein Gerät bedienen, ohne eingewiesen zu sein
- Unterweisung verpasst: Teilnahme ist Pflicht, nicht optional
- Schutzkleidung nicht korrekt: Schürze muss vorne und hinten schützen
- Keine Einblendung: Größte vermeidbare Fehlerquelle
- Scheibe nicht genutzt: Deckenscheibe konsequent zwischen Operator und Strahlenquelle positionieren
- So geht es richtig
- Dosimeter unter der Schürze tragen
- Schutzkleidung regelmäßig prüfen (Risse?)
- Position optimieren (maximaler Abstand)
- Scheiben und Vorhänge nutzen
- Kurze Durchleuchtungsimpulse statt Dauer
Dokumentation nicht vergessen
- Bei Unsicherheit: Stop und klären
Folie 59: Weiterführende Informationen
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Strahlenschutzregister
Zuständige Behörde
- Auskunft über eigene Lebensdosis,
- In NRW: Bezirksregierungen: für www.bfs.de: Referenzwerte, Statistiken,
Beantragung über BfS-Website
Genehmigungen, Anzeigen, Fachkunde-
Fachinformationen, Merkblätter für
Anerkennung
Personal und Patienten
Bundesärztekammer
Fachgesellschaften
- Leitlinien zur Qualitätssicherung, online abrufbar
- DRG, DGMP, VMTB: Fortbildungen, Leitlinien,
Fachinformationen
- Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Strahlenschutzbeauftragten oder den Medizinphysik-Experten Ihrer Einrichtung. Sie sind die ersten
- Ansprechpartner für alle praktischen Strahlenschutzfragen.
Folie 60: Strahlenschutz ist Teamarbeit
- Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
- Nur wenn alle Beteiligten, von der Geschäftsführung über die Strahlenschutzbeauftragten bis zu jedem Einzelnen im Team, ihren Teil beitragen, funktioniert Strahlenschutz optimal.
- "Guter Strahlenschutz bedeutet nicht, auf notwendige Diagnostik zu verzichten. Guter Strahlenschutz bedeutet, sie so durchzuführen, dass Patient und Personal optimal geschützt sind."
- Bleiben Sie neugierig, fragen Sie nach, wenn etwas unklar ist, und nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen. Ihre Fachkunde-
- Aktualisierung in 5 Jahren kommt bestimmt, bis dahin: Gutes Arbeiten und bleiben Sie gesund!
- Ihre nächste Aktualisierung: Nicht vergessen, die Fachkunde rechtzeitig (ca. 6-12 Monate vor Ablauf) zu aktualisieren!
Nach der Präsentation von Prof. Dr. Ulrich Frey, Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Schmerz- und Palliativmedizin, Marien Hospital Herne, Stand 11/2025. Ausgearbeitete Fassung für das E-Learning, September 2026.