Weiterbildung und Kompetenzen

Entscheidungsfindung im interprofessionellen Team

Gute Entscheidungen entstehen aus fachlicher Einschätzung und dem Willen der Patientin oder des Patienten. Das Team liefert Informationen und Gegenrede; die Verantwortung bleibt benannt.

Neufassung für das E-Learning. Diese Lerneinheit stammt nicht aus dem Repetitorium; Recherchestand September 2026.
Leitlinienstatus, Registerstand 18.09.2026
  • 040-013 Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie (S1, Stand 12/2021, gültig bis 31.12.2022): Gültigkeit abgelaufen
Abgelaufene Leitlinien bleiben der letzte konsentierte Stand; Aussagen dieser Lerneinheit, die sich darauf stützen, vor der Anwendung mit neueren Studien und der Nachfolgefassung abgleichen. Aktueller Stand: Leitlinienregister.
Lernziele
  • Fachliche Einschätzung und Patientenwille als zwei Säulen der Entscheidung unterscheiden.
  • Beiträge der Berufsgruppen einholen und Verantwortung klären.
  • Entscheidungen bei fehlender Einwilligungsfähigkeit treffen.
  • Mit Dissens im Team und in der Familie umgehen.
  • Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren.

Zu dieser Lerneinheit

  1. Zwei Lektionen, dann Merksätze mit Aufgabenblock, Abschlusstest und Nachschlagen.
  2. Eine eigene Abbildung zur Entscheidungsstruktur.
  3. Ergänzend: Aufklärungsgespräche und Kommunikation in der Palliativmedizin.

Lektion 1

Zwei Säulen und klare Rollen

Wer entscheidet was, und woran hängt es?Fachliche EinschätzungDiagnose, Prognose, Nutzen und Risiko,Alternativen; Beiträge aus Pflege,Therapie und anderen FächernPatientenwilleZiele, Werte, Vorerfahrungen,Patientenverfügung, Vollmacht,mutmaßlicher WilleGemeinsame Entscheidungärztliche Empfehlung plus Einwilligung; Verantwortung bleibt benannt,Ergebnis, Beteiligte und Begründung werden dokumentiertBei Dissens: Gespräch wiederholen, Zweitmeinung, Ethikberatung, Zeit geben;Notfälle nach mutmaßlichem Willen behandeln und nachbesprechen.Eigene Darstellung.
Abbildung 1: Entscheidungsfindung im Team. Eigene Darstellung

Eine gute Entscheidung am Krankenbett stützt sich auf fünf Elemente. Die fachliche Einschätzung beantwortet, was medizinisch indiziert ist, mit Nutzen, Risiko, Alternativen und Prognose; Pflege, Physiotherapie, Apotheke und andere Fächer bringen dabei Beobachtungen ein, die sonst fehlen, weil sie den Menschen über den Tag erleben. Der Patientenwille beantwortet, was der Mensch selbst will, erkennbar an Zielen, Werten, früheren Äußerungen, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht; ohne Einwilligung bleibt auch eine indizierte Maßnahme rechtlich unzulässig. Eine Empfehlung statt einer Menükarte ordnet die Optionen, ohne die Entscheidung abzunehmen: Patienten wünschen sich in aller Regel eine ärztliche Einschätzung und nicht eine neutrale Aufzählung. Die Verantwortung wird benannt, also wer entscheidet, wer ausführt, wer wen informiert und bis wann überprüft wird. Und der Zeitdruck wird eingeordnet: Im Notfall wird nach dem mutmaßlichen Willen gehandelt und später nachbesprochen, was sowohl rechtlich als auch ethisch der vorgesehene Weg ist.

MerksatzNicht alles, was möglich ist, ist indiziert. Und nicht alles, was indiziert ist, ist gewollt.

Übung 1.1

Übung 1.2

Lektion 2

Fehlende Einwilligungsfähigkeit, Dissens, Dokumentation

Wenn die Patientin oder der Patient nicht entscheiden kann

Wenn der Patientenwille nicht unmittelbar erfragt werden kann, geht man in vier Schritten vor. Zuerst wird die Einwilligungsfähigkeit geprüft, und zwar an der Fähigkeit, die Information zu verstehen, sie zu verarbeiten, die Folgen zu bewerten und eine Entscheidung zu äußern; sie ist situations- und nicht diagnosebezogen, sodass ein Mensch mit Demenz über eine einfache Maßnahme sehr wohl entscheiden kann. Dann werden Vorsorgevollmacht oder Betreuung geklärt; liegt beides nicht vor, ist eine gerichtliche Betreuung nötig, während im Notfall der mutmaßliche Wille gilt. Anschließend wird die Patientenverfügung geprüft: Passt sie auf die aktuelle Situation, ist sie bindend, und es bedarf keiner weiteren Zustimmung. Und trifft sie nicht zu, wird der mutmaßliche Wille mit den Angehörigen rekonstruiert, aus früheren Äußerungen, Werten und der Lebenseinstellung; die Angehörigen entscheiden dabei nicht für sich, sondern geben Auskunft über den Menschen, um den es geht. Diese Unterscheidung zu erklären entlastet Angehörige erheblich.

Dissens

Für die Gesprächsführung haben sich vier Regeln bewährt. Im Team werden Argumente gesammelt, Fakten von Bewertungen getrennt und Entscheidung samt Begründung ausdrücklich benannt; widersprechende Einschätzungen werden dokumentiert statt unterdrückt, weil sie später oft der Schlüssel zum Verständnis eines Verlaufs sind. Mit Angehörigen werden Ziele statt Maßnahmen besprochen, weil die Frage „Wollen Sie, dass wir beatmen?“ anders beantwortet wird als „Was soll Ihr Vater noch erleben können?“; dafür braucht es Zeit, wiederholte Gespräche und das Angebot einer Zweitmeinung. Eskalationswege sind zu kennen: die Oberärztin oder der Oberarzt, der Chefarzt, die ethische Fallbesprechung und in seltenen Fällen das Gericht. Und es muss erlaubt sein zu sprechen: Jede und jeder im Team darf Bedenken äußern, mit flacher Hierarchie in der Sache und klarer Verantwortung in der Entscheidung.

Dokumentation

Wer war beteiligt, welche Informationen lagen vor, welche Optionen wurden besprochen, was wurde entschieden und warum, wann wird überprüft. Eine gute Dokumentation macht Entscheidungen später nachvollziehbar, auch für die, die nachts übernehmen.

Übung 2.1

Übung 2.2

Lektion 3

Pitfalls, Merksätze und Aufgabenblock

Pitfalls

  • Maßnahmen abfragen, statt Ziele zu klären.
  • Angehörige entscheiden lassen, statt den mutmaßlichen Willen zu erfragen.
  • Patientenverfügung ungelesen zur Seite legen.
  • Bedenken der Pflege übergehen.
  • Entscheidungen ohne Begründung dokumentieren.

Merksätze

  • Indikation und Wille sind zwei getrennte Fragen.
  • Empfehlung geben, nicht nur Optionen aufzählen.
  • Verantwortung benennen, auch im Team.
  • Im Notfall nach mutmaßlichem Willen handeln und nachbesprechen.
  • Dokumentation macht Entscheidungen haltbar.

Fälle

Aufgabe 1: Beatmung bei fortgeschrittener COPD

Gegeben:
79 Jahre, COPD Grad 4, dritte Exazerbation in diesem Jahr, respiratorische Erschöpfung; Patientenverfügung lehnt Dauerbeatmung ab, der Sohn drängt auf Intubation.

Frage:
Wie entscheiden Sie?

Lösung

Indikation und Wille getrennt prüfen: Ist eine zeitlich befristete Beatmung mit realistischem Ziel denkbar? Patientenverfügung im Wortlaut lesen und auf die Situation beziehen; lehnt sie Dauerbeatmung ab, kann ein begrenzter Therapieversuch mit klarem Abbruchkriterium dennoch dem Willen entsprechen. Wenn möglich die Patientin selbst fragen. Mit dem Sohn über Ziele sprechen, seine Sorge benennen, ärztliche Empfehlung geben. Nichtinvasive Beatmung und Symptomlinderung als Alternativen darstellen, Ergebnis mit Begründung dokumentieren und Überprüfungszeitpunkt festlegen.

Aufgabe 2: Widerspruch im Team

Gegeben:
Die Pflege hält die geplante Verlegung auf die Normalstation für zu früh, die Stationsärztin nicht; der Patient ist grenzwertig stabil.

Frage:
Wie gehen Sie vor?

Lösung

Beobachtungen konkret abfragen (Atemfrequenz nachts, Mobilisation, Unruhe) und von Bewertungen trennen. Kriterien für eine sichere Verlegung benennen, gegebenenfalls wenige Stunden abwarten und erneut beurteilen, Monitoring auf der Zielstation klären. Entscheidung, Begründung und Rückholkriterien dokumentieren und der Zielstation übergeben. Bedenken ernst nehmen, ohne die Entscheidungsverantwortung zu verwischen.

Aufgabe 3: Keine Vollmacht, keine Verfügung

Gegeben:
68 Jahre, nach Reanimation komatös, keine Angehörigen erreichbar, keine Vorsorgedokumente; die Prognose ist nach 48 Stunden unklar.

Frage:
Welche Schritte gehen Sie?

Lösung

Weiterbehandeln nach mutmaßlichem Willen, solange die Prognose unklar ist; Prognosebeurteilung frühestens nach 72 Stunden und mit mehreren Verfahren. Parallel Angehörige suchen, Betreuung beim Gericht anregen, Sozialdienst einbeziehen. Entscheidungen im Team besprechen und mit Begründung dokumentieren; sobald Informationen zum Willen vorliegen, Therapieziel überprüfen.

Aufgabenblock abschließen

Markieren Sie den Block als bearbeitet, wenn Sie alle drei Fälle gelöst und mit den Lösungen verglichen haben.

Abschlusstest, etwa 8 Minuten

Abschlusstest

Zehn Fragen. Bestanden ab 80 %.

Zum Nachschlagen

Begriffe und Quellen

BegriffBedeutung
Indikationmedizinische Begründung einer Maßnahme mit Blick auf ein erreichbares Ziel
EinwilligungsfähigkeitFähigkeit, Informationen zu verstehen, zu verarbeiten, zu bewerten und den Willen zu äußern
Mutmaßlicher Willerekonstruierter Wille anhand früherer Äußerungen und Werte
VorsorgevollmachtBevollmächtigung einer Vertrauensperson
Ethische Fallbesprechungstrukturierte Beratung bei Wertekonflikten

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 630d und 630e (Einwilligung und Aufklärung).
  2. Leitlinienprogramm Onkologie. S3-Leitlinie Palliativmedizin, Version 3.0, Juli 2026, Kapitel Kommunikation.

© 2026 Ulrich Frey. Alle Rechte vorbehalten. Neufassung für das E-Learning, Recherchestand September 2026. Die Inhalte dienen der Aus- und Weiterbildung und ersetzen keine Rechtsberatung und keine lokalen Regelungen.