Der Rettungsdienst ist in Deutschland Ländersache. Das Landesrettungsdienstgesetz, in Nordrhein-Westfalen das Rettungsgesetz NRW, bestimmt Träger, Aufgaben und Organisation. Träger sind meist Kreise und kreisfreie Städte; sie betreiben die Leitstelle und beauftragen mit der Durchführung eigene Feuerwehren, Hilfsorganisationen oder private Unternehmen. Der Rettungsdienstbedarfsplan legt Wachen, Fahrzeuge und Hilfsfristen fest.
In der Notfallmedizin gibt es drei ärztliche Funktionen: den Notarzt, der den einzelnen Patienten versorgt, den Leitenden Notarzt, der bei einem Massenanfall von Verletzten die medizinische Führung übernimmt, und die Ärztliche Leitung Rettungsdienst, die für Qualität, Fortbildung und medizinische Vorgaben im gesamten Rettungsdienstbereich verantwortlich ist.