Diese Einheit setzt dort an, wo die Lerneinheit Anästhesie in der Geburtshilfe aufhört: Sie behandelt nicht die Grundzüge, sondern die Entscheidungen, die im Kreißsaal den Unterschied machen. Welches Verfahren passt zu welcher Situation, wie wird eine laufende Analgesie gepflegt, woran erkennen Sie früh, dass ein Katheter versagt, und wie wird aus einer Analgesie im Notfall eine Anästhesie für die Sectio? Die Physiologie des Geburtsschmerzes ist in der Einheit Geburt und Übergang zur neonatalen Zirkulation ausführlich dargestellt; hier folgt nur, was für die Steuerung eines Katheters unmittelbar zählt.
Zwei Schmerzen, zwei Segmentgruppen
Der Geburtsschmerz besteht aus zwei Anteilen. In der Eröffnungsperiode stammt er aus Uterus und Zervix. Die viszeralen Afferenzen laufen mit sympathischen Fasern und erreichen das Rückenmark in den Segmenten Th10 bis L1. Der Schmerz ist dumpf, schlecht lokalisiert und wird in Unterbauch, Leisten und unteren Rücken projiziert. In der späten Eröffnungsperiode und in der Austreibungsperiode kommt ein somatischer Anteil hinzu: Die Dehnung von Scheide, Beckenboden und Damm wird über den Nervus pudendus in die Segmente S2 bis S4 geleitet. Dieser Schmerz ist hell und gut lokalisierbar. Für die Praxis folgt daraus eine einfache Regel: In der frühen Phase genügt eine beidseitige sensible Blockade bis etwa Th10, in der späten Phase muss die Ausbreitung die sakralen Segmente erreichen. Eine Gebärende, die in der Eröffnungsperiode gut versorgt war und in der Austreibungsperiode plötzlich starke Schmerzen am Damm angibt, hat nicht zwingend zu wenig Lokalanästhetikum erhalten, sondern möglicherweise eine unzureichende sakrale Ausbreitung (Lehrbuchwissen).
Indikationen
Der Wunsch der Gebärenden nach Schmerzlinderung ist eine ausreichende Indikation; eine Mindestweite des Muttermunds ist nicht erforderlich. Ein früher Beginn erhöht die Sectiorate nicht, wie die Einheit zur Geburtsphysiologie mit den Daten der Cochrane-Übersicht zeigt. Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen ein früh gelegter und geprüfter Katheter aus anästhesiologischer Sicht besonders wertvoll ist: erwarteter schwieriger Atemweg, ausgeprägte Adipositas, Präeklampsie, Mehrlingsschwangerschaft, Zustand nach Sectio mit Versuch einer vaginalen Geburt und kardiale Erkrankungen, bei denen Schmerz und Katecholamine schaden. Hier geht es nicht nur um Analgesie, sondern um Vorsorge: Ein funktionierender Katheter kann eine Allgemeinanästhesie im Notfall ersparen (Expertenmeinung, gestützt auf die unten besprochene Leitlinie zum proaktiven Management).1 Die Besonderheiten der hypertensiven Schwangerschaftserkrankungen behandeln die Einheiten Präeklampsie, Eklampsie und HELLP-Syndrom und Niere, Leber und Präeklampsie.
Kontraindikationen und Gerinnung
Absolute Kontraindikationen sind die Ablehnung durch die Schwangere, eine Infektion an der Punktionsstelle, eine unkorrigierte Hypovolämie mit Schock, ein erhöhter Hirndruck mit Einklemmungsgefahr und eine relevante Gerinnungsstörung. Die Gerinnung ist in der Geburtshilfe die häufigste offene Frage, und hier sind zwei Dokumente maßgeblich.
Für die Thrombozytenzahl hat die amerikanische Fachgesellschaft für geburtshilfliche Anästhesie 2021 einen interdisziplinären Konsensus vorgelegt. Bei bekannter Ursache der Thrombozytopenie (Schwangerschaftsthrombozytopenie, Immunthrombozytopenie, hypertensive Erkrankung) und ohne weitere Gerinnungsstörung ist ab 70 000/µl das Risiko eines spinalen epiduralen Hämatoms wahrscheinlich gering und ein neuraxiales Verfahren vertretbar. Zwischen 50 000 und 70 000/µl kann die Abwägung für ein neuraxiales Verfahren sprechen, etwa bei schwierigem Atemweg; unter 50 000/µl ist das Risiko erhöht, und ein Verzicht ist begründet. Beim HELLP-Syndrom soll die Thrombozytenzahl nicht älter als sechs Stunden sein, weil sie rasch fallen kann.2 Diese Schwellen gelten nicht für die Heparin-induzierte Thrombozytopenie, für Thrombozytenfunktionsstörungen oder für Patientinnen mit zusätzlicher Antikoagulation.
Für Antikoagulanzien und Thrombozytenfunktionshemmer gilt die gemeinsame Leitlinie von ESAIC und ESRA aus dem Jahr 2022. Sie empfiehlt für Schwangere dieselben Zeitabstände wie außerhalb der Schwangerschaft; nur bei ausgewählten Schwangeren mit sehr hohem thrombotischem Risiko und dringlichem Eingriff ist nach interdisziplinärer Abwägung ein Abweichen möglich.3 Tabelle 1 fasst die häufigsten Konstellationen zusammen. Die Zeiten gelten für die Punktion und ebenso für die Entfernung des Katheters.
| Substanz und Dosis | Abstand vor Punktion | nächste Gabe |
|---|---|---|
| niedermolekulares Heparin prophylaktisch (z. B. Enoxaparin 40 mg/Tag) | 12 h | nach den Regeln der postoperativen Prophylaxe |
| niedermolekulares Heparin therapeutisch | 24 h | erst nach Entfernung des Katheters |
| unfraktioniertes Heparin prophylaktisch s. c. (bis 200 IE/kg/Tag) | 4 h | nach den Regeln der Prophylaxe |
| unfraktioniertes Heparin therapeutisch | i. v. mindestens 6 h, s. c. mindestens 12 h, jeweils mit normaler aPTT | erst nach Entfernung des Katheters |
| Acetylsalicylsäure unter 200 mg | kein Absetzen erforderlich | ohne Pause |
| Clopidogrel | 5 bis 7 Tage | je nach Dosis sofort bis 2 Tage danach |
| Fondaparinux 2,5 mg/Tag | 36 h | nach den Regeln der Prophylaxe |
Eine Besonderheit der Geburtshilfe ist die Dynamik. Wer eine Schwangere mit prophylaktischem Heparin betreut, sollte früh planen, wann die letzte Gabe vor der erwarteten Geburt erfolgt, damit das Zeitfenster für eine neuraxiale Analgesie offen bleibt. Wer eine Präeklampsie mit fallender Thrombozytenzahl betreut, sollte den Katheter eher früh legen, solange die Werte es erlauben, als abzuwarten, bis nur noch die Allgemeinanästhesie bleibt (Expertenmeinung, abgeleitet aus den genannten Grenzwerten).2 Die deutsche S1-Leitlinie zur geburtshilflichen Analgesie und Anästhesie ist im Juni 2026 in einer überarbeiteten Fassung erschienen; lokale Standards sollten mit ihr abgeglichen werden.4