Geburtshilfliche Anästhesie, Einstieg und Organisation · Stufe WBJ 2

Organisation, Aufklärung und Risikoschwangerschaft: Strukturen, antepartale Vorstellung, Aspirationsschutz und Operationen in der Schwangerschaft

Die meisten Notfälle im Kreißsaal sind vorhersehbar: Diese Einheit zeigt, wie Struktur, Aufklärung und Planung sie entschärfen.

Lernziele
  • Die Strukturvorgaben der S1-Leitlinie 2026 benennen (10 Minuten, E-E-Zeit unter 20 Minuten, Räume, Assistenz, Überwachung).
  • Die Dringlichkeitskategorien der Sectio nach Lucas anwenden und das Zeitbudget einer Notsectio als Modell berechnen.
  • Eine Aufklärung unter Wehen und bei Sprachbarriere rechtlich und praktisch korrekt gestalten und dokumentieren.
  • Risikoschwangere für die antepartale Vorstellung erkennen und die frühe Katheteranlage mit aktueller Evidenz begründen.
  • Nahrungskarenz und Aspirationsprophylaxe nach Situation festlegen und die Evidenz einschließlich ihrer Grenzen einordnen.
  • Die Hygieneanforderungen an neuraxiale Verfahren nach der S1-Leitlinie wiedergeben.
  • Nicht geburtshilfliche Operationen in der Schwangerschaft planen: Zeitpunkt, Teratogenität, Lagerung, fetale Überwachung, Laparoskopie.
  • Anästhesie bei Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaftsverlust und palliativer Geburt nach der S1-Leitlinie einordnen.
  • Qualitätsindikatoren und Simulationstraining als Teil der Struktur begründen.

Zu dieser Lerneinheit

  1. Sieben Lektionen mit einem Rechner zum Zeitbudget der Notsectio, acht Übungen, einem klinischen Fall mit drei Fragen, vier Aufgaben und einem Abschlussquiz.
  2. Physiologie: Kachel 09, Schwangerschaft, Plazenta und Fetus, besonders Physiologische Veränderungen der Schwangerschaft.
  3. Überblick: Anästhesie in der Geburtshilfe; Analgesie: Geburtsanalgesie.
  4. Weiterführend: Sectio in Regionalanästhesie, Sectio in Allgemeinanästhesie, Peripartale Blutung und Geburtshilfliche Notfälle und Risikokollektive.

Lektion 1

Physiologie als Entscheidungsgrundlage und Strukturvorgaben

Die geburtshilfliche Anästhesie hat eine eigene Logik. Sie betreut zwei Patienten zugleich, arbeitet häufig nachts und unter Zeitdruck, und ihre schwersten Zwischenfälle entstehen selten aus einer seltenen Krankheit, sondern aus vorhersehbaren Lücken: ein Katheter, der nicht rechtzeitig lag, ein Atemweg, der nicht vorab beurteilt wurde, eine Verständigung, die in der entscheidenden Minute scheitert. Diese Einheit behandelt deshalb die Voraussetzungen, auf denen alle weiteren Verfahren aufbauen: Strukturen, Dringlichkeit, Aufklärung, Risikoerkennung, Aspirationsschutz und die Anästhesie bei Eingriffen außerhalb der Geburt. Grundlage ist die im Juni 2026 aktualisierte S1-Leitlinie „Die geburtshilfliche Analgesie und Anästhesie“.1 Die Grundzüge der Verfahren stehen in der Einheit Anästhesie in der Geburtshilfe, die Geburtsanalgesie in der Einheit Geburtsanalgesie.

Physiologie als Entscheidungsgrundlage

Die physiologischen Veränderungen der Schwangerschaft sind in der Kachel Physiologie der Schwangerschaft, Plazenta und Fetus ausführlich dargestellt, besonders in der Einheit Physiologische Veränderungen der Schwangerschaft. Für die Organisation genügt es, sie als Liste von Entscheidungen zu lesen: Jede Veränderung verlangt eine bestimmte Vorbereitung, und jede fehlende Vorbereitung wird im Notfall teuer. Tabelle 1 fasst diese Übersetzung zusammen. Zwei Zahlen verdeutlichen, warum der Atemweg die Organisation bestimmt: In einer multizentrischen Kohorte mit 14 748 Allgemeinanästhesien zur Sectio war die Intubation bei 1 von 49 Frauen schwierig und bei 1 von 808 misslang sie.2 Jede Allgemeinanästhesie, die durch einen rechtzeitig gelegten Katheter vermieden wird, vermeidet dieses Risiko.

Tabelle 1: Anästhesierelevante Physiologie am Termin als Entscheidungsübersicht
BereichVeränderungorganisatorische Konsequenz
Oxygenierungkleinere funktionelle Residualkapazität, höherer Sauerstoffverbrauch; rasche Entsättigung in ApnoePräoxygenierung als fester Schritt, Allgemeinanästhesie nur mit vorbereitetem Rückfallplan
AtemwegSchleimhautödem, Zunahme unter der Geburt; schwierige Intubation 1:49 bei Sectio in Allgemeinanästhesie 2Atemweg antepartal und unmittelbar vor der Narkose beurteilen; Videolaryngoskop im Sectio-OP
MagenSphinkterschwäche; Entleerung unter Wehen und nach systemischen Opioiden verzögert 3Nahrungsanamnese, Aspirationsprophylaxe vor Allgemeinanästhesie, Regionalanästhesie bevorzugen
Kreislaufaortokavale Kompression in Rückenlage mit wachsendem Uterus 4Sectio: routinemäßige Linksseitenlage von 15 bis 20° verzichtbar, bei Hypotonie mindestens 30° 1; Operationen außerhalb der Geburtshilfe: Uterus nach links verlagern 4
Gerinnungprokoagulatorische Verschiebung, hohes FibrinogenThromboseprophylaxe planen; Zeitfenster für neuraxiale Verfahren mit der Antikoagulation abstimmen
Nervensystemgeringerer Anästhetikabedarf; Awareness bei Sectio in Allgemeinanästhesie dennoch häufiger 4Narkosetiefe bewusst führen, nicht aus Sorge um das Kind zu flach

Strukturvorgaben: Räume, Personal, Überwachung

Die S1-Leitlinie verlangt, dass Analgesie und Anästhesie in Räumen stattfinden, die die Überwachung von Mutter und Kind sowie Beatmung und Reanimation erlauben. Durchführung und Überwachung liegen bei in der Technik erfahrenem ärztlichem Personal oder erfolgen unter dessen unmittelbarer Aufsicht; ohne abgeschlossene Facharztweiterbildung soll fachärztliche Unterstützung kurzfristig verfügbar sein. Eine eingewiesene Assistenzperson ist anwesend, ein venöser Zugang wird vor Beginn gelegt, und die durchführende Person bleibt, bis die volle Wirkung erreicht und der Kreislauf stabil ist.1 Vor und für mindestens 30 Minuten nach Anlage einer Periduralanalgesie wird das CTG kontrolliert.1 Die Überwachung nach einer Sectio im Kreißsaal muss den personellen Standards eines Aufwachraums entsprechen; eine Nachbeobachtung „nebenbei“ durch die Hebamme, die zugleich eine andere Geburt betreut, erfüllt diese Forderung nicht.1

Zeitlich sind zwei Vorgaben maßgeblich. Nach der S1-Leitlinie soll innerhalb von 10 Minuten anästhesiologisches Personal im Kreißsaal verfügbar sein, und jede geburtshilfliche Abteilung muss für die Notsectio eine Entscheidungs-Entbindungs-Zeit (E-E-Zeit) von unter 20 Minuten jederzeit einhalten können.1 Die Fachempfehlung der geburtshilflichen Fachgesellschaften zu Versorgungsstrukturen von 2023 bestätigt diese Grenze und verlangt, dass die in Notsituationen erforderlichen Fachpersonen, ausdrücklich einschließlich Facharzt für Anästhesie sowie Anästhesie- und OP-Pflege, jederzeit kurzfristig verfügbar sind.5 Beide Vorgaben sind Strukturforderungen. Sie werden nicht in der Nacht des Notfalls erfüllt, sondern durch Dienstplan, Wege, vorbereitete Arbeitsplätze und eingeübte Abläufe.

Zur Struktur gehört auch die Versorgung des Neugeborenen. Für die Erstversorgung ist nach der Leitlinie die Geburtshilfe ärztlich-organisatorisch verantwortlich; bei kranken Neugeborenen wird je nach Versorgungsstufe die Neonatologie hinzugezogen. Anästhesiologisches Personal im Kreißsaal soll die Erstversorgung und Reanimation Neugeborener beherrschen, weil es in manchen Situationen als einzige Person mit Atemwegserfahrung sofort verfügbar ist.1 Die Zuständigkeiten gehören schriftlich geregelt, bevor sie gebraucht werden.

Übung 1.1

Lektion 2

Dringlichkeit der Sectio und das Zeitbudget der Notsectio

„Notsectio“ ist kein klinischer Befund, sondern eine Einstufung der Dringlichkeit, und von dieser Einstufung hängen Verfahren, Aufklärung und Zeitbudget ab. Damit alle Beteiligten dasselbe meinen, braucht es eine gemeinsame Sprache.

Die vier Kategorien nach Lucas

Die heute international verwendete Einteilung geht auf eine Arbeitsgruppe um Lucas zurück. Sie ließ Anästhesie und Geburtshilfe in sechs Kliniken zunächst zehn Fallbeschreibungen mit verschiedenen Skalen einstufen und prüfte die beste Variante danach prospektiv an 407 Sectiones. Klinische Definitionen erwiesen sich als am verlässlichsten; die Übereinstimmung zwischen den Einstufenden lag bei 86 % und stieg auf 90 %, wenn Kategorien zusammengefasst wurden.6 Diese Arbeit ist älter als 25 Jahre, bleibt aber die Grundlage der Klassifikation. Die englische Leitlinie zur Sectio hat die vier Kategorien übernommen und mit Zeitzielen versehen, die ausdrücklich für die meisten Situationen gelten und nicht als starre Grenze für den Einzelfall.7

Tabelle 2: Dringlichkeit der Sectio nach Lucas und Zeitziele
KategorieDefinitionBeispieleZeitziel
1unmittelbare Lebensgefahr für Frau oder FetusVerdacht auf Uterusruptur, schwere Plazentalösung, Nabelschnurvorfall, anhaltende fetale Bradykardieso rasch wie möglich; NICE: meist innerhalb von 30 min 7; Deutschland: E-E-Zeit unter 20 min muss erreichbar sein 1
2Gefährdung von Frau oder Fetus ohne unmittelbare Lebensgefahrpathologisches CTG ohne Bradykardie, Geburtsstillstand mit beginnender Gefährdungso rasch wie möglich; NICE: meist innerhalb von 75 min 7
3keine Gefährdung, aber frühe Entbindung nötigGeburtsstillstand ohne Gefährdung, geplante Sectio mit Wehenbeginnnach Absprache
4Zeitpunkt nach Wunsch der Frau und Planung des Teamselektive Sectiogeplant

Die Kategorie bestimmt nicht automatisch das Verfahren. Auch bei Kategorie 1 kann ein gut liegender Katheter oder eine rasch angelegte Spinalanästhesie das richtige Verfahren sein, und bei Kategorie 2 ist fast immer Zeit für eine Regionalanästhesie. Die englische Leitlinie empfiehlt, Frauen zur Sectio eine Regionalanästhesie bevorzugt vor einer Allgemeinanästhesie anzubieten.7 Die Verfahren selbst behandeln die Einheiten Sectio in Regionalanästhesie und Sectio in Allgemeinanästhesie.

Die 20 Minuten als Budget

Die E-E-Zeit ist die Summe vieler kleiner Abschnitte: Alarmierung, Eintreffen des Teams, Transport, Lagerung, Anästhesie, Desinfektion und Abdecken, Schnitt bis Entwicklung. Die Anästhesie ist nur einer dieser Abschnitte, aber der variabelste. Wie groß der Unterschied zwischen den Verfahren ist, zeigt das Aufspritzen eines Katheters: In einer Netzwerkmetaanalyse aus 24 randomisierten Studien mit 1 280 Frauen dauerte es mit Bupivacain 0,5 % im Mittel 19,8 Minuten bis zur chirurgischen Blockade; Lidocain 2 % mit Bicarbonat war 6,4 Minuten schneller.8 Wer erst im Operationssaal mit dem Aufspritzen beginnt, verbraucht damit fast das ganze Budget. Deshalb wird bei einer drohenden Notsectio die Umwandlung des Katheters so früh begonnen, wie Überwachung und Behandlungsmöglichkeiten es erlauben (Expertenmeinung; Einzelheiten in der Einheit Geburtsanalgesie).

Grenze 20 minAufspritzen erst im OP23 minAufspritzen ab Kreißsaal17 minSpinalanästhesie18 minAllgemeinanästhesie13 min051015202530minAlarmierung und TransportAnästhesie bis SchnittSchnitt bis Entwicklung
Abbildung 1: Rechenbeispiel zum Zeitbudget einer Notsectio mit angenommenen Zeiten; die Anästhesiezeit für das Aufspritzen ist aus der mittleren Zeit bis zur chirurgischen Blockade mit Lidocain 2 % und Bicarbonat abgeleitet, beim Aufspritzen ab Kreißsaal laufen 6 dieser 13 Minuten parallel zu Alarmierung und Transport; alle übrigen Zeiten sind Annahmen. Eigene Darstellung
Aktuelle Evidenz

Kürzer ist nicht automatisch besser. Eine Metaanalyse aus 32 Studien fand bei einer E-E-Zeit unter 30 Minuten häufiger einen Apgar-Wert unter 7 (Odds Ratio 1,80; 95 % KI 1,28 bis 2,53) und häufiger einen Nabelarterien-pH unter 7,1 (Odds Ratio 4,32; 95 % KI 2,30 bis 8,12), aber keinen Unterschied bei Aufnahme auf die Neugeborenenintensivstation (Odds Ratio 0,98) oder Sterblichkeit (Odds Ratio 0,98).9 Der naheliegende Grund ist die Indikation: Die kürzesten Zeiten erreichen gerade die Kinder, die bereits bei der Entscheidung schwer beeinträchtigt sind. Die Daten sind Beobachtungsdaten mit erheblicher Heterogenität und kein Argument gegen Eile, wohl aber gegen die Vorstellung, die E-E-Zeit allein sei ein Qualitätsmaß für den Ausgang.

Für die Anästhesie bedeutet das zweierlei. Erstens ist die E-E-Zeit ein Maß für die Leistungsfähigkeit der Struktur: Wer die 20 Minuten regelmäßig verfehlt, hat ein Problem mit Wegen, Alarmierung oder Vorbereitung, nicht mit einzelnen Personen. Zweitens rechtfertigt Zeitdruck keine Verfahren, die Mutter oder Kind zusätzlich gefährden. Eine Allgemeinanästhesie spart im Modell Minuten, bringt aber das Risiko des schwierigen Atemwegs mit; ein vorher gelegter, geprüfter Katheter spart dieselben Minuten ohne dieses Risiko. Der Rechner zeigt, wie stark die parallele Vorbereitung das Budget entlastet.

Modell: Zeitbudget der Notsectio

Vereinfachtes additives Modell, keine Messwerte und keine Vorgabe. Die Schaltflächen setzen Beispielzeiten für die Anästhesie: Aufspritzen eines Katheters 13 min (mittlere Zeit bis zur chirurgischen Blockade mit Lidocain 2 % und Bicarbonat, abgeleitet aus einer Netzwerkmetaanalyse), Spinalanästhesie 8 min und Allgemeinanästhesie 3 min als frei gewählte Annahmen. Reale Abläufe laufen teilweise parallel, schwanken stark und hängen von Team, Wegen und Befund ab.

Verfahren
Entscheidungs-Entbindungs-Zeit
Reserve bis 20 min
Anteil der Anästhesie

Übung 2.2, Rechenaufgabe

Rechenbeispiel: Eine Sectio der Kategorie 1 wird beschlossen. Bis das Team vollständig ist, vergehen 4 min, Transport und Lagerung dauern 5 min. Der liegende Katheter wird erst im Operationssaal mit Lidocain 2 % und Bicarbonat aufgespritzt, angenommen werden 13 min bis zur Schnittfreigabe; vom Schnitt bis zur Entwicklung vergehen 4 min. Wie lang ist die E-E-Zeit, und um wie viele Minuten wird die Grenze von 20 min überschritten?

Übung 2.1

Lektion 3

Aufklärung unter Wehen, mutmaßlicher Wille und Sprachbarriere

Kaum ein Aufklärungsgespräch findet unter so ungünstigen Bedingungen statt wie das im Kreißsaal: Schmerz in Wellen, Erschöpfung, Angst um das Kind, oft nachts und manchmal mit eingeschränkter Verständigung. Trotzdem gelten dieselben Grundsätze wie bei jeder anderen Einwilligung. Die Aufklärung muss mündlich durch eine fachkundige Person erfolgen, so rechtzeitig, dass die Entscheidung wohlüberlegt getroffen werden kann, und für die Patientin verständlich sein; ergänzend kann auf schriftliche Unterlagen verwiesen werden.10 Entbehrlich ist sie nur ausnahmsweise, etwa wenn eine Maßnahme unaufschiebbar ist oder die Patientin ausdrücklich verzichtet.10

Zeitpunkt: so früh wie möglich

Die S1-Leitlinie empfiehlt, über regionale Verfahren zur Geburt nach Möglichkeit bereits im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge aufzuklären; vor jeder Anlage ist dennoch ein Gespräch zu führen.1 Der praktische Grund ist einfach: In der 36. Woche kann eine Schwangere Fragen stellen, Unterlagen lesen und mit Angehörigen sprechen; unter Wehen kann sie das oft nur noch eingeschränkt. Eine frühe Aufklärung ersetzt das Gespräch vor der Punktion nicht, entlastet es aber: Unter Wehen genügt dann, die bekannten Inhalte kurz zu bestätigen, auf die aktuelle Situation einzugehen und offene Fragen zu klären.

Aufklärung unter Wehen und mutmaßlicher Wille

Kann eine Gebärende den Inhalten der Risikoaufklärung unter Wehen nicht sicher folgen, soll ihr mutmaßlicher Wille durch ein der Situation angepasstes Gespräch festgestellt werden.1 Das ist keine Aufforderung zur Abkürzung, sondern zur Anpassung: kurze Sätze, Gespräch zwischen den Wehen, Konzentration auf das, was für die Entscheidung wesentlich ist, und die ausdrückliche Frage, ob die Frau das Verfahren möchte. Der Wunsch nach Schmerzlinderung ist bei einer Frau, die um eine Periduralanalgesie bittet, eindeutig; die Aufgabe besteht darin, die wesentlichen Risiken so zu benennen, dass die Entscheidung informiert bleibt.

Zur Aufklärung vor einer Sectio in Regionalanästhesie gehört nach der Leitlinie auch das mögliche Versagen der Methode mit einem Ausweg, etwa der Intubation.1 Diese Information wirkt im Moment unangenehm, verhindert aber, dass eine Konversion während der Operation als Überraschung oder als Versagen des Teams erlebt wird. Die Leitlinie hält außerdem fest, dass eine Allgemeinanästhesie bei Notfallindikation, bei psychosozialer Indikation und auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren das geeignetste Verfahren sein kann.1 Dann gehören die höheren Risiken der Allgemeinanästhesie offen in das Gespräch und in die Dokumentation (Expertenmeinung).

Sprachbarriere

Neu in der Fassung von 2026 ist ein eigener Abschnitt zur Sprachbarriere. Die Leitlinie fordert, eine adäquate Kommunikation zu ermöglichen und professionelle Übersetzungsangebote bereitzustellen, und zählt die Sprachbarriere zu den Risikofaktoren, die eine antepartale anästhesiologische Vorstellung begründen können.1 Dass Verständigung mehr ist als eine Formalie der Einwilligung, zeigt eine systematische Übersicht mit 29 Studien und 281 266 operativen Patienten: Eingeschränkte Sprachkenntnisse waren in 4 von 6 Studien mit schlechterem Zugang zur Versorgung, in 3 von 4 Studien mit Verzögerungen und in 6 von 14 Studien mit längerer Verweildauer verbunden; für klinische Endpunkte wie Sterblichkeit und Komplikationen fanden sich weniger Zusammenhänge.11 Diese Daten stammen nicht aus der Geburtshilfe, betreffen aber genau die Prozesse, die im Kreißsaal zählen.

Im Kreißsaal erschwert eine Sprachbarriere nicht nur die Aufklärung. Sie erschwert auch die Beurteilung einer Blockade vor dem Schnitt, das Erkennen von Warnzeichen wie Atemnot oder Armschwäche und die Kommunikation, wenn eine Sectio in Regionalanästhesie schmerzhaft wird. Angehörige, besonders Kinder, sind als Übersetzende problematisch, weil sie weder fachlich noch emotional neutral sind und Inhalte filtern können (Expertenmeinung). Praktisch heißt das: Dolmetschwege vorab klären, schriftliches Material in den häufigsten Sprachen vorhalten und bei erkannter Sprachbarriere die Vorstellung vor der Geburt nutzen, um Aufklärung und Plan in Ruhe mit professioneller Übersetzung zu besprechen.

Dokumentation

Dokumentiert werden Zeitpunkt und Form des Gesprächs, die Art der Verständigung (Dolmetschdienst, Telefon, Video, Angehörige), die besprochenen Risiken einschließlich Versagen und Ausweg, die Entscheidung der Frau und bei eingeschränkter Einsichtsfähigkeit die Gründe für das angepasste Vorgehen. Bei der Sectio in Regionalanästhesie verlangt die Leitlinie außerdem, Testung und Höhe der Blockade vor dem Schnitt sowie Kommunikation, Entscheidungen und Maßnahmen bei unzureichender Wirkung umfassend zu dokumentieren.1

Übung 3.1

Lektion 4

Antepartale Vorstellung, frühe Katheteranlage und Hygiene

Die meisten Notfälle im Kreißsaal treffen nicht zufällig eine gesunde Frau, sondern Schwangere mit bekannten Risikofaktoren. Daraus folgt der wichtigste organisatorische Grundsatz dieser Einheit: Risiko wird vor der Geburt erkannt und in einen Plan übersetzt, nicht erst im Notfall entdeckt.

Antepartale Vorstellung

Nach der S1-Leitlinie sollen Schwangere mit identifizierbaren Risikofaktoren antepartal anästhesiologisch vorgestellt werden. Bei anästhesiologischen oder geburtshilflichen Risikofaktoren soll die Anästhesie bereits bei der Erstvorstellung in die Geburtsplanung einbezogen und unmittelbar nach der Aufnahme in den Kreißsaal informiert werden.1 Tabelle 3 zeigt die Risikofaktoren, die die Leitlinie nennt. Die Liste ist bewusst breit. Sie soll nicht jede Frau zur Hochrisikopatientin machen, sondern sicherstellen, dass jede Frau, bei der ein Notfall anästhesiologisch schwierig würde, rechtzeitig gesehen wird.

Tabelle 3: Risikofaktoren, die eine antepartale anästhesiologische Vorstellung begründen (nach S1-Leitlinie 2026)
anästhesiologischgeburtshilflich
ASA-Klasse III oder IVhypertensive Schwangerschaftserkrankung, Präeklampsie
erwartet schwierige neuraxiale Punktionvorzeitige Wehen, vorzeitiger Blasensprung
erwartet schwierige Intubationpräpartale Blutung, Plazenta praevia
Erkrankungen mit veränderter Medikamentenwirkung, Disposition zur malignen Hyperthermiefetale Wachstumsrestriktion, Mehrlinge, Beckenendlage
Adipositasvaginale Geburt nach Sectio
GerinnungsstörungenPlazentationsstörungen
SprachbarriereZustand nach peripartaler Blutung oder Plazentaretention
chronische Schmerzsyndromeerhöhtes Risiko einer dringlichen oder Notsectio

Die Vorstellung hat einen klaren Inhalt. Beurteilt werden Atemweg und Rücken, Gerinnung und laufende Antikoagulation mit den Zeitfenstern für neuraxiale Verfahren, Vorerkrankungen und Medikamente, der Hämoglobinwert und die Eisenspeicher sowie die Verständigung. Die Leitlinie verlangt, eine Anämie in der Schwangerschaft abzuklären und zu behandeln; im letzten Trimenon ist bei Eisenmangelanämie intravenöses Eisen angezeigt, und die anästhesiologische Vorstellung dient als letzte Kontrolle.1 Das Ergebnis ist ein schriftlicher Plan, der im Kreißsaal ohne Suche auffindbar ist: bevorzugtes Verfahren, Zeitpunkt der Katheteranlage, Umgang mit Antikoagulanzien, Vorgehen bei schwierigem Atemweg und die Frage, wer bei Aufnahme informiert wird. Die Zeitabstände bei Antikoagulation und die Thrombozytengrenzen stehen in der Einheit Geburtsanalgesie, die hypertensiven Erkrankungen in der Einheit Präeklampsie, Eklampsie und HELLP-Syndrom.

Schwangerenvorsorge: Risikofaktor erkanntanästhesiologisch oder geburtshilflich, auch SprachbarriereAntepartale Vorstellung: Atemweg, Rücken, Gerinnung,Medikamente, Anämie, Verständigung; Plan dokumentierenAufnahme im Kreißsaal: Anästhesie sofort informiert,Plan liegt vor, Dolmetschweg geklärtFrüher, geprüfter Periduralkatheter,auch vor regelmäßiger Wehentätigkeit möglichNotsectio: Katheter aufspritzen stattAllgemeinanästhesie unter Zeitdruck
Abbildung 2: Vom erkannten Risiko zum geprüften Katheter: der Weg einer Risikoschwangeren. Eigene Darstellung

Frühe Katheteranlage als Sicherheitsstrategie

Bei Risikoschwangeren kann ein Periduralkatheter nach der S1-Leitlinie schon vor Beginn regelmäßiger Wehen angelegt werden.1 Der Gedanke dahinter ist nicht Komfort, sondern Vorsorge: Ein früh gelegter und durch seine Wirkung geprüfter Katheter kann bei einer späteren Notsectio aufgespritzt werden und erspart dann die Allgemeinanästhesie mit ihrem Atemwegsrisiko. Das gilt besonders bei erwartet schwierigem Atemweg, Adipositas, Präeklampsie mit fallender Thrombozytenzahl und bei hohem Risiko einer Notsectio. Entscheidend ist das Wort „geprüft“: Ein Katheter, dessen Wirkung nie getestet wurde, bietet nur scheinbare Sicherheit (Expertenmeinung).

Aktuelle Evidenz

Zwei große Beobachtungsstudien stützen den Gedanken, dass neuraxiale Geburtsanalgesie mehr ist als Schmerzlinderung. In einer populationsbasierten Studie aus Schottland mit 567 216 Frauen, von denen 22,0 % eine Periduralanalgesie erhielten, war diese mit weniger schwerer mütterlicher Morbidität verbunden (adjustiertes relatives Risiko 0,65; 95 % KI 0,50 bis 0,85) und mit weniger Aufnahmen auf eine Intensivstation (0,46; 0,29 bis 0,73). Bei medizinischer Indikation zur Periduralanalgesie war der Effekt größer (0,50; 0,34 bis 0,72), ebenso bei Frühgeburt (0,53; 0,37 bis 0,76).12

Eine US-amerikanische Kohorte mit 575 524 vaginalen Geburten fand bei neuraxialer Analgesie ebenfalls weniger schwere Morbidität (adjustierte Odds Ratio 0,86; 95 % KI 0,82 bis 0,90); mehr als ein Fünftel des Effekts ging auf weniger peripartale Blutungen zurück.13 Beide Arbeiten sind Beobachtungsstudien und können eine Restverzerrung nicht ausschließen. Sie zeigen aber übereinstimmend, dass der Zugang zur neuraxialen Analgesie gerade für Risikoschwangere eine Sicherheitsfrage ist.

Hygiene neuraxialer Verfahren

Rückenmarknahe Infektionen sind selten, aber folgenschwer, und die Geburtshilfe hat eigene Risiken: lange Liegedauer der Katheter, wiederholte Manipulation, Bewegung der Gebärenden und Arbeit unter Zeitdruck. Die S1-Leitlinie beschreibt die Hygiene konkret: Desinfektion der Punktionsstelle mit einem alkoholischen Antiseptikum in Kombination mit Chlorhexidin 2 % oder Octenidin 0,1 % und Abdeckung mit einem sterilen Lochtuch, das den gesamten Aktionsradius einschließlich Katheter erfasst. Bei Single-Shot-Verfahren gehören Mund-Nasen-Schutz, Haube und sterile Handschuhe dazu, bei Katheterverfahren zusätzlich ein steriler Kittel.1 Die Einwirkzeit des Antiseptikums ist Teil des Verfahrens und keine verschenkte Zeit; die Technik der Punktion beschreibt die Einheit Rückenmarksnahe Verfahren.

Übung 4.1

Lektion 5

Nahrungskarenz und Aspirationsschutz im Kreißsaal

Die Aspiration von Mageninhalt ist die historische Urangst der geburtshilflichen Anästhesie. Aus ihr sind zwei Traditionen entstanden: das strikte Nahrungsverbot unter der Geburt und die routinemäßige medikamentöse Prophylaxe. Beide werden heute differenzierter gesehen, weil sich die Physiologie genauer beschreiben lässt und weil die meisten Sectiones in Regionalanästhesie erfolgen.

Was die Physiologie heute sagt

Die Magenentleerung ist in der Schwangerschaft nicht durchgehend verzögert. Eine Übersicht aus 32 Beobachtungsstudien, einer nicht randomisierten und 22 randomisierten Studien kommt zu dem Ergebnis, dass die Entleerung im ersten Trimenon verlangsamt ist, im zweiten und dritten Trimenon dagegen nicht. Unter Wehen ist sie verzögert; systemische Opioide verzögern sie zusätzlich, eine Periduralanalgesie nicht. Selbst nach Einhaltung der üblichen Nüchternzeiten vor einer Sectio fand sich teils ein Mageninhalt mit hohem Risiko, weshalb die Autoren den Magenultraschall als Entscheidungshilfe hervorheben.3 Die Einzelheiten, einschließlich der Grenzwerte des Antrumquerschnitts, stehen in der Einheit Physiologische Veränderungen der Schwangerschaft. Für die Organisation genügt eine Umstellung der Frage: nicht „Ist sie schwanger?“, sondern „Liegt sie in den Wehen, hat sie Opioide erhalten, und was hat sie wann gegessen?“

Essen und Trinken im Kreißsaal

Die S1-Leitlinie empfiehlt, klare Flüssigkeiten im Kreißsaal zu erlauben; bei unkompliziertem Verlauf ohne unmittelbar drohende Sectio kann auch Nahrung gestattet werden. Vor einer elektiven Sectio gelten die Nüchternheitsregeln elektiver Eingriffe.1 Die amerikanische Fachgesellschaft ist bei fester Nahrung zurückhaltender: Sie ermutigt zu klaren, besonders elektrolythaltigen Getränken unter aktiver Geburt, rät aber von fester Nahrung in der aktiven Phase ab. Für Frauen mit erhöhtem Risiko, etwa schlecht eingestelltem Diabetes, einem BMI ab 40 kg/m², Präeklampsie oder auffälligem fetalem Befund, können strengere Grenzen auch für Flüssigkeiten nötig sein. Ausdrücklich gilt: Eine neuraxiale Analgesie oder Anästhesie wird nicht wegen des Nüchternheitsstatus verweigert.14

Die Studienlage zu Nahrung unter der Geburt ist beruhigend, aber für die Frage der Aspiration zu klein. Eine systematische Übersicht aus sechs randomisierten Studien mit 3 333 Erstgebärenden mit gewöhnlichem Risiko fand keine Unterschiede bei Übelkeit, Erbrechen, Periduralanalgesie oder Apgar-Werten; Aspirationen traten in keiner Gruppe auf.15 Weil eine Aspiration unter moderner Praxis extrem selten ist, können auch große Studien sie kaum abbilden. Die Entscheidung bleibt deshalb eine Abwägung nach dem individuellen Risiko einer Allgemeinanästhesie: Wer eine unkomplizierte Geburt mit funktionierendem Katheter erwartet, profitiert von Energie und Flüssigkeit; wer ein hohes Risiko einer Notsectio in Allgemeinanästhesie hat, profitiert von Zurückhaltung (Expertenmeinung).

Medikamentöse Aspirationsprophylaxe

Nach der S1-Leitlinie soll vor einer Sectio in Allgemeinanästhesie eine zeitgerechte medikamentöse Aspirationsprophylaxe erwogen werden; bei geplanter Regionalanästhesie kann darauf verzichtet werden.1 Die englische Leitlinie empfiehlt, Frauen vor jeder Sectio Antazida und Säureblocker wie H2-Rezeptorantagonisten oder Protonenpumpenhemmer anzubieten.7 Der Unterschied erklärt sich aus der Begründung: Auch bei geplanter Regionalanästhesie kann eine Konversion nötig werden, und die Prophylaxe ist billig und nebenwirkungsarm. Die Evidenz betrifft allerdings Ersatzgrößen.

Tabelle 4: Aspirationsschutz nach Situation
SituationEinordnungVorgehen
elektive Sectio in RegionalanästhesieNüchternheitsregeln eingehaltenProphylaxe möglich, nach S1 verzichtbar 1; NICE bietet sie allen an 7
Gebärende mit liegendem KatheterWehen, eventuell Opioide: Magen gilt als nicht leer 3klare Flüssigkeit erlaubt; Katheter funktionsfähig halten
dringliche Sectio, Allgemeinanästhesie wahrscheinlichhohes Aspirationsrisikonicht partikuläres Antazidum unmittelbar vor der Einleitung, Säureblocker so früh wie möglich, RSI
unklare Nahrungsanamnese vor AllgemeinanästhesieRisiko nicht abschätzbarMagenultraschall als Entscheidungshilfe, nicht als alleinige Freigabe 3
Operation außerhalb der Geburtshilfe ab dem zweiten TrimenonAspirationsprophylaxe nach ExpertenmeinungProphylaxe und RSI je nach Situation 4
Aktuelle Evidenz

Der Cochrane-Review zu Maßnahmen bei der Sectio fand gegenüber Placebo oder keiner Behandlung ein deutlich geringeres Risiko eines Magen-pH unter 2,5 mit Antazida (Risikoverhältnis 0,17; 95 % KI 0,09 bis 0,32), H2-Antagonisten (0,09; 0,05 bis 0,18) und Protonenpumpenhemmern (0,26; 0,14 bis 0,46). Die Kombination aus Antazidum und H2-Antagonist war wirksamer als keine Behandlung und einem Antazidum allein überlegen.16 Die Übersicht ist älter als fünf Jahre, und ihr Endpunkt ist der Magen-pH, nicht die klinische Aspiration. Die Empfehlung beruht deshalb auf einem plausiblen Mechanismus und einer Ersatzgröße, nicht auf einer nachgewiesenen Senkung von Aspirationspneumonien.

Die Substanzen haben unterschiedliche Aufgaben (Lehrbuchwissen). Natriumcitrat als nicht partikuläres Antazidum neutralisiert die vorhandene Säure sofort, wirkt aber nur kurz und erhöht das Volumen etwas; es wird deshalb unmittelbar vor der Einleitung gegeben. H2-Antagonisten und Protonenpumpenhemmer senken die Bildung neuer Säure und brauchen Vorlauf; sie helfen bei der Notsectio nur, wenn sie früh gegeben wurden, etwa bei Aufnahme einer Risikoschwangeren. Metoclopramid fördert die Magenentleerung und wirkt antiemetisch; sein Beitrag zum Aspirationsschutz ist weniger gut belegt. Keine Prophylaxe ersetzt die RSI, die bevorzugte Regionalanästhesie und einen vorbereiteten Atemwegsplan, die in der Einheit Sectio in Allgemeinanästhesie behandelt werden.

Übung 5.1

Lektion 6

Operationen in der Schwangerschaft, Abbruch, Verlust und palliative Geburt

Nicht jede Anästhesie bei einer Schwangeren dient der Geburt. Eine Appendizitis, eine Cholezystitis, ein Trauma oder ein Tumor machen Eingriffe in jeder Phase der Schwangerschaft nötig, und am Ende der Schwangerschaft stehen auch Abbruch, Verlust und palliative Geburt. In all diesen Situationen gilt dieselbe Grundhaltung: Die Frau erhält die Behandlung, die sie braucht, und die Schwangerschaft verändert das Wie, nicht das Ob.

Häufigkeit und Risiko realistisch einordnen

Eine systematische Übersicht aus 60 Studien mit 80 205 operierten Schwangeren fand eine Häufigkeit nicht geburtshilflicher Operationen von 0,23 bis 0,74 % aller Schwangerschaften (Median 0,37 %); die Appendektomie war mit 0,10 % der häufigste Eingriff. Etwa 32 % der Eingriffe fielen in das erste, 43 % in das zweite und 25 % in das dritte Trimenon. Operierte Schwangere hatten häufiger eine Totgeburt (Odds Ratio 2,0) und eine Frühgeburt (Odds Ratio 2,1), aber nicht häufiger einen Abort (1,1) oder Fehlbildungen (1,0).17 Diese Zahlen beschreiben Operation und Grunderkrankung zusammen; sie lassen sich nicht der Anästhesie zuschreiben, und die unbehandelte Erkrankung wäre der eigentliche Vergleich.

Die gemeinsame Stellungnahme der amerikanischen Fachgesellschaften für Geburtshilfe und Anästhesie ist in ihren Kernsätzen deutlich: Einer Schwangeren darf ein medizinisch notwendiger Eingriff in keinem Trimenon verweigert oder verzögert werden, weil das Frau und Fetus schaden kann. Elektive Eingriffe werden auf die Zeit nach der Geburt verschoben. Für keine derzeit verwendete Anästhesiesubstanz ist in üblichen Konzentrationen eine teratogene Wirkung beim Menschen gezeigt, und es gibt keinen Hinweis, dass eine Exposition im Mutterleib die Hirnentwicklung des Menschen beeinträchtigt; für begrenzte Expositionen unter drei Stunden fehlen auch tierexperimentelle Daten für einen solchen Effekt.18

Die amerikanische Arzneimittelbehörde hat 2016 davor gewarnt, dass wiederholte oder lange Allgemeinanästhesien im dritten Trimenon die fetale Hirnentwicklung beeinträchtigen könnten; die Warnung beruht auf Tierversuchen, deren Übertragbarkeit umstritten ist, und klinische Daten fehlen weitgehend.4 Zu Lachgas hält dieselbe Übersicht fest, dass es bei Ratten erst nach Konzentrationen von mindestens 50 % über mindestens 24 Stunden teratogen war und dass sich diese Effekte beim Menschen nicht zeigten.4 Die Konsequenz ist nüchtern: nicht aufschiebbare Eingriffe durchführen, wo möglich regionalanästhesiologisch, die Expositionsdauer kurz halten und die normale mütterliche Physiologie erhalten.4 Praktisch heißt das Normoxie, Normokapnie, Normotonie und Normoglykämie; sie sind der wichtigste Schutz des Fetus (Lehrbuchwissen).

Anästhesie, Lagerung und fetale Überwachung

Die Übersicht empfiehlt, die Uterusverlagerung nach links nicht erst in der zweiten Schwangerschaftshälfte zu beginnen: Ab einem Gestationsalter von 10 bis 18 Wochen sollen Schwangere mit einer Linksneigung von mindestens 15 bis 30° gelagert werden. Aspirationsprophylaxe und RSI werden nach Expertenmeinung ab 15 bis 18 Wochen empfohlen, wobei das Aspirationsrisiko wahrscheinlich überschätzt wird.4 Die S1-Leitlinie nennt für Eingriffe bei Schwangerschaftsabbruch und -verlust die Grenze von etwa 20 Wochen, ab der die physiologischen Veränderungen einschließlich der RSI zu beachten sind.1 Die Grenzen sind also fließend; für die Praxis ist die Uterusverlagerung spätestens ab etwa 20 Wochen Pflicht, und früher schadet sie nicht (Expertenmeinung).

Die fetale Überwachung richtet sich nach der Lebensfähigkeit. Ist der Fetus noch nicht lebensfähig, genügt in der Regel die Kontrolle der Herztöne mit Doppler vor und nach dem Eingriff. Ist er lebensfähig, werden mindestens vor und nach dem Eingriff fetale Herzfrequenz und Wehen elektronisch überwacht. Eine intraoperative Überwachung kommt nur in Frage, wenn der Fetus lebensfähig ist, sie technisch möglich ist, geburtshilfliches Personal mit Sectiobefugnis verfügbar ist und die Frau einer Notsectio zugestimmt hat.18 Vor jedem nicht geburtshilflichen Eingriff wird die Geburtshilfe hinzugezogen.18

Laparoskopie in der Schwangerschaft

Die aktualisierte Leitlinie der amerikanischen Gesellschaft für gastrointestinale und endoskopische Chirurgie von 2024 hat die Evidenz systematisch nach GRADE bewertet. Sie spricht bedingte Empfehlungen für die Appendektomie gegenüber der konservativen Behandlung, für die laparoskopische gegenüber der offenen Appendektomie und für die Cholezystektomie gegenüber der konservativen Behandlung der akuten Cholezystitis aus und empfiehlt eine interdisziplinäre Betreuung.19 Für die Anästhesie bedeutet die Laparoskopie ein Pneumoperitoneum bei ohnehin kleinerer Residualkapazität: Beatmung an der Normokapnie der Schwangerschaft ausrichten, niedrigen wirksamen Insufflationsdruck mit der Chirurgie absprechen und Kreislaufeffekte von Lagerung und Druck erwarten (Lehrbuchwissen).

Tabelle 5: Checkliste für nicht geburtshilfliche Eingriffe in der Schwangerschaft
SchrittInhalt
Indikationnotwendiger Eingriff ohne Verzögerung; elektive Eingriffe nach der Geburt 18
AbspracheGeburtshilfe vorab einbeziehen; Plan für fetale Überwachung und Tokolyse festlegen 18
VerfahrenRegionalanästhesie, wo möglich; Expositionsdauer kurz 4
LagerungUterusverlagerung nach links, spätestens ab etwa 20 Wochen 4, 1
Atemweg und MagenPräoxygenierung, Aspirationsschutz und RSI je nach Schwangerschaftsalter und Situation 4
Physiologie erhaltenNormoxie, Normokapnie, Normotonie, Normoglykämie
NachsorgeWehen und fetale Herzfrequenz nach dem Eingriff, Thromboseprophylaxe, Analgesie ohne unnötige Opioidmengen

Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaftsverlust und palliative Geburt

Die S1-Leitlinie widmet diesen Situationen einen eigenen Abschnitt. Beim Abbruch im ersten Trimenon kommen Lokalanästhesie mit oder ohne Sedierung, Spinalanästhesie oder Allgemeinanästhesie in Betracht. Eine Kombination aus Sedativa und Analgetika gilt als Allgemeinanästhesie und erfordert anästhesiologisches Fachpersonal. Die Verfahrenswahl soll nicht durch strukturelle oder finanzielle Einschränkungen bestimmt werden; psychische Belastung, der Wunsch nach bewusster Teilnahme oder nach vollständiger Ausblendung sind zu berücksichtigen. Etwa ab der 20. Woche gelten die physiologischen Veränderungen der Schwangerschaft einschließlich der RSI.1

Bei einer palliativen Geburt, also der Geburt eines Kindes, dessen Leben nach der Geburt voraussichtlich nur kurz sein wird, soll das gesamte Team den Eltern ermöglichen, sich dem Kind zuzuwenden, unter Achtung ihres kulturellen und religiösen Hintergrunds; das Anästhesieteam wird vorab über Diagnosen und Versorgungsplan informiert.1 Für die Anästhesie heißt das: Die Analgesie wird so geplant, dass die Mutter wach und schmerzarm bei ihrem Kind sein kann, Sedierung wird nur nach ihrem Wunsch eingesetzt, und niemand im Raum muss nach der Situation fragen, weil der Plan bekannt ist (Expertenmeinung). Beim Schwangerschaftsverlust gelten dieselben Verfahren wie bei jeder Geburt; nach länger zurückliegendem intrauterinem Fruchttod wird vor einem neuraxialen Verfahren an eine Gerinnungsstörung gedacht (Lehrbuchwissen).

Übung 6.1

Lektion 7

Qualitätsindikatoren, Simulation und typische Fehlannahmen

Die Qualität geburtshilflicher Anästhesie zeigt sich selten im einzelnen Handgriff und fast immer im System: in Wegen, Zuständigkeiten, Kommunikation und Training. Die S1-Leitlinie macht daraus konkrete Forderungen.

Qualitätsindikatoren

Qualitätsindikatoren der anästhesiologischen Versorgung geburtshilflicher Patientinnen sollen klinikintern jährlich erfasst und mit definierten Zielbereichen für Struktur-, Prozess- und Ergebnisindikatoren hinterlegt werden. Bei Sentinel Events ist eine interdisziplinäre und interprofessionelle Fallbesprechung vorgesehen.1 Welche Indikatoren gemessen werden, legt jede Abteilung selbst fest; Tabelle 6 zeigt eine Auswahl, die sich aus den Forderungen der Leitlinie ableiten lässt (Expertenmeinung).

Tabelle 6: Mögliche Qualitätsindikatoren der geburtshilflichen Anästhesie (Auswahl, abgeleitet aus der S1-Leitlinie 2026)
EbeneIndikatorwarum aussagekräftig
StrukturAnästhesie innerhalb von 10 min verfügbar; Videolaryngoskop im Sectio-OP; Überwachung nach AufwachraumstandardGrundforderungen der Leitlinie 1
ProzessE-E-Zeit bei Kategorie 1; Zeit von Anforderung bis Anlage einer Periduralanalgesie; Anteil antepartaler Vorstellungen bei Risikoschwangerenzeigen Engpässe in Wegen und Planung
ProzessAnteil der Allgemeinanästhesien bei Sectio trotz liegendem Katheterbildet Qualität der Geburtsanalgesie, Kommunikation und Entscheidung zugleich ab
ErgebnisSchmerz während Sectio, Konversion zur Allgemeinanästhesie, schwierige oder misslungene Intubation, akzidentelle Duraperforationseltene Ereignisse, deshalb als Fallbesprechung und im Jahresverlauf lesen
ErgebnisZufriedenheit und Beschwerden, auch nach Sprache der Patientin getrenntmacht Kommunikationsprobleme sichtbar

Seltene Ereignisse eignen sich schlecht für Raten, aber gut für Analysen. Eine misslungene Intubation oder eine E-E-Zeit von 35 Minuten ist als Zahl in einer Jahresstatistik wenig aussagekräftig; als strukturierte Fallbesprechung mit allen Beteiligten zeigt sie, an welcher Stelle das System nachgegeben hat. Die Leitlinie fordert diese Besprechung ausdrücklich interdisziplinär und interprofessionell, weil die Ursachen fast immer an den Schnittstellen liegen.1

Simulation und Teamtraining

Die Leitlinie empfiehlt regelmäßige interdisziplinäre und interprofessionelle Simulationstrainings geburtshilflicher Notfallsituationen, organisatorisch unter geburtshilflicher Leitung.1 Das Assistenzpersonal muss auch für Notfälle ausreichend qualifiziert sein.1 Trainiert werden sollten die Situationen, die selten, zeitkritisch und teamabhängig sind: Notsectio der Kategorie 1 mit Zeitmessung, misslungene Intubation, peripartale Blutung, hohe Blockade, Lokalanästhetikatoxizität und Reanimation der Schwangeren. Die Notfälle selbst behandeln die Einheiten Peripartale Blutung und Geburtshilfliche Notfälle und Risikokollektive, den Atemweg die Einheit Atemweg nach DAS 2025.

Aktuelle Evidenz

Eine systematische Übersicht mit Metaanalyse schloss 21 Studien ein, davon 4 randomisierte und 17 Kohortenstudien. Jährliches geburtshilfliches Teamtraining war in sechs Kohortenstudien mit weniger Plexus-brachialis-Verletzungen verbunden (Odds Ratio 0,47; 95 % KI 0,33 bis 0,68), in der einzigen randomisierten Studie dazu aber nicht (1,30; 0,39 bis 4,33); die Vertrauenswürdigkeit war niedrig. Für einen Apgar-Wert unter 7 nach 5 Minuten zeigte sich kein signifikanter Effekt (zwei randomisierte Studien: 0,87; 0,72 bis 1,05; moderate Vertrauenswürdigkeit). Unklar blieb der Effekt auf hypoxisch-ischämische Enzephalopathie, Nabelschnurvorfall, E-E-Zeit und schwere peripartale Blutung.20 Simulation ist damit gut begründet, ihr Nutzen für harte Endpunkte aber nicht für jedes Format belegt; wirksam scheint vor allem regelmäßiges Training im eigenen Team und am eigenen Arbeitsplatz zu sein (Expertenmeinung).

Typische Fehlannahmen
  • „Die E-E-Zeit misst die Qualität der Geburtshilfe.“ Sie misst die Leistungsfähigkeit der Struktur; kurze Zeiten treffen gerade die am schwersten beeinträchtigten Kinder, und in Beobachtungsdaten gehen sie deshalb mit schlechteren Werten einher.
  • „Unter der Geburt darf nichts gegessen und getrunken werden.“ Klare Flüssigkeit soll erlaubt sein; bei unkompliziertem Verlauf kann auch Nahrung gestattet werden.
  • „Eine Schwangere im dritten Trimenon hat immer einen verzögert entleerten Magen.“ Ohne Wehen ist die Entleerung nicht verzögert; Wehen und systemische Opioide verzögern sie.
  • „Anästhetika sind in der Schwangerschaft teratogen, deshalb wird die Operation verschoben.“ Für die gebräuchlichen Substanzen ist keine Teratogenität beim Menschen gezeigt; die Verzögerung eines notwendigen Eingriffs ist das größere Risiko.
  • „Ein Katheter lohnt sich erst bei regelmäßigen Wehen.“ Bei Risikoschwangeren darf er schon vorher liegen; sein Wert liegt in der vermiedenen Allgemeinanästhesie.
  • „Ein Angehöriger kann übersetzen.“ Für Aufklärung und Notfallkommunikation sind professionelle Übersetzungswege vorzusehen.

Übung 7.1

Lektion 8

Fälle, Merksätze und Aufgaben

Fall 1: Die Notsectio ohne Plan

Eine 34-jährige Zweitgebärende in der 38. Schwangerschaftswoche, BMI 44 kg/m², Zustand nach Sectio, möchte vaginal gebären. Sie spricht nur wenig Deutsch; eine antepartale anästhesiologische Vorstellung hat nicht stattgefunden. Bei Aufnahme mit regelmäßigen Wehen und 3 cm Muttermundsweite gibt sie an, vor etwa zwei Stunden eine vollständige Mahlzeit gegessen zu haben. Sie erhält ein intramuskuläres Opioid. Eine Periduralanalgesie lehnt sie ab; das Gespräch wird mit Hilfe ihres Ehemanns geführt. Drei Stunden später zeigt das CTG eine anhaltende Bradykardie um 70/min, die Frau klagt über einen plötzlichen Dauerschmerz. Blutdruck 105/60 mmHg, Herzfrequenz 118/min, SpO₂ 98 %. Die Geburtshilfe äußert den Verdacht auf eine Uterusruptur und entscheidet sich für eine sofortige Sectio.

Fall 1, Frage 1

Fall 1, Frage 2

Fall 1, Frage 3

Merksätze

  • 10 Minuten bis zur Anästhesie, unter 20 Minuten bis zur Entwicklung: Das sind Strukturforderungen, keine Nachtleistungen.1
  • Die Kategorie nach Lucas bestimmt das Zeitbudget, nicht automatisch das Verfahren.6
  • Kürzeste E-E-Zeiten treffen die kränksten Kinder; die Zeit allein ist kein Qualitätsmaß für den Ausgang.9
  • Unter Wehen wird nicht auf die Aufklärung verzichtet, sondern sie wird angepasst; der mutmaßliche Wille wird festgestellt und dokumentiert.1
  • Sprachbarriere ist ein Risikofaktor: professionelle Übersetzung und Vorstellung vor der Geburt.1
  • Ein früh gelegter, geprüfter Katheter ist die beste Vorbereitung auf die Notsectio.
  • Nicht die Schwangerschaft, sondern Wehen, Opioide und feste Nahrung füllen den Magen.3
  • Ein notwendiger Eingriff wird in keinem Trimenon verzögert; Uterus nach links spätestens ab etwa 20 Wochen.18, 4

Aufgaben

Aufgabe 1: Zeitbudget planen

Gegeben:
Kategorie-1-Sectio. Alarmierung 3 min, Transport und Lagerung 4 min, Schnitt bis Entwicklung 3 min. Die Frau hat einen gut wirkenden Katheter; angenommen werden 13 min bis zur Schnittfreigabe nach Aufspritzen mit Lidocain 2 % und Bicarbonat.

Frage:
Wie lang ist die E-E-Zeit, wenn erst im Operationssaal aufgespritzt wird, und wie viele Minuten müssen parallel gewonnen werden, um 20 min einzuhalten (Rechenbeispiel)?

Lösung

3 + 4 + 13 + 3 = 23 min, also 3 min über der Grenze. Wird bereits im Kreißsaal oder während des Transports mit dem Aufspritzen begonnen, müssen mindestens 3 min der Anästhesiezeit parallel laufen. Voraussetzung sind Überwachung und die Möglichkeit, eine hohe Blockade oder Toxizität zu behandeln (Expertenmeinung). Die Zeit von 13 min ist aus der Netzwerkmetaanalyse abgeleitet (19,8 min für Bupivacain 0,5 %, Lidocain mit Bicarbonat 6,4 min schneller).8 Rechenbeispiel, keine Vorgabe.

Aufgabe 2: Aspirationsschutz vor einer Sectio der Kategorie 2

Gegeben:
Gebärende, seit zehn Stunden unter Wehen, vor drei Stunden ein Brötchen gegessen, vor vier Stunden ein systemisches Opioid, kein Katheter. Wegen Geburtsstillstands mit pathologischem CTG wird eine Sectio der Kategorie 2 angemeldet.

Frage:
Wie schätzen Sie das Aspirationsrisiko ein, und welche Maßnahmen ergreifen Sie?

Lösung

Das Risiko ist hoch: Wehen und systemisches Opioid verzögern die Entleerung, feste Nahrung vor wenigen Stunden hinterlässt wahrscheinlich Inhalt.3 Bei Kategorie 2 ist meist Zeit für eine Spinalanästhesie, die bevorzugt wird.7 Zusätzlich werden ein H2-Antagonist oder Protonenpumpenhemmer sofort gegeben, damit er bei einer Konversion wirkt, und Natriumcitrat unmittelbar vor einer eventuell nötigen Einleitung.16, 1 Ein Magenultraschall kann bei unklarer Lage helfen, ersetzt aber nicht den vollen Aspirationsschutz.3

Aufgabe 3: Operation in der Schwangerschaft

Gegeben:
Schwangere in der 26. Woche, akute Cholezystitis, Indikation zur laparoskopischen Cholezystektomie.

Frage:
Welche Punkte gehören in die Planung?

Lösung

Der Eingriff wird nicht verschoben; die Cholezystektomie ist gegenüber der konservativen Behandlung bedingt empfohlen.19 Die Geburtshilfe wird vorab einbezogen; bei lebensfähigem Fetus werden fetale Herzfrequenz und Wehen mindestens vor und nach dem Eingriff überwacht, eine intraoperative Überwachung nur bei Machbarkeit, verfügbarer Sectiobereitschaft und Zustimmung der Frau.18 Anästhesiologisch: Uterusverlagerung nach links, Präoxygenierung, Aspirationsschutz und RSI, Beatmung an der Normokapnie der Schwangerschaft orientiert, niedriger wirksamer Insufflationsdruck in Absprache, Normotonie.4 Danach Wehenkontrolle, Thromboseprophylaxe und opioidsparende Analgesie.

Aufgabe 4: Antepartale Vorstellung strukturieren

Gegeben:
Schwangere in der 34. Woche, BMI 48 kg/m², Mallampati III, niedermolekulares Heparin prophylaktisch, spricht kaum Deutsch.

Frage:
Welche Punkte klären Sie in der Vorstellung, und was halten Sie im Plan fest?

Lösung

Vorstellung mit professioneller Übersetzung; Aufklärung über Periduralanalgesie, Sectio in Regional- und Allgemeinanästhesie in Ruhe.1 Beurteilung von Atemweg und Rücken, gegebenenfalls Ultraschall des Rückens; Hämoglobin und Ferritin, Anämie behandeln.1 Plan für die letzte Heparingabe vor der erwarteten Geburt, damit das Zeitfenster für ein neuraxiales Verfahren offen bleibt (Einzelheiten in der Einheit Geburtsanalgesie). Im Plan: frühe Katheteranlage bei Aufnahme, auch vor regelmäßigen Wehen; Anästhesie sofort bei Aufnahme informieren; Atemwegsplan mit Videolaryngoskop; Dolmetschweg für den Kreißsaal.1

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Markieren Sie den Block als bearbeitet, wenn Sie alle Aufgaben gelöst und mit den Lösungen verglichen haben.

Abschlussquiz, etwa 10 Minuten

Abschlussquiz

Zehn Fragen. Bestanden ab 80 %.

Zum Nachschlagen

Begriffe und Literatur

BegriffBedeutung
E-E-ZeitEntscheidungs-Entbindungs-Zeit: Zeit vom Entschluss zur Sectio bis zur Entwicklung des Kindes
Kategorie nach Lucasvierstufige Einteilung der Dringlichkeit einer Sectio, von unmittelbarer Lebensgefahr bis geplant
mutmaßlicher Willeder Wille, den eine Patientin vermutlich hätte, festgestellt durch ein der Situation angepasstes Gespräch
antepartale Vorstellunganästhesiologische Beurteilung und Planung vor der Geburt bei Risikofaktoren
nicht partikuläres Antazidumklare Lösung, etwa Natriumcitrat, die Magensäure sofort neutralisiert, ohne Partikel in die Lunge zu bringen
MagenultraschallBeurteilung des Antrums zur Abschätzung eines Mageninhalts mit hohem Aspirationsrisiko
palliative GeburtGeburt eines Kindes mit voraussichtlich sehr kurzer Lebenserwartung, mit Fokus auf Zuwendung der Eltern
Sentinel Eventschwerwiegendes Ereignis, das eine strukturierte interdisziplinäre Fallbesprechung auslöst

Literatur

  1. Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). Die geburtshilfliche Analgesie und Anästhesie. S1-Leitlinie, AWMF-Register 001-038, Version 2.0, Stand 02.06.2026, gültig bis 01.06.2031. https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/001-038
  2. Reale SC, Bauer MEB, Klumpner TT, Aziz MF, Fields KG, Hurwitz RM, Saad MM, Kheterpal S, Bateman BT. Frequency and risk factors for difficult intubation in women undergoing general anesthesia for cesarean delivery: a multicenter retrospective cohort analysis. Anesthesiology. 2022;136(5):697-708. doi:10.1097/ALN.0000000000004173
  3. Lawson JH, Howle R, Popivanov P, Sidhu JS, Gordon C, Leong M, Onwochei DN, Desai NS. Gastric emptying in pregnancy and its clinical implications: a narrative review. Br J Anaesth. 2025;134(1):124-167. doi:10.1016/j.bja.2024.09.005
  4. Bleeser T, Vally JC, Van de Velde M, Rex S, Devroe S. General anaesthesia for nonobstetric surgery during pregnancy: a narrative review. Eur J Anaesthesiol Intensive Care. 2022;1(2):e003. doi:10.1097/EA9.0000000000000003
  5. Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), Arbeitsgemeinschaft Geburtshilfe und Pränatalmedizin (AGG), BLFG. Fachempfehlung: Modelle zu Versorgungsstrukturen in der klinischen Geburtshilfe in Deutschland. März 2023. https://www.dggg.de/fileadmin/data/Stellungnahmen/DGGG/2023/Fachempfehlung_Modelle_zu_Versorgungsstrukturen_in_der_klinischen_Geburtshilfe_2023_.pdf
  6. Lucas DN, Yentis SM, Kinsella SM, Holdcroft A, May AE, Wee M, Robinson PN. Urgency of caesarean section: a new classification. J R Soc Med. 2000;93(7):346-350. doi:10.1177/014107680009300703
  7. National Institute for Health and Care Excellence (NICE). Caesarean birth. NICE guideline NG192. London: NICE; 2021, zuletzt aktualisiert 10.06.2025. https://www.nice.org.uk/guidance/ng192
  8. Reschke MM, Monks DT, Varaday SS, Ginosar Y, Palanisamy A, Singh PM. Choice of local anaesthetic for epidural caesarean section: a Bayesian network meta-analysis. Anaesthesia. 2020;75(5):674-682. doi:10.1111/anae.14966
  9. Shen J, Shi M. Association between decision-to-delivery time and neonatal outcomes: a systematic review and meta-analysis. BMC Pregnancy Childbirth. 2024;24:410. doi:10.1186/s12884-024-06603-y
  10. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 630e Aufklärungspflichten, in der jeweils gültigen Fassung. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630e.html
  11. Joo H, Fernández A, Wick EC, Moreno Lepe G, Manuel SP. Association of language barriers with perioperative and surgical outcomes: a systematic review. JAMA Netw Open. 2023;6(7):e2322743. doi:10.1001/jamanetworkopen.2023.22743
  12. Kearns RJ, Kyzayeva A, Halliday LOE, Lawlor DA, Shaw M, Nelson SM. Epidural analgesia during labour and severe maternal morbidity: population based study. BMJ. 2024;385:e077190. doi:10.1136/bmj-2023-077190
  13. Guglielminotti J, Landau R, Daw JR, Friedman AM, Chihuri S, Li G. Use of labor neuraxial analgesia for vaginal delivery and severe maternal morbidity. JAMA Netw Open. 2022;5(2):e220137. doi:10.1001/jamanetworkopen.2022.0137
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  18. American College of Obstetricians and Gynecologists, Committee on Obstetric Practice, gemeinsam mit der American Society of Anesthesiologists. ACOG Committee Opinion No. 775: Nonobstetric surgery during pregnancy. Obstet Gynecol. 2019;133(4):e285-e286. doi:10.1097/AOG.0000000000003174
  19. Kumar SS, Collings AT, Wunker C, Athanasiadis DI, DeLong CG, Hong J et al. SAGES guidelines for the use of laparoscopy during pregnancy. Surg Endosc. 2024;38(6):2947-2963. doi:10.1007/s00464-024-10810-1
  20. Brogaard L, Glerup Lauridsen K, Løfgren B, Krogh K, Paltved C, Boie S, Hvidman L. The effects of obstetric emergency team training on patient outcome: a systematic review and meta-analysis. Acta Obstet Gynecol Scand. 2022;101(1):25-36. doi:10.1111/aogs.14263

Standardwerke

  • Chestnut DH, Wong CA, Tsen LC et al. (Hrsg.). Chestnut’s Obstetric Anesthesia: Principles and Practice. 6. Auflage. Philadelphia: Elsevier; 2019.
  • Gropper MA et al. Miller’s Anesthesia. 10. Aufl. Elsevier; 2024

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