Eine gute Entscheidung am Krankenbett stützt sich auf fünf Elemente. Die fachliche Einschätzung beantwortet, was medizinisch indiziert ist, mit Nutzen, Risiko, Alternativen und Prognose; Pflege, Physiotherapie, Apotheke und andere Fächer bringen dabei Beobachtungen ein, die sonst fehlen, weil sie den Menschen über den Tag erleben. Der Patientenwille beantwortet, was der Mensch selbst will, erkennbar an Zielen, Werten, früheren Äußerungen, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht; ohne Einwilligung bleibt auch eine indizierte Maßnahme rechtlich unzulässig. Eine Empfehlung statt einer Menükarte ordnet die Optionen, ohne die Entscheidung abzunehmen: Patienten wünschen sich in aller Regel eine ärztliche Einschätzung und nicht eine neutrale Aufzählung. Die Verantwortung wird benannt, also wer entscheidet, wer ausführt, wer wen informiert und bis wann überprüft wird. Und der Zeitdruck wird eingeordnet: Im Notfall wird nach dem mutmaßlichen Willen gehandelt und später nachbesprochen, was sowohl rechtlich als auch ethisch der vorgesehene Weg ist.
Weiterbildung und Kompetenzen
Entscheidungsfindung im interprofessionellen Team
Gute Entscheidungen entstehen aus fachlicher Einschätzung und dem Willen der Patientin oder des Patienten. Das Team liefert Informationen und Gegenrede; die Verantwortung bleibt benannt.
- 040-013 Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie (S1, Stand 12/2021, gültig bis 31.12.2022): Gültigkeit abgelaufen
- Fachliche Einschätzung und Patientenwille als zwei Säulen der Entscheidung unterscheiden.
- Beiträge der Berufsgruppen einholen und Verantwortung klären.
- Entscheidungen bei fehlender Einwilligungsfähigkeit treffen.
- Mit Dissens im Team und in der Familie umgehen.
- Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren.
Zu dieser Lerneinheit
- Zwei Lektionen, dann Merksätze mit Aufgabenblock, Abschlusstest und Nachschlagen.
- Eine eigene Abbildung zur Entscheidungsstruktur.
- Ergänzend: Aufklärungsgespräche und Kommunikation in der Palliativmedizin.
Lektion 1
Zwei Säulen und klare Rollen
Übung 1.1
Übung 1.2
Lektion 2
Fehlende Einwilligungsfähigkeit, Dissens, Dokumentation
Wenn die Patientin oder der Patient nicht entscheiden kann
Wenn der Patientenwille nicht unmittelbar erfragt werden kann, geht man in vier Schritten vor. Zuerst wird die Einwilligungsfähigkeit geprüft, und zwar an der Fähigkeit, die Information zu verstehen, sie zu verarbeiten, die Folgen zu bewerten und eine Entscheidung zu äußern; sie ist situations- und nicht diagnosebezogen, sodass ein Mensch mit Demenz über eine einfache Maßnahme sehr wohl entscheiden kann. Dann werden Vorsorgevollmacht oder Betreuung geklärt; liegt beides nicht vor, ist eine gerichtliche Betreuung nötig, während im Notfall der mutmaßliche Wille gilt. Anschließend wird die Patientenverfügung geprüft: Passt sie auf die aktuelle Situation, ist sie bindend, und es bedarf keiner weiteren Zustimmung. Und trifft sie nicht zu, wird der mutmaßliche Wille mit den Angehörigen rekonstruiert, aus früheren Äußerungen, Werten und der Lebenseinstellung; die Angehörigen entscheiden dabei nicht für sich, sondern geben Auskunft über den Menschen, um den es geht. Diese Unterscheidung zu erklären entlastet Angehörige erheblich.
Dissens
Für die Gesprächsführung haben sich vier Regeln bewährt. Im Team werden Argumente gesammelt, Fakten von Bewertungen getrennt und Entscheidung samt Begründung ausdrücklich benannt; widersprechende Einschätzungen werden dokumentiert statt unterdrückt, weil sie später oft der Schlüssel zum Verständnis eines Verlaufs sind. Mit Angehörigen werden Ziele statt Maßnahmen besprochen, weil die Frage „Wollen Sie, dass wir beatmen?“ anders beantwortet wird als „Was soll Ihr Vater noch erleben können?“; dafür braucht es Zeit, wiederholte Gespräche und das Angebot einer Zweitmeinung. Eskalationswege sind zu kennen: die Oberärztin oder der Oberarzt, der Chefarzt, die ethische Fallbesprechung und in seltenen Fällen das Gericht. Und es muss erlaubt sein zu sprechen: Jede und jeder im Team darf Bedenken äußern, mit flacher Hierarchie in der Sache und klarer Verantwortung in der Entscheidung.
Dokumentation
Wer war beteiligt, welche Informationen lagen vor, welche Optionen wurden besprochen, was wurde entschieden und warum, wann wird überprüft. Eine gute Dokumentation macht Entscheidungen später nachvollziehbar, auch für die, die nachts übernehmen.
Übung 2.1
Übung 2.2
Lektion 3
Pitfalls, Merksätze und Aufgabenblock
Pitfalls
- Maßnahmen abfragen, statt Ziele zu klären.
- Angehörige entscheiden lassen, statt den mutmaßlichen Willen zu erfragen.
- Patientenverfügung ungelesen zur Seite legen.
- Bedenken der Pflege übergehen.
- Entscheidungen ohne Begründung dokumentieren.
Merksätze
- Indikation und Wille sind zwei getrennte Fragen.
- Empfehlung geben, nicht nur Optionen aufzählen.
- Verantwortung benennen, auch im Team.
- Im Notfall nach mutmaßlichem Willen handeln und nachbesprechen.
- Dokumentation macht Entscheidungen haltbar.
Fälle
Aufgabe 1: Beatmung bei fortgeschrittener COPD
Gegeben:
79 Jahre, COPD Grad 4, dritte Exazerbation in diesem Jahr, respiratorische Erschöpfung; Patientenverfügung lehnt Dauerbeatmung ab, der Sohn drängt auf Intubation.
Frage:
Wie entscheiden Sie?
Indikation und Wille getrennt prüfen: Ist eine zeitlich befristete Beatmung mit realistischem Ziel denkbar? Patientenverfügung im Wortlaut lesen und auf die Situation beziehen; lehnt sie Dauerbeatmung ab, kann ein begrenzter Therapieversuch mit klarem Abbruchkriterium dennoch dem Willen entsprechen. Wenn möglich die Patientin selbst fragen. Mit dem Sohn über Ziele sprechen, seine Sorge benennen, ärztliche Empfehlung geben. Nichtinvasive Beatmung und Symptomlinderung als Alternativen darstellen, Ergebnis mit Begründung dokumentieren und Überprüfungszeitpunkt festlegen.
Aufgabe 2: Widerspruch im Team
Gegeben:
Die Pflege hält die geplante Verlegung auf die Normalstation für zu früh, die Stationsärztin nicht; der Patient ist grenzwertig stabil.
Frage:
Wie gehen Sie vor?
Beobachtungen konkret abfragen (Atemfrequenz nachts, Mobilisation, Unruhe) und von Bewertungen trennen. Kriterien für eine sichere Verlegung benennen, gegebenenfalls wenige Stunden abwarten und erneut beurteilen, Monitoring auf der Zielstation klären. Entscheidung, Begründung und Rückholkriterien dokumentieren und der Zielstation übergeben. Bedenken ernst nehmen, ohne die Entscheidungsverantwortung zu verwischen.
Aufgabe 3: Keine Vollmacht, keine Verfügung
Gegeben:
68 Jahre, nach Reanimation komatös, keine Angehörigen erreichbar, keine Vorsorgedokumente; die Prognose ist nach 48 Stunden unklar.
Frage:
Welche Schritte gehen Sie?
Weiterbehandeln nach mutmaßlichem Willen, solange die Prognose unklar ist; Prognosebeurteilung frühestens nach 72 Stunden und mit mehreren Verfahren. Parallel Angehörige suchen, Betreuung beim Gericht anregen, Sozialdienst einbeziehen. Entscheidungen im Team besprechen und mit Begründung dokumentieren; sobald Informationen zum Willen vorliegen, Therapieziel überprüfen.
Aufgabenblock abschließen
Markieren Sie den Block als bearbeitet, wenn Sie alle drei Fälle gelöst und mit den Lösungen verglichen haben.
Abschlusstest, etwa 8 Minuten
Abschlusstest
Zehn Fragen. Bestanden ab 80 %.
Zum Nachschlagen
Begriffe und Quellen
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Indikation | medizinische Begründung einer Maßnahme mit Blick auf ein erreichbares Ziel |
| Einwilligungsfähigkeit | Fähigkeit, Informationen zu verstehen, zu verarbeiten, zu bewerten und den Willen zu äußern |
| Mutmaßlicher Wille | rekonstruierter Wille anhand früherer Äußerungen und Werte |
| Vorsorgevollmacht | Bevollmächtigung einer Vertrauensperson |
| Ethische Fallbesprechung | strukturierte Beratung bei Wertekonflikten |
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 630d und 630e (Einwilligung und Aufklärung).
- Leitlinienprogramm Onkologie. S3-Leitlinie Palliativmedizin, Version 3.0, Juli 2026, Kapitel Kommunikation.
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