Gewalt ist häufig und wird im Gesundheitswesen oft übersehen. Das Bundeskriminalamt registriert jedes Jahr weit über 200 000 Opfer häuslicher Gewalt, überwiegend Frauen; das Dunkelfeld ist deutlich größer. Etwa jede sechste ältere Person erlebt nach einer Metaanalyse im Jahr Misshandlung oder Vernachlässigung (Yon 2017). Kinder erleiden körperliche, sexualisierte und emotionale Gewalt sowie Vernachlässigung. Die Weiterbildungsordnung verlangt deshalb von allen Fachärzten, Verletzungen der körperlichen und psychischen Integrität zu erkennen und angemessen zu handeln.
Die Anästhesie hat dabei eine besondere Rolle. In der Notaufnahme, im Schockraum und bei der Narkoseeinleitung sehen Anästhesisten Patienten entkleidet und oft als Erste. Auffällige Befunde, die bei der Einleitung oder beim Lagern bemerkt werden, sind wertvolle Hinweise, die ohne Dokumentation verloren gehen.
| Form | Hinweise |
|---|---|
| körperlich | Verletzungen an geschützten Stellen, verschiedene Heilungsstadien, geformte Hämatome, Erklärung passt nicht zum Befund |
| sexualisiert | Verletzungen im Genital- oder Analbereich, sexuell übertragbare Infektionen, Schwangerschaft bei Minderjährigen |
| psychisch | Einschüchterung, Kontrolle, Isolation; Angst vor dem Partner, dieser spricht für die Patientin |
| Vernachlässigung | Unterernährung, Dekubitus, fehlende Medikamente oder Hilfsmittel, verzögerte Vorstellung |
| weibliche Genitalverstümmelung | strafbar nach § 226a StGB; Befund sensibel dokumentieren, Beratung vermitteln |
Warnzeichen sind weniger einzelne Befunde als Unstimmigkeiten: Die Schilderung wechselt, passt nicht zum Entwicklungsstand eines Kindes oder nicht zum Verletzungsmuster, die Vorstellung erfolgt spät, die Begleitperson lässt den Patienten nicht allein. Wer solche Unstimmigkeiten bemerkt, dokumentiert sie wörtlich und ohne Wertung.