Pädiatrische Palliativversorgung betrifft Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen, bei denen keine realistische Hoffnung auf Heilung besteht oder eine Heilung unsicher ist. Sie unterscheidet sich von der Palliativversorgung Erwachsener in vier Punkten. Erstens sind Krebserkrankungen die Minderheit; die Mehrzahl der Kinder hat neurologische, metabolische, genetische oder angeborene Erkrankungen. Zweitens sind die Verläufe oft lang, über Jahre, mit wiederholten Krisen, aus denen sich das Kind erholt; die Prognose ist schwer einzuschätzen. Drittens ist die Familie der eigentliche Adressat: Eltern pflegen oft rund um die Uhr, Geschwister wachsen mit der Krankheit auf. Viertens ändern sich Körper, Verständnis und Mitsprache des Kindes mit dem Alter, und damit Dosierungen, Kommunikation und rechtliche Stellung.
Die Einteilung in vier Gruppen stammt aus Großbritannien und ist international üblich. Gruppe 1 umfasst Erkrankungen, für die eine kurative Therapie existiert, die aber scheitern kann, etwa Krebs oder Organversagen; Palliativversorgung begleitet die Phase des unsicheren Erfolgs. Gruppe 2 umfasst Erkrankungen, bei denen lange, intensive Behandlung das Leben verlängert und Teilhabe ermöglicht, ein früher Tod aber wahrscheinlich bleibt, etwa Muskeldystrophie Duchenne oder zystische Fibrose. Gruppe 3 sind fortschreitende Erkrankungen ohne kurative Option, die oft über Jahre rein palliativ behandelt werden, etwa neuronale Ceroid-Lipofuszinosen oder Mukopolysaccharidosen. Gruppe 4 umfasst schwere, nicht fortschreitende Schädigungen des Nervensystems, etwa nach Hypoxie oder bei schwerer Zerebralparese, die zu Komplikationen wie Aspirationspneumonien führen. Viele dieser Erkrankungen sind hereditär; die genetische Diagnose hat Folgen für Geschwister und weitere Schwangerschaften und verlangt humangenetische Beratung.
Die Versorgungsangebote für Kinder sind eigene: SAPV für Kinder und Jugendliche durch spezialisierte pädiatrische Teams (bundesweit 37 Teams), für die die Richtlinie auch eine Krisenintervention bei längerer Lebenserwartung vorsieht; Kinder- und Jugendhospize, die Familien anders als Erwachsenenhospize schon ab der Diagnose wiederholt zu Entlastungsaufenthalten aufnehmen, meist mit Eltern und Geschwistern; ambulante Kinderhospizdienste; wenige Kinderpalliativstationen. Die S3-Leitlinie zur Palliativversorgung krebskranker Kinder (2025) empfiehlt, Palliativversorgung bei ungünstiger Prognose ab der Diagnose anzubieten, unabhängig von der tumorspezifischen Therapie, den Bedarf durch ein pädiatrisches Palliativteam einzuschätzen und die Planung des Sterbeortes aktiv anzubieten.
Kinder wurden lange kaum im Krankenhaus behandelt, weil in den Findel- und Krankenhäusern des frühen 19. Jahrhunderts die meisten aufgenommenen Kinder starben; die ersten Kinderabteilungen ab 1830 leisteten von Anfang an auch Sterbebegleitung. Das erste Kinderhospiz entstand 1982 in Oxford, in Deutschland folgten Kinderhospize ab den 1990er-Jahren und 2010 die erste Kinderpalliativstation. Heute gibt es nach Angaben des Hospiz- und Palliativverbands (Stand 2026) 22 stationäre Kinder- und Jugendhospize, fünf Palliativstationen für Kinder und Jugendliche und 37 SAPV-Teams für Kinder und Jugendliche, dazu ambulante Kinderhospizdienste, sozialpädiatrische Zentren und Nachsorgeeinrichtungen. Pädiatrische Teams betreuen oft Familien in einem Umkreis von mehr als 100 Kilometern. Ein Kinderhospiz versteht sich weniger als Sterbeort denn als Ort der Entlastung: Kurzaufenthalte als Urlaub für das Kind und Atempause für die Eltern, Angebote für jedes Alter vom Säugling bis zum jungen Erwachsenen, Einbindung der pädiatrischen Spezialisten, Geschwisterarbeit, Aufbahrung und Abschied, Trauerbegleitung, spirituelle Begleitung nach Wunsch und Supervision für Haupt- und Ehrenamtliche. Kinder sterben viel seltener im Hospiz als Erwachsene; die meisten sterben zu Hause oder im Krankenhaus. Auch hier trägt die Krankenkasse 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten.
Wie viele Kinder betroffen sind, hängt stark von der Definition ab. Ältere Schätzungen gingen von rund 20 000 Kindern und Jugendlichen mit lebensverkürzender Erkrankung und etwa 3 000 Todesfällen im Jahr aus. Eine Übertragung englischer Daten auf Deutschland kam für 2022 auf gut 100 000 junge Menschen bis 19 Jahre mit lebensverkürzender Erkrankung, mit steigender Tendenz; eine noch breiter gefasste Auswertung von Diagnosedaten, die auch lebensbedrohliche Erkrankungen einschloss, ergab weit höhere Zahlen und wurde als Überschätzung kritisiert. Die meisten Kinder, die an einer solchen Erkrankung sterben, sterben im ersten Lebensjahr an angeborenen Fehlbildungen oder perinatalen Komplikationen. Jenseits des Säuglingsalters sind Krebs, neurologische, kardiale, metabolische und genetische Erkrankungen führend, jede für sich selten. Für den einzelnen Kinderarzt bleibt ein Palliativpatient deshalb die Ausnahme, was Erfahrung und Sicherheit begrenzt. Jugendliche, die entgegen der Erwartung erwachsen werden, bleiben in der pädiatrischen Palliativversorgung; Kinderhospize nehmen junge Menschen bis 27 Jahre auf.
Leitbild ist die Charta der britischen Organisation, auf die auch die vier Gruppen zurückgehen (1997, heute Together for Short Lives). Ihre Aussagen lassen sich in fünf Bereiche ordnen: Würde und Privatsphäre jedes Kindes unabhängig von seinen Fähigkeiten; Eltern als Partner, die den größten Teil der Pflege leisten und an allen Entscheidungen beteiligt werden, und Kinder, die nach Alter und Entwicklung mitentscheiden; ehrliche, verständliche und altersgerechte Information für Kind, Eltern und Geschwister; das Zuhause als Mittelpunkt der Versorgung, gestützt durch pädiatrische Fachleute, eine feste koordinierende Ansprechperson, flexible Entlastung, häusliche Kinderkrankenpflege, Beratung zu praktischen und finanziellen Hilfen und Haushaltshilfe in Krisen; Schule und kindgerechte Aktivitäten; und Trauerbegleitung für die ganze Familie ohne zeitliche Begrenzung.