Medizinethische Entscheidungen am Lebensende lassen sich selten aus einer einzigen Regel ableiten. Zwei Begriffe werden dabei oft verwechselt. Moral meint die Überzeugungen, Regeln und Haltungen, die in einer Gruppe tatsächlich gelten, etwa das ärztliche Ethos; sie ist geschichtlich gewachsen und wandelbar. Ethik ist das Nachdenken über Moral: Sie fragt, mit welchen Gründen eine Überzeugung gerechtfertigt werden kann, ob sie widerspruchsfrei zu anderen Überzeugungen passt und ob sie im Alltag auch befolgt wird. Ob eine Ärztin persönlich die Tötung auf Verlangen ablehnt, ist eine Frage ihrer Moral; ob sie diese Haltung im Team nachvollziehbar begründen kann, ist eine Frage der Ethik. Dass viele Menschen etwas befürworten, macht es noch nicht richtig.
Hinter ethischen Urteilen stehen verschiedene Denkweisen, die sich auch in Teamdiskussionen wiederfinden. Die Pflichtethik, klassisch bei Kant, beurteilt eine Handlung danach, ob sie einer verallgemeinerbaren Regel folgt und den Menschen nie bloß als Mittel behandelt; aus ihr stammen Argumente wie das Tötungsverbot und der Respekt vor der Selbstbestimmung. Die Folgenethik, im Utilitarismus am bekanntesten, fragt nach Nutzen und Schaden einer Handlung für alle Betroffenen; sie prägt Überlegungen zur Verteilung knapper Betten, übersieht aber leicht, wie der Nutzen verteilt ist. Die Tugendethik richtet den Blick auf die Haltung der Handelnden: Sorgfalt, Klugheit, Wahrhaftigkeit und Mitgefühl. Die Diskursethik hält eine Lösung für legitim, wenn alle Betroffenen fair und gleichberechtigt beteiligt waren; nach diesem Muster arbeiten viele Ethikkomitees.
Bewährt hat sich die Prinzipienethik mit vier gleichrangigen Prinzipien mittlerer Reichweite: Respekt vor der Autonomie, Nichtschaden, Fürsorge oder Wohltun und Gerechtigkeit. Sie verzichtet bewusst auf ein oberstes Moralprinzip und knüpft an Grundsätze an, denen Anhänger verschiedener Theorien zustimmen können. Die Prinzipien gelten jeweils „auf den ersten Blick“; sie sind verbindlich, solange sie nicht mit einem anderen Prinzip in Konflikt geraten. Kommt es zum Konflikt, muss am konkreten Fall abgewogen werden. Eine feste Rangfolge gibt es nicht, wohl aber eine rechtliche Grenze: Gegen den erklärten Willen eines einwilligungsfähigen Patienten darf keine Behandlung erfolgen, auch wenn Fürsorge sie nahelegt. Umgekehrt begründet Autonomie keinen Anspruch auf eine Maßnahme, die ärztlich nicht indiziert ist.
Typische Konflikte der Palliativmedizin sind Fürsorge gegen Autonomie, etwa wenn ein Patient eine lindernde Maßnahme ablehnt, und Nichtschaden gegen Fürsorge, etwa bei einer Chemotherapie mit geringem Nutzen und hoher Belastung. Gerechtigkeit betrifft die faire Verteilung von Zeit, Betten und Aufmerksamkeit; sie darf nie der vorgeschobene Grund sein, einem einzelnen Patienten eine indizierte und gewollte Behandlung vorzuenthalten. Weitere Werte ergänzen die Prinzipien. Die Menschenwürde kommt jedem Menschen in gleichem Maß zu und geht weder durch Krankheit noch durch Abhängigkeit verloren; verletzt werden kann sie sehr wohl. Wahrhaftigkeit bedeutet mehr als korrekte Angaben: Die Information muss so vermittelt werden, dass der Patient sie verstehen und aufnehmen kann. Verschwiegenheit schützt das Vertrauen; Angehörige erhalten Auskunft, wenn der Patient das will oder es seinem mutmaßlichen Willen entspricht.
Ethikberatung gibt es in drei Formen: als ethische Fallbesprechung am konkreten Patienten, als Leitlinien einer Einrichtung, etwa zum Umgang mit Patientenverfügungen oder mit der Ablehnung von Blutprodukten, und als Fortbildung. Die Fallbesprechung ersetzt keine Entscheidung, sie strukturiert die Abwägung. Verantwortlich bleiben der behandelnde Arzt für die Indikation und der Patient oder sein Vertreter für die Einwilligung. Viele Einrichtungen nutzen ein strukturiertes Modell, etwa die Nimwegener Methode, die medizinische, pflegerische, weltanschauliche, soziale und organisatorische Fakten trennt, bevor bewertet wird.
- Ethische Frage präzise formulieren: Was genau ist strittig, wer muss entscheiden?
- Fakten sammeln: Diagnose, Prognose, Therapieoptionen mit Nutzen und Belastung, Pflege, soziale Lage.
- Willen des Patienten klären: aktuell, vorausverfügt, Behandlungswünsche, mutmaßlich.
- Optionen nach den vier Prinzipien bewerten und die Gewichtung offenlegen.
- Empfehlung formulieren, Dissens benennen, Umsetzung und Überprüfung festlegen, dokumentieren.
Die prinzipienorientierte Falldiskussion gliedert die Bewertung noch genauer. Am Anfang steht die medizinische Analyse: Befunde, Diagnosen und die realistischen Behandlungsstrategien vom maximalen Einsatz bis zur ausschließlichen Linderung, jeweils mit dem besten und dem schlechtesten erwartbaren Verlauf. Dieser Schritt beansprucht oft mehr als die Hälfte der Zeit, zu Recht, denn die Berufsgruppen haben häufig unterschiedliche Bilder desselben Patienten. Danach wird aus Sicht der Fürsorge gefragt, welche Option dem Patienten am meisten nützt und am wenigsten schadet; stellt sich eine Maßnahme schon hier als nutzlos heraus, muss der Wille zu ihr nicht erfragt werden. Es folgt die Frage, welche Option der Patient selbst wählt oder wählen würde, dann der Blick auf Angehörige und andere Patienten. In der Synthese wird geprüft, ob die Verpflichtungen in dieselbe Richtung weisen; widersprechen sie sich, wird mit fallbezogenen Gründen abgewogen. Zum Schluss sucht das Team den stärksten Einwand gegen die gewählte Lösung und fragt ohne Schuldzuweisung, wie der Konflikt hätte vermieden werden können.
Gute Fallbesprechungen sind interprofessionell, haben eine neutrale Moderation und hören die Pflege ausdrücklich an. Ihr Ergebnis wird als Empfehlung dokumentiert, nicht als Beschluss; bleibt Dissens, werden die Positionen mit ihren Gründen festgehalten. Während Krankenhäuser heute meist ein Ethikkomitee oder einen Konsildienst haben, für die die Akademie für Ethik in der Medizin 2010 Mindeststandards formuliert hat, fehlt eine strukturierte Ethikberatung in Pflegeheimen, Hospizen und der ambulanten Versorgung einschließlich der SAPV noch häufig, obwohl gerade dort viele Entscheidungen am Lebensende fallen. Eine Anfrage können in vielen Einrichtungen auch Patienten und Angehörige stellen.