Schmerz wird regelmäßig gemessen und dokumentiert, vor allem vor einer Medikamentengabe und zur Wirkungskontrolle danach (etwa 15 Minuten nach i.v.-Gabe, 30 bis 60 Minuten nach oraler Gabe). Die S3-Leitlinie fordert validierte, alters- und entwicklungsgerechte Instrumente.
Die Schmerzmessung richtet sich nach dem Entwicklungsalter. Bis etwa vier Jahre erfolgt die Fremdbeurteilung, im deutschsprachigen Raum meist mit der Kindlichen Unbehagens- und Schmerzskala (KUSS, Büttner 1998), die fünf Merkmale mit je null bis zwei Punkten bewertet, darunter Weinen, Gesichtsausdruck und motorische Unruhe; ab vier Punkten wird der Analgesiebedarf geprüft. International verbreitet ist die FLACC-Skala mit demselben Prinzip. Ab etwa vier Jahren ist eine Selbstbeurteilung mit einer Gesichterskala möglich, etwa der Faces Pain Scale Revised mit sechs Gesichtern von entspannt bis stark schmerzverzerrt; das Kind zeigt auf das Gesicht, das seinem Schmerz entspricht, wobei ausdrücklich nach dem Schmerz und nicht nach der Stimmung gefragt wird. Ab etwa acht bis zehn Jahren ist die numerische Ratingskala von 0 bis 10 verwendbar. Bei der Bewertung gilt ein Wert ab 4 von 10 nach der S3-Leitlinie als Anlass, den Behandlungsbedarf zu prüfen, nicht als Automatismus für eine Medikamentengabe: Hunger, Durst, Angst, Trennung von den Eltern und die fremde Umgebung verursachen ebenfalls Unbehagen und werden zuerst behoben.