Palliativmedizin

Symptomkontrolle bei unheilbaren Erkrankungen

Wenn Heilung nicht mehr möglich ist, wird Linderung zum Behandlungsziel. Schmerz, Atemnot, Übelkeit und Unruhe lassen sich fast immer wirksam behandeln, wenn sie erfasst, nach Ursache eingeordnet und regelmäßig überprüft werden.

Neufassung für das E-Learning. Diese Lerneinheit stammt nicht aus dem Repetitorium. Sie beruht auf der S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patientinnen und Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung (Version 3.0, Juli 2026), die unter anderem die Empfehlungen zu Atemnot, Übelkeit und Erbrechen, Tumorschmerz, opioidbedingter Obstipation und Fatigue überarbeitet und Kapitel zu Angehörigenbetreuung und Spiritualität ergänzt hat; Recherchestand September 2026.
Leitlinienstatus, Registerstand 18.09.2026
  • 025-035 Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche mit einer Krebserkrankung (PädOnkoPall) (S3, Stand 01/2026): gültig
  • 030-145 Palliativmedizinische Versorgung neurologischer Erkrankungen (Stand unbekannt): Gültigkeit im Register prüfen. Datum im Register prüfen
  • 032-054OL Supportive Therapie bei onkologischen Patient:innen (S3, Stand unbekannt): Gültigkeit im Register prüfen. Leitlinienprogramm Onkologie; Datum prüfen
  • 128-001OL Palliativmedizin für Patient:innen mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung (S3, Stand 07/2026, gültig bis 20.07.2031): gültig
Abgelaufene Leitlinien bleiben der letzte konsentierte Stand; Aussagen dieser Lerneinheit, die sich darauf stützen, vor der Anwendung mit neueren Studien und der Nachfolgefassung abgleichen. Aktueller Stand: Leitlinienregister.
Lernziele
  • Symptome systematisch erfassen und Ursachen einordnen.
  • Tumorschmerz mit Basis- und Bedarfsmedikation behandeln.
  • Atemnot leitliniengerecht lindern und den Stellenwert von Sauerstoff einordnen.
  • Übelkeit, Obstipation, Angst und Mundtrockenheit behandeln.
  • Die palliative Sedierung als letzte Möglichkeit einordnen.

Zu dieser Lerneinheit

  1. Drei Lektionen, dann Merksätze mit Aufgabenblock, Abschlusstest und Nachschlagen.
  2. Eine eigene Abbildung zur Symptomübersicht.
  3. Ergänzend: Kommunikation und Versorgung am Lebensende.

Lektion 1

Erfassen und Tumorschmerz

Symptomkontrolle: Erfassen, behandeln, überprüfenSchmerzStufenweise nach Mechanismus; Opioide titrieren, Bedarfsdosis etwa ein Sechstel der TagesdosisAtemnotOpioide sind Mittel der Wahl; Benzodiazepine ergänzend bei Angst; Sauerstoff nur bei HypoxämieÜbelkeitUrsache klären, Antiemetikum nach Mechanismus wählenObstipationProphylaxe mit jedem Opioid; bei Versagen peripher wirksame OpioidantagonistenAngst und UnruheGespräch, Ursachen, Benzodiazepine gezielt; Delir abgrenzenMundtrockenheitMundpflege, kleine Flüssigkeitsmengen, keine ZwangsinfusionNach der S3-Leitlinie Palliativmedizin (Version 3.0, Juli 2026). Eigene Darstellung; Dosierungen nach Leitlinie.
Abbildung 1: Häufige Symptome und ihre Behandlung. Eigene Darstellung nach der S3-Leitlinie Palliativmedizin, Version 3.0

Vor jeder Symptombehandlung stehen drei Schritte. Erfasst wird das Symptom vorrangig durch die Selbstauskunft, unterstützt von standardisierten Instrumenten wie MIDOS oder IPOS; bei kognitiver Einschränkung tritt die Fremdeinschätzung an ihre Stelle. Die Ursache wird geklärt, soweit es der Situation dient: Eine Bildgebung ist dann sinnvoll, wenn sich daraus eine Behandlung ergibt, etwa eine Bestrahlung bei Knochenmetastasen oder ein Stent bei Obstruktion; ohne therapeutische Konsequenz belastet sie nur. Und es werden Ziele vereinbart: Welche Beschwerde stört am meisten, was soll erreicht werden, und welche Nebenwirkung ist dafür akzeptabel? Diese Verständigung verhindert, dass am Symptom vorbeibehandelt wird.

Tumorschmerz

Die Schmerztherapie in der Palliativmedizin folgt fünf Regeln. Es gibt eine feste Basismedikation nach der Wirkdauer der Substanz und dazu eine Bedarfsdosis von etwa einem Sechstel der Tagesdosis; die Bedarfsgaben werden gezählt, und die Basis wird danach angepasst, weil wiederholter Bedarf eine zu niedrige Basis anzeigt. Die orale Gabe wird bevorzugt; bei Schluckstörung oder Erbrechen wird auf die subkutane oder transdermale Gabe gewechselt, wobei Pflaster wegen ihrer trägen Steuerbarkeit für instabile Situationen ungeeignet sind. Koanalgetika werden nach dem Schmerzmechanismus gewählt: Antikonvulsiva und Antidepressiva beim neuropathischen Schmerz, Steroide bei Kapselspannung, Ödem oder Kompression, Bisphosphonate oder Denosumab bei Knochenmetastasen. Nebenwirkungen werden vorweggenommen, also eine Obstipationsprophylaxe von Beginn an, weil sich an die Obstipation anders als an Übelkeit und Müdigkeit keine Toleranz entwickelt, und ein Antiemetikum für die ersten Tage. Und interventionelle Verfahren wie die Plexus-coeliacus-Blockade oder die intrathekale Therapie werden erwogen, wenn die systemische Therapie an ihre Grenzen stößt.

Übung 1.1

Übung 1.2, Rechenaufgabe

Ein Patient erhält Morphin retard 2 mal 60 mg oral pro Tag und benötigt zusätzlich sechs Bedarfsgaben von je 20 mg. Wie hoch ist die gesamte Tagesdosis, und welche neue Retarddosis pro Einzelgabe ergibt sich, wenn Sie die Gesamtmenge auf zwei Gaben verteilen?

Lektion 2

Atemnot, Übelkeit, Obstipation, Angst

Atemnot

Atemnot wird ähnlich behandelt wie Schmerz, und der wichtigste Grundsatz lautet, dass sie subjektiv erfasst wird: Die Sättigung sagt über das Leiden wenig aus, und Patienten mit normaler Sättigung können schwer leiden. Nichtmedikamentös helfen Lagerung, ein Luftzug durch Ventilator oder offenes Fenster, der in Studien die Atemnot messbar lindert, Beruhigung, Atemübungen und Gehhilfen. Opioide sind das Mittel der Wahl; sie werden niedrig begonnen und titriert und senken die Atemnot, ohne bei dieser Dosierung die Atmung gefährlich zu dämpfen. Benzodiazepine ergänzen sie, besonders bei ausgeprägter Angstkomponente und in fortgeschrittenen Stadien. Sauerstoff ist bei Patientinnen und Patienten ohne Hypoxämie nicht wirksam und wird deshalb nicht pauschal gegeben; eine randomisierte Studie zeigte keinen Unterschied zwischen Sauerstoff und Raumluft über die Nasenbrille. Und Ursachen werden behandelt, soweit es der Situation dient: ein Pleuraerguss punktiert, eine Anämie behandelt, ein Bronchospasmus gelöst, ein Infekt therapiert.

Übelkeit und Erbrechen

Nach Mechanismus behandeln: bei medikamentöser oder metabolischer Ursache Dopaminantagonisten, bei gastrointestinaler Passagestörung Prokinetika (nicht bei kompletter Obstruktion), bei vestibulärer Komponente Antihistaminika oder Anticholinergika, bei zerebraler Ursache Steroide; Setron bei chemotherapieinduzierter Übelkeit. Kombinationen sind oft nötig; Wirkung nach 24 Stunden überprüfen.

Obstipation

Prophylaxe mit jedem Opioid, meist Macrogol oder Natriumpicosulfat. Bei Versagen peripher wirksame Opioidantagonisten wie Methylnaltrexon oder Naloxegol. Ursachen prüfen: Flüssigkeit, Bewegung, Hyperkalzämie, Obstruktion.

Angst, Unruhe und Delir

Zuerst Ursachen suchen (Schmerz, Harnverhalt, Atemnot, Medikamente, Hyperkalzämie, Infektion). Gespräch und Anwesenheit wirken. Benzodiazepine gezielt bei Angst; beim Delir gelten die Grundsätze der Einheit Delirmanagement, in der Sterbephase steht die Linderung im Vordergrund.

Evidence BoxFür Atemnot ist die Wirksamkeit von Opioiden belegt; für andere Substanzgruppen fehlt sie weitgehend. Benzodiazepine werden wegen guter klinischer Erfahrung offen empfohlen, vor allem in Kombination mit Opioiden und bei ausgeprägter Angst. Für Sauerstoff bei nicht hypoxämischen Patientinnen und Patienten liegt Evidenz guter Qualität gegen eine Wirksamkeit vor; Phenothiazine, Antidepressiva, Buspiron und Glukokortikoide werden zur Linderung der Atemnot nicht empfohlen.

Übung 2.1

Übung 2.2

Lektion 3

Palliative Sedierung, Merksätze und Aufgabenblock

Palliative SedierungDer überwachte Einsatz sedierender Medikamente zur Linderung von Leid, das anders nicht beherrschbar ist. Sie ist letzte Möglichkeit bei refraktären Symptomen, wird von erfahrenen Behandelnden indiziert, im Team und mit der Patientin oder dem Patienten beziehungsweise dem mutmaßlichen Willen abgestimmt, dokumentiert und in ihrer Tiefe an der Symptomlinderung ausgerichtet. Sie ist keine Form der Lebensbeendigung.

Pitfalls

  • Symptome nicht erfragen, weil der Patient nicht klagt.
  • Bedarfsmedikation fehlt oder ist zu niedrig angesetzt.
  • Obstipationsprophylaxe vergessen.
  • Sauerstoff ohne Hypoxämie geben und damit die Behandlung ersetzen.
  • Antiemetikum ohne Mechanismusüberlegung wählen.
  • Palliativversorgung erst in den letzten Tagen einbeziehen.

Merksätze

  • Erfassen, Ursache einordnen, behandeln, überprüfen.
  • Tumorschmerz: Basis plus Bedarf, ein Sechstel der Tagesdosis.
  • Atemnot: Opioide zuerst, Ventilator hilft, Sauerstoff nur bei Hypoxämie.
  • Jedes Opioid braucht eine Obstipationsprophylaxe.
  • Unruhe hat fast immer eine behandelbare Ursache.
  • Palliative Sedierung ist letzte Möglichkeit, nicht Routine.

Fälle

Aufgabe 1: Atemnot bei Lungenkarzinom

Gegeben:
69 Jahre, metastasiertes Lungenkarzinom, Atemnot in Ruhe, Sättigung 95 Prozent mit Raumluft, sehr ängstlich, opioidnaiv.

Frage:
Was tun Sie?

Lösung

Kein Sauerstoff, da keine Hypoxämie vorliegt; stattdessen Ventilator mit Luftzug ins Gesicht, aufrechte Lagerung, Beruhigung und Anwesenheit. Niedrig dosiertes Opioid beginnen und titrieren, Wirkung und Atemfrequenz dokumentieren. Bei ausgeprägter Angst ergänzend ein Benzodiazepin. Behandelbare Ursachen prüfen: Erguss, Anämie, Infekt, Lungenembolie, Bronchospasmus. Gespräch über Verlauf und Erreichbarkeit, Bedarfsmedikation schriftlich anordnen.

Aufgabe 2: Übelkeit unter Opioid

Gegeben:
58 Jahre, seit drei Tagen Morphin, seither Übelkeit ohne Erbrechen, letzter Stuhlgang vor vier Tagen, kein Ileuszeichen.

Frage:
Wie gehen Sie vor?

Lösung

Zwei Ursachen kommen zusammen: opioidbedingte Übelkeit in den ersten Tagen und Obstipation. Abführmaßnahmen konsequent (Macrogol), bei Versagen peripher wirksamer Opioidantagonist. Antiemetikum nach Mechanismus, meist ein Dopaminantagonist; Prokinetikum bei verzögerter Magenentleerung, sofern keine Obstruktion vorliegt. Andere Ursachen prüfen (Hyperkalzämie, Hirnmetastasen, Medikamente). Nach 24 Stunden Wirkung beurteilen und anpassen.

Aufgabe 3: Refraktäre Unruhe

Gegeben:
81 Jahre, weit fortgeschrittene Erkrankung, seit zwei Tagen zunehmende Unruhe trotz Behandlung von Schmerz, Harnverhalt und Atemnot; Angehörige sind erschöpft.

Frage:
Welche Schritte gehen Sie?

Lösung

Erneut nach behandelbaren Ursachen suchen (Medikamente, Hyperkalzämie, Infektion, Delir, Obstipation, Angst, spirituelle Not). Umgebung ruhig gestalten, Angehörige entlasten und begleiten, Seelsorge anbieten. Symptomatisch behandeln, bei Delir nach den Grundsätzen der Delireinheit. Bleibt das Leid refraktär, palliative Sedierung im Team besprechen: Indikation durch erfahrene Behandelnde, Abstimmung mit Patientenwille und Angehörigen, Dokumentation, Tiefe nach Symptomlinderung und regelmäßige Überprüfung.

Aufgabenblock abschließen

Markieren Sie den Block als bearbeitet, wenn Sie alle drei Fälle gelöst und mit den Lösungen verglichen haben.

Abschlusstest, etwa 10 Minuten

Abschlusstest

Zwölf Fragen, davon eine Rechenaufgabe. Bestanden ab 80 %.

Zum Nachschlagen

Begriffe und Literatur

BegriffBedeutung
MIDOS, IPOSInstrumente zur Symptomerfassung in der Palliativversorgung
Bedarfsdosisetwa ein Sechstel der Opioidtagesdosis
Refraktäres SymptomSymptom, das trotz ausreichender Behandlung nicht ausreichend gelindert wird
Palliative Sedierungüberwachter Einsatz sedierender Medikamente zur Linderung refraktären Leidens
SAPVspezialisierte ambulante Palliativversorgung

Literatur

  1. Leitlinienprogramm Onkologie. S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patientinnen und Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung, Version 3.0, Juli 2026 (AWMF 128-001OL); neue Kapitel zu Angehörigenbetreuung und Spiritualität.
  2. Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin. Informationen zur aktualisierten S3-Leitlinie, Juli 2026.
  3. Deutsche Schmerzgesellschaft. S3-Leitlinie LONTS (AWMF 145-003); aktuelle Fassung bitte prüfen.

© 2026 Ulrich Frey. Alle Rechte vorbehalten. Neufassung für das E-Learning, Recherchestand September 2026. Die Inhalte dienen der Aus- und Weiterbildung und ersetzen keine Leitlinie, keine Fachinformation und keine lokalen Standards.