Die meisten Kinder, die eine Narkose erhalten, sind gesund und kommen zu kleinen elektiven Eingriffen. Viele dieser Eingriffe können ambulant erfolgen, wenn das Kind gesund ist, die Schmerzen oral beherrschbar sind und zu Hause eine verlässliche Betreuung besteht. Die Entscheidung stützt sich auf wenige, gut belegte Risikofaktoren.
| Bereich | Begründung |
|---|---|
| ehemalige Frühgeborene unter 60 Wochen postmenstruell | erhöhtes Risiko postoperativer Apnoen; Überwachung über mindestens 12 Stunden (Coté 1995) |
| obstruktive Schlafapnoe mit schweren Symptomen | erhöhtes Risiko respiratorischer Komplikationen, vor allem nach Opioiden |
| schlecht eingestellte Grunderkrankung | etwa Epilepsie, Asthma, Diabetes oder relevanter Herzfehler |
| erwartete starke Schmerzen oder fehlende orale Aufnahme | intravenöse Analgesie oder Infusion nötig |
| fehlende verlässliche Betreuung | keine sichere Überwachung zu Hause |
Aufklärung und Einwilligung
Einwilligen müssen die Sorgeberechtigten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf bei Routineeingriffen mit geringem Risiko der anwesende Elternteil in der Regel davon ausgehen, dass der andere einverstanden ist; bei schwerwiegenden Eingriffen mit erheblichen Risiken muss sich die Ärztin oder der Arzt der Zustimmung beider Elternteile vergewissern. Kinder werden altersgerecht einbezogen. Details stehen in der Lerneinheit Aufklärung und Einwilligung im Kindesalter.