Ein Kreislaufstillstand in der Schwangerschaft ist selten, aber er trifft ein Team, das zwei Leben gleichzeitig retten muss, meist ohne Vorwarnung und oft außerhalb des Operationssaals. Die Grundlagen der erweiterten Reanimation gelten unverändert; sie sind in der Einheit Reanimation dargestellt. Diese Lektion behandelt nur, was sich in der Schwangerschaft ändert, und warum. Die physiologischen Hintergründe (aortokavale Kompression, reduzierte funktionelle Residualkapazität, erhöhter Sauerstoffverbrauch) stehen in der Kachel Schwangerschaft und Fetus.
Was die Leitlinie 2025 festlegt
Die europäischen Reanimationsleitlinien 2025 definieren den mütterlichen Kreislaufstillstand als Stillstand während der Schwangerschaft und bis sechs Wochen nach der Geburt. Sie beginnen nicht mit der Reanimation, sondern davor: An eine Schwangerschaft soll bei jeder kollabierten Frau im gebärfähigen Alter gedacht werden, und geburtshilflich angepasste Frühwarnsysteme sollen die Verschlechterung einer Schwangeren früh sichtbar machen.1 Während der Reanimation wird die aortokavale Kompression so früh wie möglich aufgehoben und über die gesamte Dauer aufgehoben gehalten; die Leitlinie bevorzugt dafür aus praktischen Gründen die manuelle Verlagerung des Uterus nach links gegenüber einer Kippung des ganzen Körpers; auf einer geneigten Unterlage lassen sich Thoraxkompressionen schlechter durchführen (Lehrbuchwissen). Der Gefäßzugang wird, wenn möglich, oberhalb des Zwerchfells gelegt, intravenös oder intraossär, weil Medikamente aus der unteren Körperhälfte bei komprimierter Vena cava das Herz nur verzögert erreichen.1
Die deutsche S1-Leitlinie ergänzt Punkte, die vor allem die Anästhesie betreffen: Notfallausrüstung für Mutter und Neugeborenes muss im Kreißsaal jederzeit verfügbar sein, die Defibrillation erfolgt mit Standardenergie, und eine frühe Intubation durch erfahrenes Personal wird empfohlen. Koronarangiographie und systemische Thrombolyse gelten auch in der Schwangerschaft als durchführbar.2 Die frühe Atemwegssicherung hat einen physiologischen Grund: Am Termin ist die Sauerstoffreserve klein und der Verbrauch hoch, die Entsättigung verläuft deshalb schneller als bei Nichtschwangeren, und das Aspirationsrisiko ist erhöht. Wie der geburtshilfliche Atemweg gesichert wird, zeigt die Einheit Sectio in Allgemeinanästhesie.
Ursachen: 4 H, 4 T und 4 P
Neu ist eine Erweiterung der bekannten reversiblen Ursachen. Neben Hypoxie, Hypovolämie, Hypo- oder Hyperkaliämie und Hypothermie sowie Thrombose, Tamponade, Toxinen und Spannungspneumothorax nennt die Leitlinie vier schwangerschaftsspezifische Ursachen: Präeklampsie und Eklampsie, Puerperalsepsis, Komplikationen von Plazenta und Uterus sowie die peripartale Kardiomyopathie.1 Für die Anästhesie kommen die Ursachen hinzu, die sie selbst auslösen kann: eine hohe oder totale Spinalanästhesie, eine systemische Toxizität von Lokalanästhetika, eine Magnesiumintoxikation und ein gescheiterter Atemweg. Diese Ereignisse haben eine eigene Therapie, die zusätzlich zur Reanimation sofort beginnt; sie sind Gegenstand von Lektion 3. Blutung und Fruchtwasserembolie behandeln die Einheit Peripartale Blutung und Lektion 2.
Hysterotomie: so früh wie möglich, nicht nach der Uhr
Die Entbindung ist bei der reanimierten Schwangeren in erster Linie eine Maßnahme für die Mutter: Der entleerte Uterus gibt die Vena cava frei, verbessert den venösen Rückstrom und die Wirksamkeit der Thoraxkompression. Lange galt die Regel, nach vier Minuten ohne Spontankreislauf mit der Hysterotomie zu beginnen, damit das Kind nach fünf Minuten entwickelt ist. Die ERC-Leitlinie 2025 rückt ausdrücklich von dieser Fünf-Minuten-Marke ab: Sie beschreibt die Hysterotomie als zeitkritischen Eingriff, der so früh wie möglich am Ort des Stillstands durch ein erfahrenes Team erfolgen soll, und verlangt, die Vorbereitung sofort zu beginnen.1 Die vier Minuten sind damit allenfalls eine Obergrenze, keine Wartezeit. Die Änderung ist kein Aufschub, sondern das Gegenteil: Wer auf die vierte Minute wartet, bevor Instrumente geholt werden, kommt zu spät. Die deutsche S1-Leitlinie verlangt für den Kreislaufstillstand ab der 20. Schwangerschaftswoche eine schnellstmögliche Notsectio mit Neugeborenenversorgung und regelmäßiges interdisziplinäres Simulationstraining.2
Eine systematische Übersicht zur Hysterotomie beim außerklinischen Kreislaufstillstand fand 42 Publikationen mit 66 Frauen und 68 Neugeborenen, überwiegend Fallberichte. Bis zur Entlassung überlebten 4,5 % der Mütter und 45,0 % der Neugeborenen. Neugeborene überlebten auch nach 47 Minuten mütterlicher Reanimation und bei Geburt in der 26. Woche mit gutem Ergebnis.3 Die Daten sind durch Publikationsbias verzerrt und nicht auf den Kreißsaal übertragbar, stützen aber die neue Botschaft der Leitlinie: Ein Zeitfenster ist kein Grund, die Hysterotomie zu unterlassen, wenn es verstrichen ist.1
Für die Anästhesie folgt daraus eine klare Aufgabenverteilung, die im Alarmierungskonzept vor dem Ernstfall festgelegt sein muss: Wer führt die Thoraxkompression, wer verlagert den Uterus, wer sichert den Atemweg, wer legt den Zugang, wer eröffnet den Uterus und wer versorgt das Neugeborene. Nach Rückkehr des Spontankreislaufs verlangt die Leitlinie eine multidisziplinäre Weiterbehandlung, in der Regel auf der Intensivstation, mit Blick auf Blutung, Gerinnung und die auslösende Ursache.1